Archiv für Februar 2010

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Feb
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Die Entwicklung des Rotlichtmilieus und des Unterhaltungsgewerbes St. Paulis

Die Entwicklung des Rotlichtmilieus und des Unterhaltungsgewerbes St. Paulis im Verhältnis der politischen und städtebaulichen Rahmenbedingungen

Inhalt

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Preface
Die Entwicklung von Hamburg,  Altona und der Vorstadt St. Pauli – Ein kurzer historischer Abriss-
Hamburg
Altona
St. Pauli

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Das Unterhaltungsgewerbe in St. Pauli und der Alt- und Neustadt
Die Aufhebung der Torsperre – Singspielhallen und Tanzlokale
Der Hamburger Dom, Tingeltangel und Variete
Massenunterhaltung in festen Häusern – Der Spielbudenplatz und die Große Freiheit
Eine neue Theaterlandschaft
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Verschiedene Obrigkeiten – verschiedene Rechts- und Handelssysteme
Warenschmuggel und Zensur
Kneipen, Kaschemen und Pennen – Die Grenzregion zwischen Hamburg und Altona
Politische Instabilität und politische Radikalisierung nach dem 1. Weltkrieg
Bürgermilitär, Gassenoffizianten und Nachtwächter – Die Entstehung eines modernen Polizeiwesens
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Stadtentwicklung und „soziale Fremdkörper“
Hamburgs Eingliederung in den preußischen Nationalstaat und die Entstehung
einer Gewerkschaftsorganisation
Das Konzept der Citybildung und die Zerstörung der Gängeviertel
Das Gängeviertel
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Das Prostitutionsgewerbe in Hamburg und St. Pauli
Mamsellenhäuser, Freudenhäuser und Bordelle – Alte Prostitutionsquartiere Hamburgs und St. Paulis
Bordellwirte und Verschickefrauen
Reglementierte und heimliche Prostitution
Mädchenhandel – Kampagnen und Wirklichkeit
Die Einschränkung des Hamburger Bordellwesens unter preußischer Einflussnahme
Die Prostitution in St. Pauli – Tanzlokale und „stille Wirtschaften“
Schlaf- und Heuerbasen in der Heinrichstraße (Herbertstr.)
Zuhälter und Ringvereine
Die sozialdemokratische Arbeiterbewegung und das Prostitutionswesen
Schließung der Bordelle
Hamburg und St. Pauli unter faschistischer Herrschaft
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Der Mythos St. Pauli – Erinnerung und Gegenwart
Hamburg und St. Pauli nach `45 bis in die 50er
Das Prostitutionsgewerbe und das Rotlichtmilieu seit der Nachkriegszeit
Die 60er Jahre – Musikclubs, Liberalisierung und die „St. Paul-Nachrichten“
Das Sexbusiness  in St. Pauli 1968
Die „Große Freiheit“ – Kabaretts und Transvestiten
Die 80er  Jahre  – ein Stadtteil im Umbruch
Musikclubs und „Kulturmeile“
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Die Prostitution im Hamburger Raum

Zuhälter und organisierte Kriminalität
Straßenstrich, Modellwohnungen und Bordelle
Migrantinnen im Prostitutionsgewerbe
Hamburger Initiativen und Organisationen
Im Detail: Sexuelles Entertainment auf St. Pauli

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Die Entwicklung des Rotlichtmilieus und des Unterhaltungsgewerbes St. Paulis

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Preface

In den Jahren um 1820 -1840 begann ein Prozess , in der sich die Stadt „öffnet“; so wie die äußeren Begrenzungsmauern der Städte fallen, lösen sich auch in ihrem Inneren feste und seit Jahrhunderten bestehende Absperrungen auf. Die vorher übliche „Nachtstunde“ wurde hinfällig, da sich wegen der wachsende Stadtbevölkerung und der steigenden Menge des Warenumschlags der Arbeitsbeginn der Märkte immer weiter in die Früh- bis in die Nachtstunden verlagerte. Dies galt umso mehr für die großen Hafenstädte, in der Nähe der Häfen und  Märkte entstanden Schenken, die bis in den morgen geöffnet hatten oder früh morgens mit dem  Ausschank begannen, womit die Basis eines Milieus einer breiten nächtlichen Unterhaltungskultur geschaffen wurde. Die sich formierende Schicht des städtisch-industriellen Bürgertums, zu der nach der nach dem 1. Weltkrieg die „Kriegsgewinnler“ stoßen, löst den Adel als tonangebenden kulturellen Faktor ab. Einerseits werden Formen der Unterhaltung und Geselligkeit des Adels in den luxuriösen Theatern, Ballhäusern, Hotels und Restaurants imitiert, andererseits kommt es zu Anleihen an die Fest- und Unterhaltungsformen der unteren sozialen Schichten mit ihrer Tradition der Bühnenunterhaltung und Konsumption. Damalige Prostitutionsquartiere, wenn sie eingebunden waren in einem kulturellen Umfeld von Variete, Tanzsalons, innovativen Nachtleben und Stadtteilkultur, haben teilweise Ausgangsvoraussetzungen geboten, um jenseits der gesellschaftlichen Ausgrenzung ein subkulturelles Selbstbewusstsein entstehen zu lassen, aus dem heraus Prostitution als eine Art kulturelles Ferment wirksam werden konnte. In diesem Zusammenhang hilft die historische Betrachtung von Hamburgs Stadtentwicklung, die Entstehung des „Mythos St.Pauli“ zu verstehen. Nach dem Wegfall des Varietes und des Tanzsalons als kulturelle Institutionen der Massenunterhaltung und der fast überall stattgefundenen Sanierungspolitik in den Rotlichtquartieren, die einen Verlust der historischen und räumlichen Strukturen und der damit verbundenen sozialen Kontexte bedeutete, hat sich das Bedeutungsumfeld der Prostitution heutzutage reduziert auf die Diskussion um Entstigmatisierung, Gewaltverhältnissen und legaler Dienstleistung.

Die durch die Industrialisierung boomende Wirtschaft brachte nur wenigen Reichtum. Durch ständige Zuwanderung und Landflucht kam es zu einer Bevölkerungsexplosion mit dem Phänomen der Massenarmut. Die wirtschaftliche und politische Führungsschicht reagierte in Hamburg bereits ab dem 18. Jh. mit einem  verstärkten Ausbau des Stiftungswesens und der Gründung von Wohlfahrtsorganisationen, kam aber im Bereich des Polizeiwesens der Entwicklung nicht nach, was sich erst mit einer grundlegenden Umstrukturierung unter preußischer Einflussnahme änderte. Das zeitweilig massenhafte Auftreten der Prostitution und deren Bekämpfung – im Verhältnis des Paradigmenwechsels der mittelalterlichen – organischen und geschlossenen- Stadt, hin zur modernen, industriellen Großstadt, mit den Begleiterscheinungen des explosionsartigen Bevölkerungswachstums, des sozialen Elends und dem zeitweiligen Nachlassens der staatlichen Autorität, liefert ein einsichtiges Beispiel welche nachhaltige Rolle Stadtstruktur-planungen bei der Ausgrenzung der unteren Klassen und als langfristiger Ordnungsfaktors bereits im 19. Jh. gespielt haben. Eine Tendenz, die sich seitdem kontinuierlich – und selten hinterfragt – weiterentwickelt hat und mit dem modernen Diskurs um die „Unregierbarkeit der Städte“ und der US-Militärdoktrin der „feral cities“  eine neue Dimension erlangt hat.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23616/1.html

Die soziale Erosion dieser Entwicklung lässt sich in jedem Stadtbild erkennen. Dort wo die Architektur des 19. und frühen 20. Jahrhunderts die Nähe von Leben, Arbeiten und Handel voraussetzt, waren die Parterrezeilen der Häuser überwiegend dementsprechend ausgerichtet und schufen Räume für Gewerbe, Gastronomie und Unterhaltung und bildeten so die Möglichkeit kommunikativer Sphären. Stadtteile, die diese gewachsene Baustruktur bewahrt haben, sind in der Regel beliebte Wohngegenden mit der Tendenz sich zu „In-Vierteln“ zu entwickeln. Die funktionale Trennung von Leben und Arbeiten schuf demgegenüber reine Geschäfts- und Wohnviertel, sowie Gewerbegebiete im Umland. Der damit einhergehende kapitalintensive öffentliche Siedlungsbau löste zwar dringende Probleme wie mangelnde Hygiene und Lichtzufuhr, war aber deutlich von dem Gedanken der sozialen Kontrolle getragen. Die monotonen Strukturen den neuen Stadteile boten keine engen Gassen, verwinkelten Hinterhöfe und vermeintlichen Schlupfwinkel, sondern waren übersichtlich und klar durchstrukturiert. Der Notwendigkeit von öffentlichen Gewerberäumen wurde in der Siedlungsarchitektur der Weimarer Republik, wenn auch deutlich beschränkt, noch nachgekommen, während sich nach dem 2. Weltkrieg eine deutliche Tendenz zu reinen „Schlaf“-Vierteln zeigt, in denen kaum noch ein öffentliches Leben stattfindet.

Gerade Hamburg mit seiner Geschichte als freien Handelsstadt und der darauffolgenden Eingliederung in den preußischen Nationalstaat – begleitet von einem enormen Kapitalfluss der die städtebauliche Umstrukturierung in einem Umfang ermöglichte, der zu dieser Zeit im Deutschen Reich außergewöhnlich war – bietet viele Beispiele für die konkreten planerischen Prämissen dieser Zeit. So die durchgehende Bebauung des heutigen Gorch-Fock-Walls mit öffentlichen Bauten, von den Postgebäuden am  Dammtorwall und Dammtorstrasse bis hin zur Musikhalle – dort wo sich vorher, traditionell an der Grenze zum Stadtwall, ein prosperierendes Prostitutionsgewerbe entwickelt hatte, das sich über mehrere Straßenzüge erstreckte und dessen letzte Erinnerung mit dem Bau des Uni-Lever-Hochhauses und dem Verschwinden der Ulricusstrasse getilgt wurde. Oder dem jetzigen Kontorhausviertel, wo das Chilehaus mit seiner raumgreifenden Architektur in der Nähe zur Niedernstrasse liegt. Früher ein dichtbesiedeltes innerstädtisches Wohngebiet, welches der Sittenpolizei als erhebliche Problemzone galt – bis hin zu den Hamburger Gängevierteln, die bereits vor dem Beginn des 2. Weltkrieges vollständig abgerissen wurden.

Die Entwicklung von Hamburg,  Altona und der Vorstadt St. Pauli – Ein kurzer historischer Abriss

Hamburg

Um 810 n.Chr., mit der  Errichtung der Festung Hammaburg auf dem Geestrücken zwischen Bille und Alster und der Einsetzung des Erzbischofes Ansgar im Jahr 831 n.Chr. entwickelte sich das spätere Hamburg zum wichtigen Handels- und Missionsstützpunkt Nach 1106 übernahm Adolf von Schauenburg I. die Grafschaften Holstein und Storman, zu denen auch Hamburg gehörte. In den folgenden drei Generationen der Schauenburger Herrschaft entwickelte sich Hamburg zu einer rasch wachsenden Handelsstadt Ab 1240 wird einen neue Befestigungslinie angelegt, die bereits um 1250 die gesamte Innenstadt umgibt und deren Grundrisse und Namen noch heute das Stadtbild prägen (Lange Mühren, Kurze Mühren, Steintor, Millerntor, Alstertor). In dieser Phase des Aufbaus entstehen auch etliche Klöster und Spitäler. Ein Jahrhundert später ist Hamburg Mitglied im Städtebund der deutschen Hanse, die zu ihren Hochzeiten zwischen 1350 und 1400 ca. 70 Städte und der Deutsche Orden angehörten,  während weitere 130 locker assoziiert waren.  Ihr Einflussbereich bezog ein Gebiet mit ein, das von Flandern bis nach Reval reichte und umfasste dabei den gesamten Ostseeraum bis hin zum Finnischen Meerbusen.  Der Niedergang der Hanse, eingeleitet durch das Erstarken der landesherrlichen Territorialgewalten im Ostseeraum, dem die Städte untergeordnet wurden und durch die starke niederländische Konkurrenz durch den neuen Überseehandel, begann 1494 mit der Schließung des Kontors in Nowgorod durch Iwan III.. Mit der Verlagerung des Außenhandels nach Übersee verlor die Hanse im 15. und 16. Jahrhundert zunehmend an Bedeutung. Die Zahl der Mitgliedsstädte ging immer mehr zurück. 1669 hielten die letzten in der Hanse verbliebenen Städte, Lübeck, Hamburg, Bremen, Danzig, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Köln den letzten Hansetag in Lübeck ab.

Im Zuge der Reformation erhält Hamburg durch den Theologen Johann Bugenhagen (1485-1558) 1529 seine erste evangelische Kirchenordnung bei einer gleichzeitigen Reformation des Schulwesen. Als Folge der Religionskriege in den spanischen Niederlanden flüchten viele lutherische und kalvinistische Holländer nach Hamburg, so dass sich die Einwohnerzahl von 1550 bis 1600 auf 40000 verdoppelt. Durch die Aufnahme der Glaubensflüchtlinge sowie von zahlreichen Juden aus Spanien, Portugal und Teilen Deutschlands, aber auch durch die Niederlassung englischer Kaufleute in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts erfährt Hamburg auf kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet eine intensive Belebung

Ab 1616 begann um Hamburg ein Festungsbau, der von dem Holländer Van Valckenburg geleitet wurde und nach 9 Jahren fertiggestellt war. Im Zuge einer grundlegenden Militärisierung wurden alle wehrfähigen Männer zu einer Bürgerwache einberufen und zusätzlich 4.000 Berufssoldaten angeworben. Finanziert wurden diese hohen Kosten durch Stiftungen wohlhabender Geschäftsleute und durch eine Extrasteuer, das sogenannte „Grabengeld“. Unter diesen Vorraussetzungen konnte Hamburg den 30-jährigen Krieg (1618-1648) mit seinen verheerenden Auswirkungen (1618 lebten 17 Millionen Menschen in Deutschland, 1648 sind es mit 8 Millionen weniger als die Hälfte) unbeschadet überstehen und eine Politik der bewaffneten Neutralität betreiben, so dass sich im Laufe des Krieges die Fläche und die Anzahl der Bewohner der Stadt sogar verdoppelte und Hamburg bereits 1619 als größte Stadt Deutschlands galt. Nicht unwesentlich beteiligt an diesem  Aufschwung war die 1619 gegründete Hamburger Bank mit ihrem Sitz im Rathaus. Die Hamburger Bank wurde  als für die Kaufmannschaft bestimmte Species-Wechsel-Bank, nach dem Vorbild der Bank von Amsterdam (1609) gegründet. Ihre Hauptaufgabe war die Schaffung und Gewährleistung einer sicheren Währung, in den kriegsbedingten Zeiten der Inflation und Münzverschlechterung. Im übrigen war Hamburg, neben Amsterdam, in diesem Zeitraum auch wichtigste Bankenstadt für den Handel und die Kriegsfinanzierung Schwedens.

Wegen der strategischen Bedeutung der Stadt für die Durchsetzung der Kontinentalsperre gegen England ließ Napoleon die Stadt im 4. Koalitionskrieg besetzen. Am 19. November 1806 marschierten französische Truppen in Hamburg ein und hielten die Stadt bis 1814 besetzt. Gemeinwesen und Handel der Hansestadt wurden aufgrund der Besatzung gründlich ruiniert, die Einwohnerzahl ging von rund 130000 im Jahre 1800 auf etwa 100000 zurück.  Danach trat Hamburg  dem Deutschen Bund bei und nannte sich seit Ende 1819 Freye und Hansestadt. 1820 begann die Entfestigung der Stadt, die sich bis 1880 hinzog. Die Zeit von der französischen Revolution bis zur Reichsgründung führte Hamburg erst langsam, dann immer schneller vom Mittelalter Richtung Moderne. Der ständisch geprägte, souveräne und neutrale Stadtstaat von 1800 machte bis 1871 einem boomenden Bundesstaat mit Gewaltenteilung, Religionsfreiheit und neuer Verfassung Platz. 1807 wurde in Hamburg eine Verordnung erlassen, die die Prostitution bedingt tolerierte. Mit der Verabschiedung des „Hudtwalcker Reglements“ von 1834 wurde die gesundheitliche Zwangsuntersuchung für alle Prostituierten verordnet. Der namensgebende Senator Hudtwalcker wurde nach den revolutionären Ereignissen von 1848 als Leiter einer Reformkommission eingesetzt. Im Preußisch-Österreichischen Krieg von 1866 blieben die Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck zunächst gemeinsam neutral, stimmten dann aber dem Bund mit Preußen zu. Nach dem Preußen den Krieg erfolgreich beendet hatte, erweiterte es sein Territorium um Hannover und Schleswig-Holstein. Mit den Verbündeten aus dem Krieg bildete Preußen den Norddeutschen Bund, einen Bundesstaat, dessen neue Verfassung der Hamburger Bürgerschaft im Jahre 1867 zur Abstimmung vorgelegt wurde. Die Verfassung fand eine deutliche Zustimmung, obwohl Hamburg dadurch an Souveränität verlor,  allerdings behielt  es vorläufig seine Zoll- und Gerichtshoheit bei.

http://www.droste-enkesen.de/Hh-sv-17.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburg
http://fhh1.hamburg.de/fhh/internetausstellungen/hh4849/welcome.htm
http://www.hamburgmuseum.de/

Altona

Altonas Geschichte ist weitaus jüngeren Datums. Von Anfang an kommt es zwischen Hamburg und Altona zu Auseinandersetzungen über Weide- und Münzrechte, Zunft- und Glaubensfragen und die Nutzung der Elbe. Als Bestandteil der Grafschaft Pinneberg in direkter Nachbarschaft zu Hamburg entwickelte es sich im 16. Jahrhundert unter der Herrschaft der Schauenburger Grafen von einer Siedlung zu einer kleinen Stadt. Die Anzahl der Bierkneipen im Ort soll sich von drei im Jahre 1601 auf 27 neun Jahre später erhöht haben, die von den Hamburgern wegen der niedrigen Preise sehr gut besucht wurden. Ein Teil der Glaubensverfolgten aus den spanischen Niederlanden, aber auch Mennoniten, Katholiken, Juden und Quäker, die zu dieser Zeit nach Norddeutschland strömten, ließen sich in Altona nieder. Der Graf von Schauenburg wies 1603 den eingewanderten Handwerkern unter der Vorausbedingung einer Schutzgeldzahlung, nördlich der heutigen Straße Nobistor, Flächen mit besonderem Vorrecht zu, wo die Handwerker sich niederlassen konnten, ohne dem Zunftzwang unterworfen zu sein. Daraus entwickelten sich die bekannten Straßen Kleine und Große Freiheit. Nach dem Tod des letzten Schauenburger Grafen besetzt 1640 der dänische König Christian IV die gesamte Grafschaft Pinneberg und beginnt mit einem Ausbau des Altonaer Hafens. 1650 hat Altona ca. 2.500 Einwohner und wächst als offene Stadt ungeordnet weiter. Im Gegensatz zur Festungsstadt Hamburg ist in Altona keine offizielle Polizei oder Gerichtsbarkeit vorhanden.

1664 verleiht der dänische König Altona das Stadtrecht und gewährte, um es als Konkurrenz zu Hamburg zu entwickeln, außergewöhnliche Privilegien: Ansiedlungsfreiheit für Jedermann, vollkommene Religionsfreiheit und Gewerbefreiheit ohne Zunftzwang, sowie zollfreier Warenumschlag und Handel der Altonaer Waren im gesamten dänischen Königreich. Dadurch wird Altona zum ersten Freihafen Nordeuropas. Die religiösen Minderheiten errichteten in den Straßen Kleine und Große Freiheit  ihre Gotteshäuser: die Katholiken 1660 in der Großen Freiheit, dessen Kirche, die von 1718 – 1721 erbaute St. Josephskirche, dort immer noch steht, wenig später auch Reformierte und Mennoniten und 1682 die Juden. (Diese Straßen wurden 1938 dem Stadtteil St. Pauli zugeordnet.) Durch militärische Drohgebärden erreicht Dänemark 1692 das Hamburg Altona als Stadt offiziell anerkennt. 1710 zählt Altona mit 12.000 Einwohnern hinter Kopenhagen(60.000) bereits zur zweitgrößten Stadt Dänemarks.

Infolge kriegerischer Auseinandersetzungen zwischen Dänemark und Schweden, wird Altona 1713 vom schwedischen Militär eingenommen und weitgehend niedergebrannt. Beim folgenden dänischen Wiederaufbau wird Altona, das vorher über keine Kanalisation und Beleuchtung und nur über wenige befestigte Straßen verfügte, zu einer zeitgemäß modernen Stadt ausgebaut. Mit der Gründung des akademischen Gymnasium „Christianeum“ entsteht eine Bildungsinstitution, die auch für das Hamburger Bürgertum von Interesse war. Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts erlebt Altona einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung, vor allem durch den Hafen, an dem es 1740 drei Großschiffswerften und mehrere Bootswerften gab, sowie etliche Zulieferer wie Reepschlägereien, Segelmachereien und Ankerschmieden. 1746 umfasst Altona 3.000 Häuser mit ca. 15.000 Einwohnern.1789 kommen durch die Wirren der französische Revolution weitere 4.000 Menschen in die offene Stadt, die nach ein paar Jahren größtenteils wieder verschwanden, stattdessen wurde Altona durch die französische Besetzung Hamburgs 1813 zum Ziel vertriebener Bürger der Nachbarstadt  1806 hat Altona ca. 23.000 Einwohner und rund 300 in Altona beheimatete Schiffe mit ca. 3.000 Mann Besatzung. Hamburg hat um 1800 ca. 100.000 Einwohner und erreicht aber erst um 1845 eine ähnliche Anzahl beheimateter Schiffe.

Eine Wende trat ein mit den Auseinandersetzungen zwischen Frankreich und Großbritannien nach 1789, in die auch Dänemark und Altona mit hineingezogen wurden. Der Seeverkehr zur Nordsee wurde durch Blockaden seitens der gegnerischen Briten und dänischer Zollverordnungen, die Altonas Handelsvorrechte abschafften, lahmgelegt. Das Interesse der dänischen Regierung an Altona,  das seit 1768 immer weiter nachgelassen hatte, war um die Jahrhundertwende an einem Tiefpunkt angelangt. Die folgende Napoléonische Kontinentalsperre mittels der totalen Elbblockade brachte viele Handelshäuser, Reedereien und exportorientierte Gewerbe Altonas an den Rand des Ruins. 1835 zählt Altona 26.393 Einwohner, knapp 1864 sind es bereits deren 53.039. Im gleich Jahr  muss Dänemark nach verlorenen Kämpfen gegen preußische und österreichische Truppen alle Herrschaftsansprüche über Schleswig-Holstein aufgeben.1866 wird Schleswig-Holstein und somit auch Altona in den preußischen Staat eingegliedert. Das heißt das in Altona bereits das preußische Rechtssystem Gültigkeit hat während in Hamburg noch bis zur Reichsgründung 1871  eine eigenständige Rechtsprechung wirksam war. 1888, Altona zählt inzwischen über 100 000 Einwohner, wird das Städtegroßgebiet Hamburg und Altona mit dem deutschen Zollgebiet vereinigt und Altona verliert seine Freihafenrechte. Zollfreibezirk bleibt ein Teil des Hamburger Hafens. Die preußische Regierung unterstützt aber weiterhin die Eigenständigkeit der Stadt Altona.

http://www.altona.dk/geschichte/
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburg-Altona

St. Pauli

Das Gebiet des heutigen St. Pauli hieß damals noch Hamburger Berg und lag vor dem Millerntor, auf der Grenze zum dänischen Altona. Der Hamburger Berg war in seiner Ausdehnung weitaus größer als das Gebiet des heutigen St. Paulis, es reichte von der Admiralitätsstraße bis hin zur Grenze nach Altona. Noch heute zeugen die abfallenden Hänge vor den Landungsbrücken, bei der Bernhardt-Nocht-Straße und dem Pinnasberg von einer Geesthöhe, die sich von Hamburg bis nach Wedel erstreckte. Der benötigte Ton und Sand zur Herstellung von Ziegeln für die Steinhäuser wurde bis in das 17. Jh. hinein zum Großteil aus dem Material des Hamburger Bergs gewonnen, der so Stück für Stück abgetragen wurde, bis dann, um 1620 die Stadt den Berg planierte, bzw. ihn zum Großteil zum Bau der Festungswälle verwendete, um das Gelände in Kriegszeiten besser kontrollieren zu können. Bald schon wurden Gewerbebetriebe ausgelagert, die man aufgrund von Lärm, des Gestankes und der Abfälle nicht in der inneren Stadt haben wollte, so die Ziegelhütten und die Ölmühle (1633), die Trankocherei (1649) und die Dröge, ein Trockenhaus für geteerte Seile (1671). Die Reepschläger drehten dort auf langen Bahnen die Taue für die Tagelagen der Schiffe. 1883 als die Taue durch Stahltrossen ersetzt wurden, löste man die Reeperbahnen auf. Die Straße Reeperbahn liegt südlicher als die eigentlichen Bahnen und erhielt ihren Namen erst um 1900.

Trotz der Verbote errichteten viele Zuwanderer, Seeleute und Hafenarbeiter bereits ab 1600 ihre Hütten und Buden auf dem Hamburger Berg. Die Kanoniere der Hamburger Festungsanlage legten Wert auf ein freies Schussfeld, „Glacis“ genannt. Die dort errichteten Häuser durften nur eingeschossig errichtet werden und bei Kriegsgefahr mussten auf Befehl des Hamburger Senats gegebenenfalls die Bauten sofort abgerissen werden. Feste Häuser durften erst zum Ende des 17.Jh. gebaut werden, als Hamburg bereits völlig übervölkert war. Während der Zeit der französischen Besatzung (1806 – 1815) wurden die Festungswälle zu Parkanlagen umgewandelt und der Schiffbau und die Schifffahrt auf der Elbe verboten und vielen so die Haupternährungsquelle genommen. Auf Befehl der französischen Militärregierung wurde 1814 die gesamte Vorstadt des Hamburger Bergs niedergebrannt. 7000 Bewohner verloren damals ihr Zuhause, doch bereits 1820 war die Vorstadt vollständig wieder aufgebaut. 1833 erhält die Vorstadt, in alten Landkarten als „Hamburger Berg“ bezeichnet, ihren Namen St. Pauli. Die St. Pauli-Kirche, die dem Viertel seinen Namen gab, wurde 1833 bei der Antonistraße dem heutigen St. Pauli Süd errichtet. Sie entstand im Rahmen eines Baubooms, in dessen Zusammenhang die ganzen Straßen nach dem ABC (Männernamen) benannt wurden (Antonistr., Balduinstr., Friedrichstr., Gerhardstr., Davidstr. usw.) 1833 wurde St. Pauli offiziell zur Vorstadt Hamburgs ernannt und die endgültige Eingemeindung erfolgte dann 1894. Durch den Senator Hudtwalcker, dem Leiter der Reformkommission in Hamburg, die als Reaktion auf die revolutionären Ereignisse von 1848 eingesetzt wurde, entstanden die ersten Sperrbezirke für Prostituierte auf dem Hamburger Berg. Erst 1860 fällt die Torsperre der Hamburger Festungsanlage die sonst zur Abendstunde ihre Pforten schloss. Die Gebühr für den Eintritt durch das Millerntor steigerte sich damals mit der nach der Dunkelheit vorgenommenen Torsperre von 4 Schillingen auf bis zu 16 Schillingen nach Mitternacht.

Arndt Ute, Thomas Duffe, Bernd Gerstäcker, 1995, „St Pauli – Gesichter und Ansichten vom Kiez“, Historika Photoverlag, Hamburg

Ellermeyer Jürgen (Hg.) : 1986, „Stadt und Hafen“, Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Hamburg, Nr.8, Hans Christians Verlag, Hamburg

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Das Unterhaltungsgewerbe in St. Pauli und der Alt- und Neustadt

Die Aufhebung der Torsperre – Singspielhallen und Tanzlokale

Nach der Aufhebung der Torsperre entstehen in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Tingeltangel, Varietetheater und Bierhallen. Nach dem Ende der Neuordnung des Terrains der aufgelösten Reeperbahnen Ende der 1880er und der festen Bebauung des Spielbudenplatzes war eine klare Tendenz hin zu großen Prachtbauten, Theatern, Konzerthallen, Zirkushallen, Panoramen und Bierhallen zu erkennen, die einerseits der Massenunterhaltung dienten, aber auch den Ansprüchen des Bürgertums gerecht wurden. Die kleineren Theater und Singspielhallen entlang der Reeperbahn wurden so mehr und mehr in die Seitengassen gedrängt. Der Boom der vielen Bierhallen wurde teils von einer großen Bierhallen-Aktiengesellschaft finanziert, die an mehreren Orten in der Stadt ähnliche Etablissements unterhielt. Die Beteiligung von Brauereien an derartigen Unternehmungen die somit eine Absatzgarantie und eine Schlüsselfunktion in der Freizeitindustrie auf St. Pauli erhielten, war ein wichtiges Kriterium bei dem stattfindenden Konzentrationsprozess in der Unterhaltungsbranche. Um die Jahrhundertwende gab es eine Vielzahl von großen Hamburger Brauereien: die “Barmbeker” (seit 1879), die “Löwen- und Holstenbrauerei” (seit 1880), die “Winterhuder- und Elbschlossbrauerei” (seit 1881), die “Hansa” (seit 1882) und die “Gertig´sche und Billbrauerei (1890).Parallel zu dieser Entwicklung verlief der Aufschwung der 1860 gegründeten „St. Pauli- Creditbank“, die seit den 1890ern zunehmend Grundstücke und Lokale aufkaufte. Die Katastrophe des Wiener Theaterbrandes (1881) und die zwei Brände der „Centralhalle“ auf St. Pauli (1873 und 1878), sowie die Zerstörung des Zirkusgebäudes von „Renz“ (1888) führten zu einer zunehmenden Kontrolle der Etablissements durch Sicherheits- Brandschutz- und Baurechtsvorschriften. Dies machte oft kapitalintensivere Investitionen nötig und schuf die Grundlagen, dass die Behörden auf Lizenzvergaben und Neugründungen von Lokalen, Tanzhallen, etc. größeren Einfluss nehmen konnten.

In Alt-St. Pauli gab es die „Neue Dröge“ und das „Joachimsthal“. Das Restaurant die „Neue Dröge“ befand sich auf der rechten Seite der „Langen Reihe“, der späteren Straße Reeperbahn(von Hamburg aus kommend), neben den von den Reepern benutzten Dröge. Es war auf ein gutsituiertes bürgerliches Publikum ausgerichtet, besaß ein Lesezimmer mit den damals beliebten Zeitschriften, einen eigenen Garten, ein Billiard- und Spielzimmer sowie einen für 100 Personen bestimmten Speisesaal. Später nach 1814,  wurde aus dem Etablissement das „St. Pauli Tivoli“ und dann der Salon „Alkazar“. 1865 wurde die Straße „Hinter der Neuen Dröge“ umbenannt in Heinestraße zu Ehren von Salomon Heine, dem Onkel des Dichters Heinrich Heine und Erbauer des Israelitischen Krankenhauses, auf das die Straße zuführt. Nachdem es zu einem Tanzsaal umgebaut wurde, bewertete ein Stadtführer 1861 das Lokal als ein Etablissement, „wo das Damenpublikum nicht viel anders ist als ,In den vier Löwen‘ (…) aber das Herrenpublikum ist durchweg feiner. Man ist vor Exzessen sicher“.

In der gleichen Straße, mehr nach Altona zu, befand sich das Lokal „Joachimstal“. Ein Tanzlokal mit großem Garten in welchem auch Konzerte stattfanden. 1851 fand dort eine „Vauxhall“ mit einem Ball „Champeterie“ statt, sogenannte Gartenfeste für ein gutsituiertes bürgerliches Publikum. Beide Lokale wurden während der Zeit der französischen Besetzung niedergebrannt aber umgehend wieder aufgebaut. Wo das „Joachimstal“ stand, wurde später das Carl-Schulze-Theater errichtet. Weitere Tanzlokale befanden sich im Gängeviertel der Neustadt,  in der Neustädter Straße. „Lahrs Tanzsalon“ und gegenüber, das bekannte Etablisement vom Wirt Peter Ahrens, seit 1805 eröffnet. Es war beliebt in bürgerlichen Kreisen und bei vielen ausländischen Reisenden und sogar bei Mitgliedern verschiedener Fürstenhäuser. 1823 führte der Wirt in seinem Lokal die erste Gasbeleuchtung in Deutschland ein und wurde dadurch zum regelrechten Publikumsmagneten. Nach dem Tod des Besitzers (1825) wurde das Lokal u.a. von der Witwe und später vom Schwiegersohn weitergeführt und soll noch bis 1860 eine gutgehende Wirtschaft gewesen sein. (Borcherdt Albert, 1999: 26) Aus einer Beschreibung von „Lahrs Tanzsalon“ in der Neuen Straße und dem gegenüberliegenden Salon von Peter Ahrens aus dem Jahr 1850 geht hervor, dass beide Tanzlokale zu dieser Zeit von Prostituierten frequentiert wurden und darüber hinaus dort eine einträgliche Kuppelei von Frauen und Mädchen stattgefunden hat.

Ab 1850 boomten die Singspielhallen und Cafe Cantants in St. Pauli, in welchen die Soubretten von St. Pauli „aufgehübscht“ mit tiefen Dekollete ihr Gesangsrepertoire zum besten gaben. Die Frauen mussten sich auch als Animierdamen betätigen und erhielten von der Spirituosenvertilgung einen kleinen Prozentsatz zur Aufbesserung ihrer geringen Gage. 1874 musste eine aus dem Jahr 1822 bestehende Verordnung über die Polizeistunde per Dekret in Erinnerung gebracht werden, wegen „ der maßlosen Ausdehnung des Schankbetriebes bis tief in die Nacht hinein“. In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich in offener Weise ein Nachtbetrieb in sogenannten Cafe`s in denen, zumindestens nominell, kein Alkohol ausgeschenkt wurde. Zusätzlich existierten eine Vielzahl von sogenannten Speisewirtschaften, die bis weit in die Nacht geöffnet hatten. Die Polizeibehörde hatte keine Kontrolle über die Errichtung dieser Lokale, da sich das Reglement der Reichsgewerbeordnung nur auf Schankbetriebe bezog in denen Alkoholika ausgeschenkt wurden. Als dann 1895 die Konzessionspflicht auf alle Lokale ausgedehnt wurde und die polizeilichen Kontrollen hinsichtlich der weiblichen Bedienungen und der Einhaltung der Polizeistunde verschärft wurden, mussten innerhalb kürzester Zeit 86 dieser Lokale schließen.

Borcherdt Albert, 1999, „Von Wirtshäusern und vom guten Essen im alten Hamburg“, Kurt Sauck-Verlag, Hamburg

Buhr Emmy, 1920, „1000 Jahre Hamburger Dirnentum“, Elbe-Verlag Hamburg

Dofour Pierre, 1995,  „Die Weltgeschichte der Prostitution“, Reprint, Band 2, , Eichborn Verlag, Frankfurt am Main

Ellermeyer Jürgen (Hg.) : 1986, „Stadt und Hafen“, Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Hamburg, Nr.8, Hans Christians Verlag, Hamburg

Thinius Carl, 1975, „Damals in St. Pauli”, Hans Christians Verlag, Hamburg

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg


Der Hamburger Dom, Tingeltangel und Variete

Als besonders innovativ für die Entwicklung des Unterhaltungsgewerbes, insbesondere der Varietebranche, erwies sich der Hamburger Dom. Zur Zeit dieses Volksfestes reisten Schausteller aus der ganzen Region nach Hamburg. Neben dem üblichen Jahrmarkt, der in manchen Straßenzügen auch die Form eines normalen Straßenhandels aufwies, zeigte sich die Tendenz zu immer aufwendigeren Ausstattungen der Buden von überdimensionalen, prächtig ausgestatteten Orchestrions bis hin zu kompletten mechanischen Theatern. Aber nicht nur das reisende Gewerbe, auch die festen Häuser boten ein spezielles Domprogramm. Sämtliche kleinen und großen Ballhäuser, Varietes und Singspielhallen, vor allem in direkter Nähe zu dem Budenzauber, buhlten mit Kleinkunstprogrammen bis hin zu aufwendigen Shows um die Gunst des Publikums. So entwickelte sich Hamburg zeitweise zu einem Treffpunkt des Varietegewerbes wo zur Domzeit Artistenlogen und Varietebetreiber zusammentrafen, wo Programme und Nummern entwickelt- und Arbeitsverträge abgeschlossen wurden. In diesem Zusammenhang entwickelte sich die Seilerstrasse in St. Pauli zu einer regelrechten Hotelstrasse, wo sich vor allem Bühnenkünstler einquartierten.

„Von den so neu entstandenen Straßen hat sich die Seilerstraße zu einem großen Hotel Garni herausgebildet. Fast ohne Ausnahme  ist jeder Etageneingang mit zahlreichen Zetteln „Hier ist ein möbliertes Zimmer zu vermieten“ versehen. Der reisende Künstler, der nach St. Pauli kommt, um für längere oder kürzere Dauer in einem der Vergnügungsetablissements seine nie gesehenen unübertrefflichen Nummern oder ganz neue Tricks zum Besten zu geben, bedarf heutzutage nicht mehr eines Wohnungsnachweises. Sein Kollege, der vor ihm das Hamburger Publikum zu amüsieren die Gewogenheit hatte, nannte ihm als  Ziel der Reise die Seilerstraße. Und das genügt auch vollständig“

Hamburger Sonntagspost, 1891, Johannes Meier. Zitat aus:  Eppendorfer Hans, 1982 „Szenen  aus St. Pauli“, Seite 42

Den Hamburger Dom auf dem Heiligengeistfeld gibt es erst seit 1900. Das Volksfest hat seinen Ursprung in dem Weihnachtsmarkt um den ehemaligen Mariendom im Kern der Altstadt. Bereits im 14. Jh. standen in und um der Marienkirche, dem damaligen Dom, hunderte von Buden, deren Besitzer Nahrungsmittel, Zuckerwerk und Spielsachen anboten. Daraus entwickelte sich im Mittelalter ein beliebter Weihnachtsmarkt. Seit 1668 sprach man von der Domzeit, wenn von diesem Markt die Rede ist. Die Marienkirche wurde dann dem Hamburger Senat übereignet, der sie kurzerhand abriss und den Jahrmarkt auf den Gänsemarkt verlegte. Ab 1820 weitete sich das Treiben auf den Zeughausmarkt, den Pferdemarkt und auf den Spielbudenplatz aus. Ab dem Jahr 1900 wird durch eine Marktverordnung das Heiligengeistfeld zum Domplatz ernannt auf dem dann jedes Jahr zur Weihnachtszeit der Hamburger Dom stattfand. Der Platz  des Heiligengeistfeldes wurde bereits ab 1880 für große Vergnügungsveranstaltungen genutzt. Neben dem Tierpark veranstaltete Hagenbeck ab 1887 seine ersten Völkerschauen auf dem Heiligengeistfeld, so die „Internationale Circus- und Singhalesen-Ausstellung“ 1887. 1890 residierte eine Leipziger „Beduinen und Völkerschau“ auf dem Platz. 1890 gaben dort „Buffalo Bill`s Wild West Truppe“ und „Carvor`s Wild America“, mit vielen nordamerikanischen Indianern, ihre Vorstellungen. Alljährlich wurden fast auf der ganzen Fläche künstliche Eisbahnen angelegt und die passende Restauration betrieben.1894 wurde sogar eine ganze italienische Landschaft mit berühmten Bauwerken und Kanälen auf denen Gondeln fuhren aufgebaut. Ein ganzes Jahr lang bevölkerten 450 Italiener diese Kunststadt und vergnügten die Hamburger.

Seinen Namen hat das Heiligengeistfeld von dem vor der Stadt liegenden Heiligen-Geist-Hospital. Nach dem Ausbau der Verteidigungswälle wurde die freie Fläche vor dem Festungsgürtel Heiligengeistfeld genannt. Dieser Platz blieb unbebaut da das Schussfeld der Kanoniere nicht eingeschränkt werden durfte. Ab 1711 wird den „Knochenhauern“ das Gelände ständig zur Pacht übergeben damit sie ihr Schlachtvieh darauf weiden lassen konnten. In den Jahren 1863/4 wurden an der Nordwestecke des Heiligengeistfeldes der Hamburger-Altonaer Viehmarkt gebaut. So wurden in diesem Zusammenhang auch nach der Jahrhundertwende Teile des Heiligen-geistfeldes weiterhin als Viehweide genutzt. Die Rinderhalle (1887/8) fasste 6000 Rinder und 6000 Schafe, südlich dieser Halle befanden sich Stände für ca. 1500 Pferde. Auch Tiere vom Carl Hagenbecks Tierpark, damals am Neuen Pferdemarkt ansässig, weideten im 19.Jh. auf dem Heiligengeistfeld. In der Zeit zwischen 1860-67 nutzten Einheiten des Hamburger Bürgermilitärs, wie auch dänisch-schleswiges Militär aus Altona das Freigelände als Aufmarsch und Exerzierplatz. Nach 1871 wurden Feiern und Paraden zum Kaisergeburtstag und zum Sedanstag auf dem Heiligengeistfeld abgehalten.

http://www.karo4tel.de/first.htm

„Vorerst auf den Gänsemarkt beschränkt, streckte der Dom allmählich seine Riesenarme immer weiter aus. Es entstand der Straßendom. In seinen Bereich gingen nach und nach über: ein Teil des Jungfernstiegs, die Ellerntorsbrücke, der Alte Steinweg, der Valentinskamp. 1823 wurde auch der Großneumarkt vom Dom mit Beschlag belegt.(…)Später brachte der Dom, der sich mit den Jahren den Zeughausmarkt, Pferdemarkt, Holstenplatz, Spielbudenplatz nebst Zugangsstraßen erobert hatte (…) wirkliche Sehenswürdigkeiten. Es erschienen Zauberkünstler, Panoramen, in denen die größten Begebenheiten des abgelaufenen Jahres anzustaunen waren, Seiltänzer, Menagerien, Affen-, Floh-, und Hundecircus, Wachsfigurenkabinette mit hohen Fürstlichkeiten, Räuberhauptmännern, Mördern und anderem gruseligen Inhalt. (…).Auf St. Pauli hatte der Dom erst das richtigen Feld seiner Betätigung gefunden; außer auf dem Spielbudenplatz, bei Hornhardt (jetzt Trichter) und Ludwig (jetzt Millerntortheater) gab es dort Dom im Apollo (später American Bar, wo August Pieso, der auch später den Dom bei Saegebiel einrichtete und leitete, einen mehr künstlerischen Dom zustande brachte). Auf der Ringstraße, Ecke Holstenwall hatte das mechanische Theater von Morieux gewaltigen Zulauf. Nicht minder wurde die Konkurrenz, das Theater Merveilleux, auf dem Spielbudenplatz besucht. Vor mindestens 40 Jahren übte der Dom in den Apollo-Sälen auf der Drehbahn eine große Anziehungskraft auf das domfreudige Publikum aus. Die hervorragensten Artisten aller Nationen, – andere Varietes mussten wohl oder übel Piesos Beispiel folgen, – trafen sich im Dezember in Hamburg. Es kam sogar soweit, dass die Artisten-verbindungen „Sicher wie Gold“ und die „Internationale Artistenloge“ hier ihre alljährlichen Kongresse abhielten, wo viele Engagements, vielfach für das ganze Jahr abgeschlossen wurden, da viele auswärtige Varietebesitzer, Agenten und Impresarios eigens zu diesem Zweck nach Hamburg reisten“.

Quelle: „Der Hamburger Dom – wie er entstand und aussah“ Hamburger Correspondent Nr.543Mo, 2.Beilage,Seite 1, 4.12.1921

Massenunterhaltung in festen Häusern – Der Spielbudenplatz und die Große Freiheit

Der Spielbudenplatz auf dem bis 1900 auch der Dom stattfand, stand schon früher, wie die Namensgebung zeigt, in der Tradition von hölzernen Spielbuden und Zelten. Dort zeigten bereits 1795 Akrobaten, Gaukler, Seiltänzer und Puppenspieler ihr Können, außerdem gab es einen schwunghaften Karrenhandel mit Essbaren und Krams. Nach 1840 wurden feste Häuser errichtet und die Häuserzeile zwischen Circus Gymnasticus und dem Urania-Theater entstand. Der  „Circus-Gymnasticus“(1841), der neben dem Trichter stand, bot in seinem pompösen Bau 3000 Zuschauer Platz. Durch Umbau des Gebäudes hatte ab 1864 das „Theater der Centrallhalle“, die drittgrößte Bühne St. Paulis, dort seinen Sitz. Ab 1889 hatte Circus Renz dort sein traditionelles Winterquartier und bis 1897 übernahm Zirkus Busch das Gebäude. 1903 wird es in „Neues Operettentheater“ umbenannt und dem Publikum Singspiele, Possen und Sittenkomödien geboten. Später wechselte der Namen in „Operettenhaus“ und dann in „Eden-Theater“  In direkter Nähe zur Stadtwache am Millerntor wurde bereits 1805 der St. Pauli- Trichter eröffnet. Zur Zeit der bevorstehenden Torsperre versammeln sich dort die Bummler auf ein letztes Bier. Der „Trichter“ galt lange als ein Ort des bürgerlichen Freizeitlebens, der als Ausflugslokal und Kaffeehaus fungierte und durch ausliegende Tagespresse und Zeitungen den Gästen die Möglichkeit bildender Unterhaltung bot. Später wurde der Trichter durch den Restaurationsbetrieb von Mutzenbacher verdrängt und das Angebot verlagerte sich von der Garten- und Kaffeehausatmosphäre hin zu einer Bierhalle wo musikalisches und artistisches Beiprogramm gehalten wurde.  1889 wird es zum „Hornhardts“ Etablissement, einem Ballhaus, umgestaltet, mit einer prächtigen Kuppel und Aussichtsturm, danach übernimmt Clausen das Lokal. Es besteht über 20 Jahre lang. In der Zeit nach dem ersten Weltkrieg bleibt der Bau ungenutzt. Erst 1920 wird das Gebäude als „Ballhaus Trichter“ wiedereröffnet und 1942 zerstört. Die heutige Straße „Beim Trichter“, die vom Spielbudenplatz abgeht verweist, wie der angrenzende „Zirkusweg“ auf die damaligen Lokalität.

Auf dem Spielbudenplatz standen noch eine Vielzahl weiterer Etablissements, so das Panoptikum, ein Wachsfigurenkabinett, das als Reminiszenz zu den Jahrmarktattraktionen 1879 von dem Holzbildhauer Friedrich H. Faerber gegründet wurde. Der bekannte Volkssänger Hein Köllisch eröffnete 1895 am Spielbudenplatz sein eigenes Theater, das „Heinrich Köllisch’s Universum“, wo um 1900 herum Charly Wittong, ein bekannter Hamburger Volkssänger auftrat. Beim Spielbudenplatz 19 befanden sich seit der Jahrhundertwende die „Knopf„s Lichtspiele“, eines der ersten Kinematographie-Theater Hamburgs*. Das Kino wurde dann um die „Spiegelsäle“ und die „Hagenbecks Raubtierschau“ erweitert. Die Apollo-Säle (Spielbudenplatz 28), waren ein bei Bürgerlichen beliebtes Veranstaltungslokal, welches auch von Prostituierten des nahegelegenen Dammtorwalls frequentiert wurde. Seit 1900 befand sich dort die „American Bar“. Später eröffnete in direkter Nachbarschaft(Nr.27) 1925 das Zillertal, eine große Bierhalle mit Veranstaltungsbühne.

*Bereits für den deutschen Stummfilm war Hamburg, bzw. St. Pauli ein wichtiger Drehort. Der Hamburger Hafen und Hagenbecks Tierpark wurden gerne als Kulisse genutzt und St. Pauli bot sich an als Drehort für viele Plots von sogenannten Sittendramen, wo es um „gefallene Mädchen“ und „zwielichtes Gesindel“ ging. Der Stiefbruder von Carl Hagenbeck, John Hagenbeck gründete sogar eine eigene Filmproduktion. Das Hagenbecksche Etablissement am Spielbudenplatz 8 stattete beispielsweise die Filmproduktionen „Der Fremde“ und „Peer Gynt“ aus. Ein weiterer Verwandter, Heinrich Umlauff, schuf die Kulissen für die Völkerschauen von Hagenbeck und wurde dann von der Ufa als Filmarchitekt verpflichtet. Beim ehemaligen „Trichter“ eröffneten in den zwanziger Jahre zwei große Kinos. Das Millerntorkino wie auch das Schauburg erfreuten sich beim Publikum großer Beliebtheit. Es gab sogar ein russisches Produktionsbüro in der Hansestadt (Goskino).

Fast jede größere Bierhalle, Hotels wie Cafes hatten zu dieser Zeit eine kleine Veranstaltungsbühne oder einen Tanzsalon mit Kapelle um den Gästen ein künstlerisches Beiprogramm zu bieten oder der Tanzbegeisterung einen Raum zu geben. So die Hotels Lausen und Mehrer, die beide an der Reeperbahn lagen und die ab den 20er Jahren über je ein Cafe mit Tanzsaal verfügten. Dort war auch die gehobene Prostitution zu finden. Die Kontakte wurden über Tischtelefone oder auf der Tanzfläche hergestellt. Weitere bekannte  Tanzlokale in den 20er und 30er Jahren  waren das am Millerntor gelegene „Cafe Heinze“, im futuristisch anmutenden Art Deco mit einer großen, nüchternen Lichtreklame und das „Cap Norte“ auf der Großen Freiheit. Beide waren beliebte Swing-Lokale.

„Die Lustbarkeitspolizei unternimmt gegenwärtig energische Schritte um die in zahlreichen Hamburger Lokalen veranstalteten „wilden Tänze“ auszurotten. Außer den Saaltänzen, wie bei Saegebiel usw. sind in Hamburg nur  fünf Lokale berechtigt, dem Publikum ein Tänzchen zu erlauben, und dieser Spaß kostet den Inhabern von vier Ballhäusern 200 M und der fünften „Diele“ 300 M Konzessionsgebühr pro Tag. Obwohl eine Strafe von 150 M für Lokalinhaber ausgesetzt ist, welche ohne Konzession ihren Gästen Gelegenheit zum Tanzen geben – oft ist es nur ein mühsames Durchschieben zwischen den Tischreihen – so wird diese Verordnung doch recht oft übertreten, namentlich von den kleineren Bars und Weinstuben. Auch soll eine strengere Kontrolle der 78 Hamburger Kabaretts beabsichtigt sein. In den konzessionierten Ballhäusern sind alle Tänze erlaubt, da die Lustbarkeitspolizei sich nicht berechtigt glaubt, als Sittenrichter zu wirken. Von offiziell konzessionierten Nackttänzen, wie sie in Berlin gang und gäbe sind, ist Hamburg indessen noch verschont geblieben.“

Hamburger Correspondent, 420Ab, S.3, vom 8.5.1921

Weitere wichtige Institutionen des Unterhaltungsgewerbes auf St. Pauli dieser Zeit waren das Variete Alcazar und das Hippodrom. Das  Varietetheater  und Ballhaus “ Alkazar“ das in der Vorkriegszeit eines der großen Varietes auf der Meile war, befand sich bei der Reeperbahn Nr. 110.  Schon vor der Jahrhundertwende gab es auf St. Pauli einen „Salon Alcazar“. Früher stand dort das Tanzlokal „Die neue Dröge“. Das neue „Groß-Ballhaus-Varieté Alkazar“ geleitet von Artur Wittkowski, bot im Viertelstunden-Takt neue Bühnenbilder und Zugnummern des internationalen Varieté-Betriebs mit viel Erotik und nackter Haut, sogar Striptease gehörte mit zum Programm.1936 erhielt das Haus einen neuen Betreiber und einen neuen Namen. Der Name „Alkazar“ war für das NS-Regime durch den Spanischen Bürgerkrieg negativ besetzt. Mit einem Preisausschreiben, das sich an alle Hamburger richtete, erfolgt die Umbenennung  in „Allotria“. In der  „Großen Freiheit“ Nr. 10-12 befand sich eines der größten Hippodrome. Bei dieser Art der Amüsierlokale handelte es sich um Manegen in einem Gebäude mit Restauration am Rand, wo leichtbekleidete Damen zu Pferde, später auch auf Kamelen auftraten. Für kleine Beträge konnte man ein Pferd für die Frau oder Freundin mieten und sie durfte unter aller Augen ein paar Runden drehen. Oft wurde diese Art der Zurschaustellung von Prostituierten zum Kundenfang genutzt. Es diente als Kulisse für den Hans-Albers Film „Große Freiheit Nr. 7“. Das Hippodrom war vor dem 1. Weltkrieg von Paul Becker eröffnet worden und ging erst nach dem 2. Weltkrieg in den Besitz von Wilhelm Bartels(1914-  ) über, dessen Vater nicht nur Besitzer einer Großschlachterei (wie auch Hans Albers Vater)war, sondern auch ab 1928 das Ballhaus Jungmühle in der Großen Freiheit 21 betrieb. Mit 23 Jahren übernahm Willi Bartels als Geschäftsführer das Kabarett „Jungmühle“ das sich durch den „Kraft durch Freude“- Stadttourismus der Nazis zu einem florierendes Etablissement entwickelte.

Das boomende Vergnügungsgewerbe war allerdings nicht nur auf St. Pauli konzentriert. In St. Georg, wo auch das bekannte Variete „Hansa Theater“ (1892),das Kabarett „Fledermaus“ und das Tanzcafe Siegler am Steindamm beheimatet waren, hatte sich mit der Eröffnung des Hauptbahnhofes, ein mit St. Pauli vergleichbares Milieu entwickelt und die Innenstadt war zu diesem Zeitpunkt noch dicht besiedelt und bot vielen Lokalitäten einen ausreichenden Umsatz. Um den Jungfernstieg und den Gänsemarkt befanden sich die Kabaretts „ Trocadero“ (Große Bleichen 32)  und das „Barberina“(Hohe Bleichen 30), desweiteren die Tanzsalons „Caricata Tanzbar“(Große Bleichen 34), „Faun Tanz Casino“(Gänsemarkt 45), das Variete „Kaffeehaus Vaterland“, das aus dem „Cafe Belvedere“ hervorgegangen war(Alsterdamm 39-40, später  Ballindamm) und der Alsterpavillon. Alle diese Etablissement waren in ihrem Angebot und Interieur auf ein wohlhabendes Klientel ausgerichtet. In den 20er und 30er Jahren entwickelten sich viele dieser Tanzlokale zu Treffpunkten der Swing-Jugend mit dementsprechenden Life-Auftritten von Tanzkapellen.

Weitere Treffpunkte der „Swing-Heinis“ waren  das „Curiohaus“ (Rothenbaumchaussee  ), welches 1940 Schauplatz der ersten Razzia und Verhaftungsaktion der Gestapo gegen Hamburger Swingjugendliche war und die im Dezember 1935 eröffnete Eislaufbahn bei „ Planten und Blomen“, dem großen innerstädtischen Park beim Dammtorbahnhof. Sie war ab dem Winter 1937/8 ein beliebter Treffpunkt von Swingjugendlichen. Die Eisbahn, zu der Zeit die größte ihrer Art in Europa, hatte eine Übertragungsanlage für Musik und man konnte dort mitgebrachte Schellackplatten auflegen lassen.

„Getanzte Freiheit: Swingkultur zwischen NS-Diktatur und Gegenwart“, Alenke Barber-Kersovan  Dölling und Galitz , Hamburg 2002 , Gordon Uhlmann

http://www.mdr.de/mdr-figaro/musik/926908.html

Eine neue Theaterlandschaft

Schon Ende des 18.Jh bot der Hamburger Berg Schaustellern und Schauspielern die Möglichkeiten ihre Kunst vorzuführen. Oft eröffneten Kneipiers kleinere Etablissements, um ein Rahmenprogramm zum Kneipenbesuch zu schaffen. So entwickelte sich eine Bühnenkultur, die ökonomisch geprägt war, mit dem wichtigsten Kriterium des Publikumsgeschmacks. Es wurde nicht Kunst der Kunst willen mit Subventionen betrieben. Wenn ein Stück oder eine Inszenierung nicht angenommen wurde, wurde es bald wieder abgesetzt. Ab den 1840gern entstanden Theaterhäuser deren Räumlichkeiten größer und moderner waren und bald mehr Besucher als die Stadttheater anzogen. Zeitweise gab es in St. Pauli fünf große Bühnenhäuser: das „Urania-Theater“, „Theater der Centrallhalle“, „Carl-Schulze Theater“, „Wilhelm-Theater“* und das „Deutschen Operettentheater“

1871 entstand aus den Ruinen des niedergebrannten Odeon, als fünfte große Bühne, das „Wilhelm-Theater“. Der Besitzer war Hermann Schmars dem auch das „Tivoli am Schulterblatt“, dem Vorläufer des „Flora-Theaters“, gehörte. 1887 wurde es geschlossen und ein Jahr später als Bierhalle Wilhelmshalle wiedereröffnet. 1943 wurde das Gebäude vollständig zerstört. Das Flora – Variete in Hamburg Altona wurde zwischen 1886-8  mit einem Programm von Revuen, Box- und Ringwettkämpfen und regelmäßigen Kinematographievorführungen eröffnet.1949 wurde es wiedereröffnet und 1953 in ein Kino mit 800 Plätzen umgewandelt. 1964 zog dort der Handwerksdiscounter „1000 Töpfe“ ein, bis es sich nach Leerstand und erfolgreicher Besetzung in den 90ern zu einem alternativen Kulturzentrum entwickelte.

Auf diesen Bühnen wurde Theatergeschichte geschrieben. Dramatiker wie Maxim Gorki(„Nachtasyl“/ 1903) ,Gerhard Hauptmann(„Die Weber“/ 1894), Leo Toilstoi („Auferstehung“/ 1903), Frank Wedekind(„Erdgeist“ /1898) und Henrik Ibsen(„Hedda Gabbler“/ 1889) wählten St. Pauli als Erstaufführungsort für ihre Stücke. Dies zog auch den Schauspieler-nachwuchs an. Neben Volksdarstellern wie Hein-Köllisch oder den Gebrüdern Wolf betraten Hans Albers oder Gustav Gründgens erstmals in St.Pauli die Bühne. Fritzi Massary begann ihre Karriere 1900 beim Carl-Schultz-Theater mit einer Rolle im Stück „Geisha“ und Mia May, der Stummfilmstar der 20er Jahre, legte u.a. durch ihre Arbeit in verschiedenen Rollen der Revue „Rund um die Alster“ den Grundstein für ihre spätere Karriere. Zu dieser Zeit wurde Hamburg , vor allem mit den Spielstätten St. Paulis, zum „norddeutschen Wien“, zur Stadt der Operette. Von den ca. 570 in Hamburg erstaufgeführten Operetten(ca. 1859- 1933) wurden über 450 zuerst auf St. Pauli-Bühnen gespielt. Allein von Jean Gilbert waren über 20 Produktionen erstmals auf St. Pauli zu sehen, z.b. „Die keusche Susanne“/(1910).

Eines der bekanntesten Häuser war die Hamburger Volksoper, am Anfang der Reeperbahn zum Millerntor. Das Gebäude, welches dem Burgtheater in Wien nachempfunden war, beherbergte zuerst „Ludwigs Ballhaus“ , welches in den 1880ern  zum „Konzerthaus Hamburg“ erweitert wurde. Nachdem die klassischen Konzerte in die neugebaute Musikhalle am Holstendamm verlegt wurden, zog 1910 dort das „Deutsche Operettentheater“ mit 1300 Sitzplätzen ein. Zur Eröffnung wurde Franz Lehars“ Der Graf von Luxemburg“ uraufgeführt Ab 1911 hieß das Theater „Das Operettentheater“, und ab 1913 mit einer erneuten Namensgebung zur „Neuen Oper“, wurde dort „Figaros Hochzeit“ aufgeführt, außerdem fand dort der einzige Auftritt der Tanzlegende Anna Pawlowa in Hamburg statt. Ab 1914 wurde das Haus zur „Hamburger Volksoper“ zu deren Ensemble ein Jungschauspieler namens Hans Albers gehörte und schließlich hieß das Theater ab 1926 bis zu seiner Zerstörung 1943 „Das Haus am Millerntor“.

In der Nähe zum Nobistor, bei der Reeperbahn, war der Standort des „Carl-Schultz-Theaters“. Der Volksschauspieler Carl Schultz gründete dort 1860 sein eigenes Theater. Ab 1883 wurden im Schwerpunkt Operetten aufgeführt und das Theater galt bis 1904 als eine der besten Operettenbühnen im Reich und erlebte bis 1920 viele erfolgreiche Vorstellungen.1931 wurde das Haus in ein Kino umgewandelt und kurz danach geschlossen.

Neben dem bereits erwähnten Operettenhaus und dem Heinrich Köllisch Universum entstand 1841 das Urania- Theater in der Nähe der Davidwache, beim Spielbudenplatz 29/30. Das Eröffnungsstück des damals zweitgrößten Theaters Hamburgs war „Die Schule des Lebens“ von Ernst Raupach. Der Theaterbetreiber war  u.a. der Gastwirt Menk. Der Volksschauspieler Carl Schultz begann dort ca.1850 seine Karriere. Aufgrund einer Kapitalisierung an der Börse wurde das Haus in „Actien- Theater“ umbenannt, zeitweilig firmierte es unter dem Namen „Variete-Theater“, bis es 1895 vom Theatermann Ernst -Drucker übernommen wurde. Er brachte es dann als „Ernst Drucker Theater“ zu seiner künstlerischen Blüte. Es wurde zum Stammhaus des Vereins „Freie Bühne Altona“. Hier wurde auch die inoffizielle Hymne St. Paulis „Auf der Reeperbahn nachts um halb eins“ vom Dramaturgen Alfred Müller Förster und dem Schauspieler Ralf Arthur Robert geschrieben. Erstmals wurde das Lied bei der Uraufführung als Teil der Revue „Rund um die Alster“ 1911 von den Gebrüdern Wolf* gesungen. 1941 wurde das Theater auf Druck  der Nazis hin – Ernst Drucker war semitischer Herkunft- in „St.Pauli- Theater“ umbenannt.

Die drei Söhne des Schächters Isaac Joseph Isaac aus der Hamburger Neustadt, Ludwig (1867-1955), Leopold (1869-1926) und James (1870-1943) wurden als »Wolf-Trio«  bekannt. Ihre Spezialität waren Couplets nach dem Vorbild der im angelsächsischen Sprachraum  beliebten Comic Songs, die sie der Norddeutschen Mundart anpassen. Obwohl sie schon vor der Jahrhundertwende bekannt waren, gelang der eigentliche Durchbruch um 1911 mit der Revue ‚Rund um die Alster‘, im Hamburger ‚Neuen Operetten Theater‘. Hier spielten die ‚Gebrüder Wolf‘, seit 1906 nur noch aus Ludwig und Leopold bestehend, die waschechten Hamburger Hafenarbeiter Fietje und Thetje, die man bei Sagebiel, im Eden, im Trocadero und im Hansa-Theater bejubelte. Nach ihrem Erfolg auf den Varieté-Bühnen pressen viele renommierte Plattenfirmen ihre Couplets und Songs auf  Schellack. Ihre Schlager von den »Snuten un Poten«, vom »Mariechen, dem süßen Viehchen« und dem beliebten Lied „An der Eck steiht´n Jung mit´n Tüdelband“ hörte man überall in der Stadt.« Ab 1936 waren dann nur noch Auftritte im Rahmen des jüdischen Kulturbunds möglich. Ab 1939 erhielten sie generelles Auftrittsverbot. James Wolf wurde 1942 nach Theresienstadt deportiert, wo er 1943 starb. Ludwig Wolf verbrachte ein Jahr im KZ Sachsenhausen, konnte aber nach Schanghai fliehen und überlebte. Er starb 1955 in Hamburg.

http://www.hagalil.com/archiv/2004/03/kuenstler.htm

Auch im Kabarettistischen  war Hamburg, Dank der lebendigen Kulturszene St. Paulis, neben Berlin und Wien kein unbeschriebenes Blatt. Das erste Berliner Kabarett des Freiherrs von Wolzogen, das „Bunte Theater“ mit dem Programm „Überbrettl“ eröffnete im Januar 1901 und bereits im April des gleichen Jahres kam das „Überbrettl“ für 10 Tage nach St. Pauli in das Theater der Centralhalle. Hamburgs erstes Kabarettgründung, in diesem künstlerischen Sinne, folgte im Oktober 1901, das „Theater-Variete Apollo“ am Spielbudenplatz von August Piefos –. Es bestand allerdings nur 4 Wochen, hinterließ wegen seines hohen künstlerischen Niveaus aber einen bleibenden Eindruck. Vor dem 1. Weltkrieg, genauer ab 1909,  kam es zu einer Vielzahl weiterer Kabarettgründungen. Im ersten Stock des „Köllisch Universums“ am Spielbudenplatz, eröffnete das „Cabaret Bonbonniere“, das bis 1912 bestand. In direkter Nachbarschaft gab es bis 1910 das „Cabaret Montematre“ im Variete „Deutsche Reichshalle“ und im Cafe Gröber auf St. Pauli eröffnete das „Cabaret Boheme“. In der Innenstadt gab es u.a. die Kabaretts „Hölle“ am  Alten Steinweg und  „Cabaret Intim“ am Jungfernstieg.

Die Entwicklung St. Paulis als Freizeit- und Vergnügungsquartier der Gesamtstadt mit späteren weltweiten Bekanntheitsgrad hing nicht nur allein von der Beziehung des Stadtteils zum Hafen ab. Vorraussetzung war auch die Lage der Region „Hamburger Berg“ außerhalb des Zunftzwanges und außerhalb der Akzisesteuern, die auf der Stadt innerhalb ihrer Festungsmauern lag. Diese Grenzsituation und die Lage an wichtigen Ausfallsstraßen hatten seit der Entstehung Altonas, in der Nähe der Grenztore, die Gründung vieler Bühnen, Gasthäuser, Kaschemmen und Tanzlokale gefördert. Ausschlaggebend für die spätere Zentralisierung des Rotlichtmilieus in St. Pauli waren allerdings die städtebaulichen Prämissen, welche den Abriss großer Flächen der ursprünglichen Altstadt beinhalteten und mit denen eine Verdrängung des Prostitutionsgewerbes aus der Neu- und Altsstadt Hamburgs einherging.

Möhring Paul, „Das andere St. Pauli“, Matari Verlag Hamburg ,(keine Jahresangabe, ca 1959/60 erschienen)

11
Feb
10

Verschiedene Obrigkeiten – verschiedene Rechts- und Handelssysteme

Grenze Altona – St.Pauli, 1915

Warenschmuggel und Zensur

Nicht nur die Altona, auch die gesamte Vorstadt St. Pauli unterlag nicht dem strengem Reglement des Hamburger Zunftgewerbes. Diese vermeintliche Freiheit wurde aber durch eine Konzessionspflicht und oft durch Ausfuhrverbote (nach Hamburg) erheblich eingeschränkt. Auf alle Konsumgüter in Hamburg wurde eine indirekte Verbrauchssteuer erhoben. Alle Waren die von außerhalb kamen, wurden am Millerntor kontrolliert und besteuert, so dass es zwischen Hamburg und seiner Vorstadt eine Zollgrenze gab, die für die St. Paulianer eine deutliche Umsatzbremse darstellte. Dieses eröffnete natürlich den Raum für den Versuch des Warenschmuggels, der an den Stadttoren, wie dem Millerntor durch die Zunftwächter und Stadtwachen aber mit Risiken verbunden war, nichtsdestsotrotz aber weit verbreitet gewesen sein soll.

„Während der französischen Besetzung Hamburgs versuchten die Douanen das Hereinbringen von englisch-indischen Waren zu verhindern. Es fanden sich aber trotz aller Verbote und Strafandrohungen Schmuggler, die die beliebte Ware durch die Douanenkette nach Hamburg brachte. Sie hießen Kaffeeträger, Schuckelmaier oder Schuckler, das von dem Wort Schochermain, das in der Gaunersprache schwarzes Wasser bedeutet, abgeleitet worden war. Die Hamburger Kaffeeträger arbeiteten nicht auf eigene Rechnung, sondern für gewisse Hamburger Geschäfte, von deren Besitzern sie ein hohes Gehalt erhielten und außerdem Prozente von der glücklich durchgeschuckelten Ware. (…) Die Schuckler verbargen die Waren die sie durch das Millerntor schmuggeln wollten, an ihrem Körper und machten ihre Toilette teils in Altona, teils in St. Pauli. Mit dem Kaffee, Zucker und Tabak stopfte man sich künstliche Brüste, Waden, Lenden oder Höcker. Auch in den Equipagen verbarg man die Waren.“

Zitat aus: Neumann Paul, 1849, „Hamburgische Bilderbögen“, Verlag Hamburgische Bücherei, Seite 70/71

St. Pauli befand sich an einer Schnittstelle divergierender Rechts- und Handelssysteme. Vor dem Wegfall der Torsperre 1860 stand auf der einen Seite Hamburg mit seinen restriktiven Zoll- und Zunftverordnungen, auf der anderen Seite Altona, wo Dänemark eine liberalere, freiheitlichere Grundhaltung vertrat, vor allem, um auf diesem Wege die Märkte zu beleben. Die Gesetzgebungen und die Steuersysteme beider Städte waren unterschiedlich, dieser Umstand und die direkte Nähe zum Altonaer Freihafen mit seinen günstigeren Waren, ließen die Möglichkeit eines umfangreichen illegalen Warenaustausch zu einem gewinnbringendem Geschäft werden. Da dieser Transfer auch. ausländische Waren betraf, dürfte dieser Umstand auch für hanseatische Kaufleute von Interesse gewesen sein. Durch die Schmuckstraße (auf Altonaer Gebiet hieß diese Straße Ferdinandstraße) verlief von Nord nach Süd die Grenze zwischen Hamburg und der Stadt Altona. Die Keller der Häuser dieser Straße waren alle miteinander verbunden, so dass man unterirdisch von der Talstraße bis zur Großen Freiheit gehen konnte.  In der angrenzenden Talstraße war lange Zeit ein reger Straßenhandel und Schwarzmarkt lebendig. Im Gebäude Annenstraße 26/Clemens-Schultz-Straße 95/6 ist ein Kellergewölbe des mittelalterlichen Pesthofes als Fundament des jetzigen Hauses erhalten geblieben. Darunter sollen sich weitere Räume befunden haben, mit Zutritten zu Gängen, die bis zur Michaeliskirche und zum alten Hafenbecken reichten. Dies liegt die Vermutung nahe, das zumindestens ein Teil der Schmuggelware über diese Gänge, an den Stadtwachen vorbei, nach Hamburg gelangte. Auf der anderen Seite der Reeperbahn, am Straßenzug der Hafenstraße und Bernhardt-Nocht-Straße sollen die Keller sämtlicher Häuser in ähnlicher Weise miteinander verbunden gewesen sein, außerdem sollen Quertunnel zu den Kasematten existiert haben, die bis an die Elbe gingen. So waren unbemerkte Warentransporte mit Kleinschiffen vom Hamburger Hafen zu bewerkstelligen.

Fast alle dieser Gänge sind durch den Bau und der späteren Modernisierung der Kanalisation, dem Bau der Untergrundbahn und durch die Zerstörungen des 2. Weltkrieges nicht mehr existent und bis jetzt hat es keinen Versuch einer historischen Tunnelforschung im Grenzgebiet St.Pauli/Altona/Hamburg gegeben.

Quellen: http://www.steg-hh.de/data/quartiers  und  persönliche Gespräche mit Informanten in verschiedenen Alt-St.Pauli-Kneipen  1982-84

Zudem galt in Altona das Hamburger Strafrecht nicht, d.h. viele Menschen konnten bei geringfügigen Delikten im dänischen Altona vor der Strafverfolgung der Hamburger Behörden sicher sein. Später, unter umgekehrten Vorzeichen ab 1863, als Altona dem strengerem preußischen Regiment unterstand, galt dies umgekehrt für das Hamburger Territorium.

„So scheint es auch zu einer „Volksbelustigung“ geworden zu sein, sich im preußischen Altona in Auseinandersetzungen mit der Polizei einzulassen, um dann rasch über die Grenze nach St. Pauli zu fliehen, wo die schon fast sprichwörtlich „gemütlichen Hamburger Konstabler“ zusahen, wie die preußischen Polizisten über die Grenze hinweg angepöbelt wurden.“

(Zitat aus: Hatje Frank, 1997  : 346)

Der sogenannte „Altonaer Zapfenstreiches“ von 1904, wo es anscheinend zu Unruhen kam und u.a. mittels Wasserspritzen undifferenziert gegen das anwesende Publikum vorgegangen wurde, scheint dieses Verhältnis zwischen Hamburg und Altona nochmals zu illustrieren. Dieses Ereignis findet sich zwar nicht in der offiziellen Geschichtsschreibung, dafür aber in einer Vielzahl von Karikaturen die als Postkarten im ganzen Land verschickt wurden.

Die politische Zensur wurde in Hamburg um einiges laxer gehandhabt als in Preußen, so wurde Hamburg zu einem regelrechten Verlagszentrum für in Preußen und anderswo verbotene Literatur. Herausragendes Beispiel ist der Hoffmann und Campe-Verlag von Heinrich Heine, der in Hamburg weiterhin publizieren konnte, während in Preußen sämtliche Publikationen ab 1841 verboten wurden. Das gewachsene Selbstverständnis einer freien und liberalen Handelsstadt führte bei vielen Hanseaten zu einer negativen Grundhaltung gegen die preußische Einflussnahme, die oft als eine Einmischung in innere Angelegenheiten verstanden wurde, was sich auch in der unterschiedlichen Auslegung und Handhabe der Sozialistengesetze zeigte. So kritisierte der Polizeichef des unter preußischer Oberhoheit stehenden Altona das „zu lasche Vorgehen“ der Hamburger Polizei gegen die verbotene Partei. Im Zuge der Eingliederung Hamburgs in das Deutsche Reich und eines wachsenden politischen Drucks aus Berlin kam es ab 1880 aber auch in Hamburg zu einer rigideren Handhabung dieser Gesetze, infolge dessen es zu zahlreichen Ausweisungen und Festnahmen von Sozialdemokraten kam.

Evans Richard J, 1990, “Tod in Hamburg”, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg

Groenewold Elke, Gunhild Ohl, 1990, „Bönhasen – Pfuscher – Freimeister“, St. Pauli Archiv, Hamburg

Kneipen, Kaschemen und Pennen – Die Grenzregion zwischen Hamburg und Altona

Kneipe -(einfaches Wirtshaus, Schenke)- Im 18.Jh. wird, zuerst im Obersächsischen aufkommend „Kneipschänke“, in der  Studentensprache zu „Kneipe“ verkürzt und bezeichnet eine kleine, schlichte Schenke, sowie die darin   abgehaltene Zusammenkunft zum Zechen. Heutzutage manchmal im abschätzigen Sinne gebraucht, oft  aber auch als vertrautes, gemütliches Lokal verstanden.

Schenke- für Gasthaus, Wirtshaus, von Obersachsen, Thüringen aus sich verbreitend

Kaschemme – schlechte Kneipe, Ganovenkneipe. Im 19. Jh. Aus dem Rotwelsch („katschemme“, „gertschemiko“, „gritschimm“) übernommen.

Bar- (Nachtlokal, intimes kleines Restaurant, sowie der darin befindliche hohe Schanktisch)- Im 19. Jh. Aus dem Englischen, bzw. Amerikanischen entlehnt. Ausgangspunkt ist engl. „bar“, mengl. „barre“, entlehnt aus afrz. „barre“. Aus der schon dem Afrz. Entstammenden Bedeutung „Schranke“, leitet das Mengl. offenbar die spezielle Bedeutung „Schranke vor dem Schanktisch“ (um diesen vor dem Zugriff der Gäste zu schützen) her, woraus sich im 15. Jh. Die Bedeutung Schanktisch entwickelt. In den USA bildet sich unter der Bezeichnung „bar-room“, verkürzt „bar“, ein Typ des Wirtshauses heraus, in dem man am Schanktisch stehend, rasch eine Erfrischung einnehmen kann. „Bar“ erscheint Mitte des 19. Jh. Im Deutschen in Reisebeschreibungen, wird in den bereits aufgezählten Bedeutungen um 1900 geläufig und wird später auch auf andere Einrichtungen die eine barähnliche Theke haben, an der Gäste stehen oder Platz nehmen können, verwendet.

(„Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache“, 1989 : S.769/Bd.2)

Die kleinen Gassen und Seitenstraßen jenseits der neu entstandenen Amüsier- und Flaniermeile der Reeperbahn in der ehemaligen Grenzregion zu Altona, galten vielen Bürgerlichen, ähnlich wie die verwinkelten und schwer einsehbaren Gänge der Alt- und Neustadt Hamburgs, als suspekt. Dort befanden sich viele „Pennen“ und „Kaschemmen“. Pennen waren Beherberhäuser der untersten Klasse, die Durchreisenden, Matrosen, Tagelöhnern und Vagabunden ein einfaches bis ärmliches Nachtquartier boten. Einige dieser Häuser entwickelten sich zu Sammelpunkten von Vagabunden und Bettlern, die tagsüber ihrem Gewerbe nachgingen, was der Obrigkeit und dem „öffentlichem Empfinden“ ein besonderes Ärgernis bedeutete. Im Zuge strengerer hygienischer Bestimmungen und einer – bereits seit dem Ende des 18. Jh.- verstärkten „Wohlfahrtspolitik“ wurden die meisten dieser Häuser dann geschlossen und die Menschen in sogenannte soziale Institutionen wie Armen- oder Arbeitshäuser untergebracht. Ein Prozess, der sich, begleitet von städtebaulichen Diktionen, über viele Jahrzehnte erstreckte und erst unter der Diktatur der Nazis abgeschlossen wurde.


Photographische Dokumente solcher Pennen und angeblicher Gaunerkneipen existieren von der Finkenbude (Finkenstr. 13), wo die Übernachtung 10 Pfennig gekostet haben soll und vom sogenannten „Verbrecherkeller“ in der Niedernstraße, einem Kellerlokal.

„Seit Jahren wird ein hartnäckiger Kampf geführt gegen die grauenhaften Zustände in den Massenherbergen der Altonaer Altstadt und des Grenzgebietes. Immer wieder haben die sozialdemokratischen Mitglieder städtischer Kommissionen und Behörden auf Maßnahmen gedrängt zur Beseitigung der Uebelstände, die eine Gefahr für Leben und Gesundheit weiter Volkskreise bilden und das Ansehen der Stadt im höchsten Maße schädigen. Jetzt endlich haben sich die maßgebenden Organe zu einem energischen Eingreifen entschlossen. Im Zusammenwirken zwischen städtischer Baupolizei und staatlichem Polizeipräsidium sind eine Reihe der größten und schlimmsten Herbergen geschlossen worden, darunter die berüchtigte Finkenbude, der größte Teil des Massenlogierhaus Neueburg, die Logierhäuser Schultz in der Papagonenstraße, Lührs, Große Freiheit, und andere.“ (…) „Denn wie sieht es in den Herbergen aus? Ein Gang durch die Aufenthalts- und Schlafräume offenbart grauenhafte Zustände. Da ist zunächst die Finkenbude, die Stuhlmannsche Herberge in der Finkenstraße. Durch den stets bis in die tiefe Nacht hinein dicht besetzten Schankraum hindurch gelangt man über einen schmalen unbelichteten Korridor zu den sogenannten Aufenthaltsräumen. Zwei kahle Räume von zusammen etwa 40 Quadratmeter Größe, mit Bänken an den Wänden entlang. Das waren die bevorzugten Schlafplätze. Für die Masse der Beherbergten aber galt der nackte Fußboden als Lagerstätte. Wenn`s hoch kam, stand als Unterlage ein Stück Zeitungspapier zur Verfügung. In diesen verhältnismäßig kleinen Räumen pressten sich im Winter zuweilen 40 bis 50 Personen zusammen.“ (…) „ Für beide oberen Stockwerke gab`s einen zweiten Abort, ohne Spülung, in einem verfallenen und außerordentlich unsauberen Raum. Daneben eine Waschvorrichtung. Gleichfalls die einzige! Und in dieser fürchterlichen Umgebung haben zeitweise Hunderte genächtigt“ (…)„ Die Aufhebung dieser Herbergen war eine dringende Notwendigkeit. Ihre Existenz allein lockte viele heruntergekommene Elemente an und veranlasste sie hier zu dauerndem Aufenthalt. Neben der gesundheitlichen und sozialen Gefahrenquelle, die sich bildeten, haben sie dazu beigetragen, dass die üblen Elemente der Hafenstadt sich hier besonders konzentrierten.“

Quelle: Hamburger Echo Nr.101,  12.4.1927 „Im Kampf gegen das Herbergselend – Schließung Altonaer Logierhäuser“

Auch in der Talstraße, die für ihren unkontrollierten Straßenhandel bekannt war, gab es viele solcher Lokale und Pennen, u.a. soll sich dort seit den 20er Jahren die Homosexuellen-Szene mit mehreren Lokale ausgebreitet haben. In der anliegenden Schmuckstraße durch die von Nord nach Süd die Grenze zwischen Hamburg und Altona verlief (auf Altonaer Gebiet hieß die Straße Ferdinandstr.) siedelte sich seit Ende des 19. Jh. eine kleine chinesische Gemeinde an. Neben den einigen hundert Chinesen, die überwiegend in den Schmuckstraße lebten, welche zum „Chinatown“ hochstilisiert wurde, gab es direkt zum Hafen, bei der heutigen Bahnstation Landungsbrücken  mehrere Straßenzüge wo sich überwiegend Spanier und Portugiesen niederließen. Noch heute wird diese Ecke als Spanier- und Portugiesenviertel bezeichnet. Das chinesische Viertel war bekannt für sein Glücksspiel „Chiko“ und seine Opiumhöhlen. Dieses Milieu war für staatliche Behörden wie die Polizei aufgrund der sprach- und kulturellen Barrieren schwer einsehbar, was Vorurteilen und Ressitements den Weg ebnete.

Viele Chinesen arbeiteten auf den Dampfschiffen als Heizer oder Trimmer und auch als Wäscher oder Köche und wurden auch gerne eingestellt da sie als widerstandsfähiger galten als Europäer. Auch zu Land suchten sie ihr Auskommen als Wäscher und Restaurantbesitzer. Im St. Pauli der 20er Jahre sind ihre Garküchen und Wäschereien bekannt. In direkter Nachbarschaft, in der Großen Freiheit11 gab es in den 20er Jahren das Tanzcafe Neu-China.. Die Schmuckstraße war zu dieser Zeit noch beidseitig bebaut und in den Erdgeschossen befanden sich zahlreiche Geschäftsräume die von Chinesen genutzt wurden. So hatte ein gewisser Fat-Hing einen Zigarrenladen und Wong Lam besaß ein Tabakgeschäft und ein Heuerbüro für chinesische Seeleute. In der Schmuckstraße 18 befand sich das Restaurant „Chop Shuey“ und in der Nr.7 eine chinesische Kellerkneipe in der auch Opium konsumiert wurde (Bei einer Durchsuchung dieses Lokals im Oktober 1922 wurden 19 Dosen mit Opium, 20 leere Opiumdosen und einige Waffen gefunden). Auch im benachbarten Keller unter der Wäscherei Baruschek befanden sich Spielhöllen, wo hauptsächlich „Chiko“ gespielt wurde. Die Keller der Häuser dieser Straße waren alle miteinander verbunden, so dass man unterirdisch von der Talstraße bis zur Großen Freiheit gehen konnte. Durch die Schmuckstraße verlief von Nord nach Süd die Grenze zwischen Hamburg und der bis 1937 selbstständigen Stadt Altona. In der angrenzenden Talstraße war lange Zeit ein reger Straßenhandel und Schwarzmarkt lebendig. Diese Kellerlabyrinthe hatten also eine lange Tradition und dienten zum Warentransport und Lager, wie auch als Fluchtwege. 1944 durchkämmt die Gestapo wegen dem Vorwurf der „Spionage für die Engländer“ die Schmuckstraße und deportierte die dort lebenden 165 Chinesen. Sie wurden zum Arbeitsdienst gezwungen, 17 von ihnen starben bis zum Kriegsende, die meisten Überlebenden verließen danach Deutschland.

Hamburg soll in der Zeit zwischen 1920 bis 1932 ein bedeutender Umschlagplatz für den internationalen Rauschgifthandel gewesen sein. Die Mengen die an Opium und Kokain in Hamburg verbraucht wurden, waren allerdings gering. Es gab Lokale, vor allem Nachtbars, in denen Kokain gehandelt wurde, die Verkaufsportionen, die in kleinen Briefchen gefüllt waren, wurden „Teekse“ genannt. Im Sommer 1926 konnten im Hamburger Hafen, in Kisten die von Budapest nach Shanghai gehen sollten, 2,25 Zentner Heroin beschlagnahmt werden, das damals im Straßenverkauf für 2 Mark das Gramm gehandelt wurde. In diesem Zusammenhang wurde ein US-Amerikaner verhaftet und zu 5000 Mark Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz verurteilt und danach des Landes verwiesen. Ende 1931 konnten die Rauschgiftdezernate Berlins und Hamburgs wiederum im Hamburger Hafen 5 Zentner Morphium sicherstellen. Die Ware war in Istanbul aufgegeben worden, dann nach Marseille verschifft, von wo sie dann über Paris nach Hamburg gelangte.

Ebeling Helmut, 1980, „Schwarze Chronik einer Weltstadt – Hamburgs Kriminalgeschichte 1919-1945“, Ernst Kabel Verlag, Hamburg

Nach dem 1. Weltkrieg, 1919 – Deutschland war inzwischen Republik und die politischen Verhältnisse nach der „versuchten“ und „vollzogenen“ Revolution begannen sich in Hamburg, auch wenn Hunger und Arbeitslosigkeit herrschten, wieder relativ zu stabilisieren – erschien in dem bürgerlichen „Hamburger Fremdenblatt“ ein ausführlicher Artikel über die Zustände in der Talstraße, über illegale Spielbanken und wilde Händler:

„Nun hat auch Hamburg seine Spielbanken unter freien Himmel, die ebenso wie die in letzter Zeit wie Pilze aus der Erde geschossenen Spielclubs glänzende Geschäfte machen. In der Thalstraße sind die ersten derartigen Unternehmungen aufgetaucht,(…). Ein um den Hals gehängter Kasten stellt den Spieltisch dar. Ein Mann verkauft die Karten und deckt das zweite Spiel auf, während der Bankhalter die Gelder einkassiert und die Gewinne auszahlt (…)Gespielt wird fast durchweg „großes Los“, ein Spiel bei dem im Gewinnfalle das Zwei- bis Neunfache ausgezahlt wird. Alles geht streng reell vor und ein etwaiges Mogeln von seiten der Bankhalter ist ausgeschlossen. Dazu passt einer zu sehr auf den anderen auf. Einsätze und Gewinne wandern durch zahllose Hände, weil nicht alle bei der „Bank“ Platz finden, sondern im großen Kreis um diese herumstehen. Gewissenhaft wird das Geld weitergegeben und erreicht totsicher seinen Empfänger. Die besten Kunden sind die wilden Händler, die in derselben Straße zu hunderten ihren Stand, wenn man von einem solchen überhaupt reden kann, aufgeschlagen haben. Abgesehen von schweren Gegenständen gibt es wohl wenige Sachen, die man in der Thalstraße nicht kaufen kann. Alle nur möglichen Esswaren in mehr oder weniger appetitlicher Aufmachung, wie Kuchen, Torten, Mehl, Zucker, Spirituosen, usw. werden feilgeboten. Daneben alle nur erdenklichen Bekleidungsstücke, von der Säuglingswäsche bis zum fertigen Kostüm oder Anzug. Ganze Stapel vollständig neuer Bettwäsche, die alle noch mit dem Stempel des Bekleidungsamtes oder der militärischen Stelle, der sie einst angehörte, versehen ist, zahllose neue Zeltbahnen, Wagenplanen, wollene Decken, Stoffe, Gardinen, Hüte, Stiefeln, Fahrräder, kurz  alles, was man sich nur denken kann, wird angeboten. Andere, die ihr Tun etwas verstohlener betreiben und sich mehr auf die Kaschemmen beschränken, handeln mit Uhren und Schmucksachen, echten und unechten Ringen und Ketten, zum Teil ganz neuen, die noch in den Etuis mit Firmenaufdruck liegen. Auch kostbare Nippsachen, wie Bronzeuhren und Figuren, sind keine Seltenheit. Wer weiß in welcher Villa sie einst gestanden haben. Und alles findet seinen Käufer, und nicht etwa zu Schleuderpreisen. Nein, die Händler wissen ganz genau was ihre Ware wert ist, und nur „unbequeme“ Gegenstände, wie die oben erwähnten Bronzesachen, werden billig angeboten. In den Gastwirtschaften, in denen zum Teil Eintritt erhoben wird, wofür es dann Getränke gibt, herrscht ein lebensgefährliches Gedränge. Auch hier wird mit allen Möglichen und Unmöglichen gehandelt, und alle Augenblick hört man einen schallenden Handschlag, mit dem jeder abgeschlossene Handel besiegelt wird. Summen von 500 Mark und mehr sind gang und gäbe. Hat ein Händler seine Ware ausverkauft, so verschwindet er in einem der vielen Gänge und taucht nach kurzer Zeit mit einer neuen Auswahl der verschiedensten Dinge wieder auf.“

Hamburger Fremdenblatt, 23.04.1919, Nr.206Ab, Seite 5

Bereits einen Tag später – in St. Pauli war es nach dem Verbot einer Spartakistenveranstaltung zu schweren Unruhen mit nachfolgenden Enteignungen und Plünderungen gekommen – erschien im Hamburger Fremdenblatt folgender Artikel:

„Seit heute morgen hat St.Pauli, die Stätte des Vergnügens und lebhaften Verkehrs, der Mittel- und Ausgangspunkt der letzten schweren Unruhen, ein kriegerisches Gewand angezogen. Wer in den Frühstunden sich vom Millerntor oder von Altona her St. Pauli näherte, mag arg verwundert gewesen sein. In aller Herrgottsfrühe ist nämlich St. Pauli in ein Drahtverhau gekleidet worden und damit der Verkehr auf der Hauptstraße, der Reeperbahn, völlig unterbunden. An jeder Straßenecke steht ein scharfer militärischer Posten. Und sehr scharf ist die Kontrolle der Passanten. Nur wer auf St. Pauli wohnt, darf nach Vorzeigen seines Meldescheines durch die militärischen Sperren. Das Öffnen der Wohnungsfenster ist streng verboten, und alle Augenblicke hört man die Rufe „Fenster zu“ Der Grund hierzu liegt darin, dass in den letzten Tagen aus Wohnungen heraus auf Patrouillen geschossen worden ist. (…)Seit heute früh sind Militärpatrouillen, gewöhnlich in Stärke von 3-5 Mann, in Begleitung von Kriminalbeamten unterwegs auf der Suche nach Waffen und Diebesgut. Alle Häuser St. Paulis sollen vom Keller bis zum Boden daraufhin untersucht werden, und man hofft, in drei Tagen alles überholt zu haben. Bereits heute früh fuhren Lastautos mit beschlagnahmten Waren und Waffen, die man in Häusern versteckt gefunden hatte, in großer Anzahl vor die Davidswache vor, wo die den Plünderern abgenommenen Sachen aufgestapelt werden.(…) Während in den letzten Tagen besonders die berüchtigte Thalstraße, mit ihren wilden Händlern und Pennen so überfüllt von Menschen war, dass man weder herein noch heraus konnte, sieht man heute dort hunderte von Sicherheitsmannschaften, die, mit Gewehren und Handgranaten ausgerüstet, Haus für Haus absuchen und reiche Ernte halten. Denn hier war wohl das meiste von Diebesgut zusammengeschleppt und verborgen, um dann von den wilden Händlern auf der Straße und in den Herbergen an den Mann gebracht zu werden.(…) Auch eine große Anzahl Prostituierter ist verhaftet worden. Bedeutende Mengen Gewehre, Revolver, Munition, Hieb- und Stichwaffen sind aus den Häusern herausgeholt worden. Etwa zehn Kaschemmen und Verbrecherkeller, darunter die beiden Talpennen und das „Faß“ an der Altonaer Grenze sind geschlossen worden und werden nach ihrer Desinfektion den Volkswehrtruppen als Alarmlokale zugewiesen.(…)“

Hamburger Fremdenblatt, Nr.208, 24.4.1919


Politische Instabilität und politische Radikalisierung nach dem 1. Weltkrieg

„(…) durch die Wahlerfolge und die der Arbeitsbevölkerung jetzt günstige gesellschaftliche und politische Strömung ihr Selbstwertgefühl im bedeutendem Maße gewachsen und in ihr die Meinung erweckt, dass die jetzt bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung in kürze zusammenbrechen und durch den socialistischen Staat ersetzt werden wird.“

Zitat aus: Evans Richard J., 1990, „Tod in Hamburg“, Seite 125)

Bereits 1917, es mangelte an allen Grundnahrungsmitteln und fast ein Drittel aller Hamburger mussten öffentliche Speisehallen aufsuchen, kam es von Barmbek ausgehend zu Hungerunruhen die sich in ganz Hamburg und den Nachbarstädten Altona und Wandsbek ausbreiteten. Die Polizei registrierte Brotdiebstähle in 116 Geschäften und eingeworfene Fensterscheiben in 105 Läden. Die Unruhen konnten erst von Militärpatrouillen mit aufgepflanzten Bajonett eingedämmt werden. Im Januar 1918 kam es zu einen 6-tägigen Streik von ca. 30.000 Hafenarbeitern gegen den Krieg. Als Reaktion wurden die 4 größten Werften unter militärische Leitung gestellt und alle Versammlungen verboten. Die Kriegsgegner erhielten, umso mehr sich die Lebensbedingungen verschlechterten, immer mehr Zulauf. Im Oktober 1918 hatte die SPD den Anschluss an diese sich radikalisierende Massenbewegung verloren, während die linksradikale USPD so an Stärke gewonnen hatte, dass die Polizei es nicht mehr wagte deren Versammlungen aufzulösen. Nach dem Kieler Matrosenaufstand anfangs November begann in Hamburg  in der Nacht des 5.11.`18 der bewaffnete Aufstand. Strategische Punkte wurden ohne nennenswerte Gegenwehr von bewaffneten Gruppen revolutionärer Arbeiter und Soldaten besetzt. Am 8. November wählten die Betriebe einen großen Arbeiterrat , bei dem die USPD und andere linksradikale Gruppen die Mehrheit hatten. Am 11. November kapitulierte das deutsche Reich endgültig. Der 1. Weltkrieg war vorbei. Am 12. 11. wurde öffentlich verkündigt das der Arbeiter- und Soldatenrat die Ausübung der politischen Gewalt im Hamburger Staatsgebiet übernommen habe. Senat und Bürgerschaft wurden abgesetzt, waren nach kurzer Zwangspause aber wieder im Amt um notwendige Verwaltungsaufgaben wahrnehmen zu können. Die SPD erlangte mit Unterstützung zurückgekehrter Frontsoldaten die Mehrheit im Arbeiter- und  Soldatenrat und konnte sich in den folgenden heftigen politischen Auseinandersetzungen durchsetzen. Bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Bürgerschaft im März 1919 erreichte sie über 50% der Stimmen, die USPD hingegen nur 8,1%. Im gleichen Monat übergab der Arbeiterrat die politische Gewalt an die Bürgerschaft.

Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) ging aus der Gruppe von SPD-Abgeordneten im Reichstag hervor, die sich seit 1914 immer offener gegen die Unterstützung des 1. Weltkriegs durch die SPD aussprachen und deswegen aus der Partei ausgeschlossen wurden. 1917 wurde die Gründung der USPD als eigene Partei beschlossen.
Die USPD bestand aus ehemaligen linken SPDlern um Haase und Kurt Eisner, marxistischen Theoretikern wie Karl Kautsky, gemäßigteren reformorientierten Kriegsgegnern und der „Gruppe Internationale“, dem späteren „Spartakusbund“ dem u.a. Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Franz Mehring, und Clara Zetkin als Führungspersönlichkeiten angehörten.
Hauptziel der USPD war es die Fortsetzung des Krieges zu verhindern bzw. seine rasche Beendigung zu erzwingen. In der Novemberrevolution spielte diese Partei deutschlandweit eine wichtige Rolle. Ihre Führer verabredeten mit der SPD eine gemeinsame Regierungsbildung, die jedoch bereits Ende Dezember 1918 scheiterte. Im folgenden Berliner Januaraufstand wurde seitens der Berliner Arbeiterschaft der Generalstreik, dem ca. 500.000 Menschen folgten, ausgerufen und das Zeitungsviertel besetzt. Die SPD unter Ebert  setzte reguläres kaiserliches Militär und schwer bewaffneten Freikorps gegen die Arbeiter ein und ließ den Aufstand niederschlagen, führende Mitglieder der Spartakisten und der USPD wurden ermordet: darunter Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Leo Jogiches und Kurt Eisner. Bei den folgenden Reichstagswahlen am 19. Januar 1919 erreichte die USPD nur 7,6% der Stimmen. 1920 gelang es den linken Gruppen und Parteien jedoch, mit einem erneuten Generalstreik den Putschversuch der rechten Generäle Kapp und Lüttwitz abzuwehren, die eine Militärdiktatur errichten wollten. Bei den darauf folgenden Reichtagswahlen erreichte die USPD 17,9% der Stimmen, während die SPD auf 21,3% fiel. Eine Parteitagsmehrheit entschied sich gleichen Jahres für den Anschluss an die Komintern und die Vereinigung mit der KPD, während sich der andere Flügel zwei Jahre später wieder der SPD anschloss.

1919 nahmen aufgrund der Notlage Demonstrationen, Plünderungen und innenpolitische Spannungen zu. Nachdem im Juni in einer Lebensmittelfabrik Tierkadaver entdeckt wurden, die zu Lebensmitteln weiterverarbeitet werden sollten, kam es zu den sogenannten „Sülzeunruhen“. Bei den folgenden Hungerdemonstrationen kam es zu Schießereien mit militanten Gruppen und zur Belagerung des Rathauses, die 17 Tote forderten. Daraufhin rief der Senat die Reichswehr  zu Hilfe, die mit 10.000 Mann in die Stadt einrückten. Diese, für ihre antirepublikanische Haltung bekannten Soldaten übernahmen die Reorganisation der Hamburger Polizei- und Sicherheits-kräfte. 1920 entwickelte sich die KPD, nach dem Zusammenschluss mit der USPD kurzfristig zu einer Massenpartei mit 30 000 Mitgliedern und weiteren 8000 in Altona, deren politische Zielsetzung die Errichtung einer Räterepublik nach sowjetischem Vorbild war. Ein landesweiter Aufruf der KPD zum Generalstreik und zum bewaffneten Kampf im März 1921 wurde weitgehend nur in Hamburg befolgt. Bei den Straßenkämpfen zwischen Demonstranten und der Polizei kamen 18 Menschen ums Leben. Aufgrund dieser fehlgeschlagenen „März-Aktion“ verlor die KPD fast 2 Drittel ihrer Mitglieder. 1923, nach vorangegangenen Direktiven des Moskauer Komintern, kam es, obwohl die deutsche KPD-Zentrale den Aufstand landesweit abgesagt hatte, zum sogenannten Hamburger Aufstand. Revolutionäre Kampfgruppen überfielen 17 Polizeiwachen und wollten so das Signal zur allgemeinen Revolution setzen. Der Plan endete aufgrund mangelnden Rückhaltes bei den Arbeitern und einer gut ausgerüsteten Polizei in einem Fiasko und einem weiteren Mitgliederschwund: die meisten Wachen wurden schon am selben Tag von der Polizei zurückerobert, nur in Barmbek, Bramfeld und Hellbrock dauerten die Straßenkämpfe 2 Tagen an.17 Polizisten, 24 Aufständische und 61 Passanten kamen ums Leben, hunderte wurden verletzt.

Vor allem Hafenstädte wie Hamburg boten günstigen Ausgangsbedingungen für die Vielzahl der Unständigen, der Tagelöhner und Gelegenheitsarbeiter die zeitweise das Milieu ganzer Stadtteile prägten. Das aus der Tradition der Hafenstadt weitverbreitete Prinzip des Schlafgängertums und der Pennen boten verhältnismäßig billigen Wohnraum. Der Hamburger Hafen hatte noch einen hohen Bedarf an Tagelöhnern und Saisonarbeitern, wie auch die expandierenden Märkte, vor allem der schwunghafte Straßen- und Karrenhandel, wie beispielsweise in der Talstraße und in der ehemaligen Großen Elbstrasse, der sogenannten „Judenbörse“ weitere Verdienstmöglichkeiten boten.  Ein unter diesen Vorraussetzungen bestimmtes Leben brauchte eine weitaus größere Dynamik als ein auf lange Zeit vorbestimmtes Arbeitsverhältnis und spielte sich größtenteils auf den Strassen und in den Kneipen, den „Wohnzimmern der kleinen Leute“ ab. Bürgerliche und Hamburger Patrioten die aus ihrem Selbstverständnis heraus Hamburg als „ihre Stadt“ begriffen, mussten nun feststellen, das bestimmte Straßenzüge, wenn nicht sogar Stadtteile sich als für sie fremdes Territorium erwiesen, wo die Ordnungsvorstellungen der Obrigkeit nur bedingt griffen. Öffentliches Elend und öffentliche Sittenlosigkeit wurden seitens der Obrigkeit schon immer als eine Störung der Ordnung wahrgenommen und unterschiedslos behandelt – mit dem Ziel ihrer Beseitigung aus dem geordneten Stadtbild. So wurde die Konstruktion der „gefährlichen Klassen“, einer Unterwelt mit eigenen Sitten, Regeln und Sprache, einem genealogisch definierten Gaunertum zustimmend aufgenommen  und es wurden städtebauliche Prämissen gutgeheißen, die auf eine grundlegende Beseitigung dieser Problematik abzielten. Alte Stadtviertel mit oft relativ schlechten Wohn- und Lichtverhältnissen und unübersichtlicher Baustruktur wurden zum Ziel einer städtischen Abrisspolitik – die dabei entstehenden Leerstellen im Stadtgedächtnis wurden in Kauf genommen.

„So wie die Stadtplanung darauf abzielt, geordnete und kontrollierbare Räume zu schaffen, so geht es bei der Hygiene um die Schaffung geordneter und kontrollierbarer Körper. Seit diese beiden Disziplinen im 19. Jahrhundert ihre moderne Form herausgebildet haben, scheinen sie untrennbar miteinander verknüpft: Körper und Räume werden jeweils aufeinander abgebildet – ein Vorgang, der “Fremdkörper” schafft“.

http://kunstaspekte.de/index.php?tid=11196&action=termin

Dieses Konstrukt der „gefährlichen Klassen“, die als Ausgangspunkt die Ausgrenzung aller Erscheinungsformen von Armut und “Unsittlichkeit“ und der damit verbundenen Milieus der Tagelöhner, Prostituierten, Vagabunden und Bettler aus dem Stadtbild hatten, gewann mit der zunehmenden Radikalisierung von Teilen der Arbeiterschaft nach dem 1. Weltkrieg, die die Basis der Spartakisten, USPD und der KPD bildeten, eine neue Brisanz und  vermeintliche Bestätigung. Während als erste Reaktion bereits seit dem 18. Jh.das Stiftungswesen und die Armenfürsorge ausgebaut wurden und später, im Rahmen der Eingliederung Hamburgs ins Deutsche Reich, der Polizeiapparat neu strukturiert und erheblich vergrößert wurde, begann man bereits vor der Jahrhundertwende Stadtstrukturplanungen als ein wirksames und langfristig wirkendes Mittel zur Erreichung dieser Ziele zu begreifen.

Im Fall der Gängeviertel begann dies mit dem Bau der Wex- und  später, der Kaiser-Wilhelmstrasse durch das Viertel im ausgehenden 19. Jh. und wurde knapp 50 Jahre später unter nationalsozialistischer Herrschaft mit dem vollständigen Abriss vollendet. Oft entstanden prestigeträchtige Großbauprojekte anstelle des gewachsenen innerstädtischen Milieus. So die durchgängige Neubebauung des Dammtorwalles mit dem Bau des Hauptpostamtes – welches von 1883 bis 1887 für zwei Millionen Reichsmark errichtet wurde und als das größte Postgebäude des Deutschen Reiches galt – und weiterer Behördenbauten bis hin zur Musikhalle (1912), die das dort befindliche traditionelle Prostitutionsquartier zurückdrängten, bis es sich Ende der 20er Jahre nur noch auf die Ulricusstrasse konzentrierte. Weitere Beispiele sind der Bau des Chilehauses(1924) des Architekten Fritz Högers und der des Verwaltungsgebäudes von Karstadt(1921-24/jetziges Finanzamt) in der Steinstrasse/ Bugenhagenstraße.

Mit dem groß angelegten Abriss innerstädtischer Wohnquartiere entstanden rund um das alte Hamburg funktionale Wohnsiedlungen, die zwar den Vorstellungen vom modernen Wohnkomfort und Hygiene gerecht wurden,  aber keine vergleichbaren Bau- und Raumstrukturen mit ihren Möglichkeiten der sozialen Interaktion, wie die ursprünglichen Wohnviertel der Altstadt besaßen. Die Märzunruhen 1921 und der Hamburger Aufstand 1923, Ausdruck des propagierten Klassenkampfes der KPD der sich ausdrücklich gegen die Republik und die Sozialdemokratie richtete, hatten ihre Zentren bereits jenseits der Altstadt in den Stadtteilen Barmbek, Bramfeld und Hammerbrook. In der Weimarer Republik wurde die Abrisspolitik aufgrund fehlender Kapitalien nicht konsequent fortgesetzt, aber bereits 1928 erschienen in der Hamburger Presse ausführliche Artikel zu den verbliebenen Gängeviertel, die als Elendquartiere mit wuchernder Prostitution, bei dem der Abriss eine zwingende Notwendigkeit darstellte, beschrieben wurden. Dieser wurde unter nationalsozialistischer Herrschaft dann vollendet.

Pelc Ortwin, 2002, „Hamburg, die Stadt im 20.Jh.“, Convent-Verlag, Museum f. Hamburgerische Geschichte

Bürgermilitär, Gassenoffizianten und Nachtwächter – Die Entstehung eines modernen Polizeiwesens

Vor der Mitte des 19. Jh. kamen in Hamburg auf einen Polizeibeamten ca. 4200 Einwohner. Um 1840 stand dem weiten Aufgabenfeld der Polizei eine geringe Zahl von Beamten zur Verfügung, so dass der polizeilichen Tätigkeit wahrscheinlich enge Grenzen gezogen waren. Von 40 Offizianten hatten 14 Postendienst an den Grenztoren und Schlagbäumen, 4 waren auf Nachtpatrouille eingesetzt und fünf weitere patrouillierten tagsüber durch die Gassen. Für die Nachtzeiten stand außerdem das Nachtwächtercorps zur Verfügung und bei Bedarf konnte eine Verstärkung durch das Stadtmilitär angefordert werden. Die Nachtwache umfasste 1843 insgesamt 454 Mann die im zweistündigen Wechsel patrouillierten. In der Stadt gab es 10 Wachen mit insgesamt 100 Posten auf denen jeweils 147 Mann Dienst leisteten. In der Vorstadt St. Georg waren es vier Wachen mit 39 Mann und in der Vorstadt St. Pauli 2 Wachen bei 25 Posten die jeweils mit einem Nachtwächter besetzt waren. Für den Bereich des Bettelns und Vagabundierens und der daraus entstehenden Kleinkriminalität, standen weitere 25 „Armenpolizeidiener“ zur Verfügung.  Jeder Fremde, ob Händler, Handwerksgeselle oder Reisender, der sich länger als einen Tag in Hamburg aufhielt, musste seinen Pass, bzw. Wander- oder Arbeitsbuch abgeben und eine Aufenthaltskarte lösen und erhielt seine Papiere bei der Abreise auf dem Stadthaus zurück. Die Wirte waren verpflichtet Fremdenlisten zu führen, die sie abends zusammen mit dem Pass der Polizeibehörde zu übergeben hatten.

1856 soll es allerdings noch relativ einfach gewesen sein Legitimations-papiere wie Laufpässe und Wanderbücher (der Handwerksgehilfen) zu fälschen oder sich solche durch Bestechung oder durch falsche Angaben (bsp. Verlustmeldung in einem entfernten Ort) zu beschaffen. 1858 wurden dann in Preußen, Bayern und Baden neue Sicherheitspapiere eingeführt, die damals offiziellerseits als so gut wie fälschungssicher galten.  Vor der Einigung Deutschlands 1871 war die Polizei weitaus stärker dezentralisiert und oft begnügte man sich in den einzelnen Ländern damit, Straftäter des Landes zu verweisen und so die Verantwortung auf die Polizeikräfte eines anderen Landes abzugeben. Zumindestens fühlte man sich verpflichtet, diese vor dem Eintreffen der Gauner zu informieren. Aus diesem Sachverhalt entstanden sogenannte Fahndungslisten; detaillierte Personen-beschreibungen von gesuchten Männern und Frauen, die sich ab 1819 immer mehr zu gedruckten  Journaillen entwickelten. (z.b. „Mitteilungen zur Beförderung der Sicherheitspflege“ / Erfurt, 1819 und „Allgemeine Anzeigen der Sicherheitsfürsorge für den preußischen Staat“/(1820)) Daneben erschienen immer mehr Handbücher in denen diese sogenannte „Unterwelt“ beschrieben wurde, wobei viele dieser Autoren dazu neigten die undurchsichtigen, oft vom Zufall geprägten, situativen Zusammenhänge der Kultur der Fahrenden und Tagelöhner, als eine hochgradig organisierte und strukturierte kriminelle Gegenwelt darzustellen. Ein Umstand der das Bild der Bürgerlichen von diesen, zum Teil kriminellen Subkulturen entscheidend mitprägte. Diese Vorstellungen von einer deutschen Unterwelt entsprangen u.a. dem Konzept der Ständegesellschaft die zu dieser Zeit noch lebendig war, in der der gesellschaftliche Status durch Erblichkeit und durch Zusammengehörigkeit mit einer bestimmten sozialen Gruppe vordefiniert war. Das führte dann zu Werken wie von „F.C.B. Ave`- Lallement“ über das deutsche Gaunertum (1858-1862) in dem er die Ansicht vertrat, dass es sich bei den Kriminellen eigentlich „um eine Art eigene Rasse handelte, mit eigenen Sitten, Gebräuchen und einer Sprache“ Ave`- Lallement  wies den Juden und Zigeuner eine entscheidende Rolle bei der Herausbildung der deutschen Unterwelt zu. Eine Geisteshaltung die sich dann unter der nationalistischer Herrschaft voll entfalten konnte..

Zu dieser Zeit stellte das „Sportelwesen“ einen nicht unbeträchtlichen Teil des Einkommens der Polizeibeamten dar. Als „Sporteln“ wurde eine Geldstrafe von 5 Mark Corrent und 14 Schillingen bezeichnet die die Verhafteten am Tag nach ihrer Festnahme zu zahlen hatten, auch Gebühren, welche bei bestimmten Leistungen, wie Ausstellen polizeilicher Führungszeugnisse und Erlaubnisscheine, Abschriften und Beglaubigungen, fielen z.T. unter diesem Begriff.

„Es ist vielfach über Arretierungen von Fremden geklagt worden, deren Unschuld sich nachher herausstellte; ein Umstand, der aus den eigenthümlichen Verhältnissen einer großen Seestadt, die jährlich von Tausenden zum heimlichen Entweichen ausersehen wird, leicht zu erklären ist. Unangemessener erscheint es, dass solche Arretierungen mit 5 Mark 14 Schilling bezahlt werden müssen; diese „fief Mark veertein“! sind sprichwörtlich geworden und Gegenstand mancher spottreichen Anfeindung.“

Geissler Robert, 1861 : 60 „Hamburg – Ein Führer durch die Stadt und ihre Umgebungen“, Verlagsbuchhandlung von J.J. Weber, Leipzig, Nachdruck 1977, Glogau Verlag, Hamburg

Von diesem Strafgeld erhielt der Beamte der die Verhaftung vorgenommen hatte, aufgrund des niedrigen Grundgehalts einen gewissen Anteil. Dies schuf die Vorraussetzung für eine weitverbreitete Korruption, denn jeder der es sich leisten konnte, hatte die Möglichkeit den ihn festnehmenden Beamten mit einem Betrag zu bestechen, der geringer war als die Gesamtstrafe, aber höher lag als der Anteil, den der Beamte davon erhielt. Die Beamten hatten also verständlicherweise ein Interesse an einem hohen Gebühren-aufkommen, was oft zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bürgermilitär, Gassenoffizianten und Nachtwächtercorps führte, zwischen denen die Polizeivollmachten aufgeteilt waren.

Vor allem die Sittenpolizei geriet oft ins Zwielicht, da sie in den umsatzfreudigen Bereichen der Prostitution in den Verdacht der Bestechlichkeit geriet. Allerdings brachte erst die Gesetzesänderung von 1832 einen Zustand in welcher das Bordellsystem zur Kasernierung der Prostitution unter weitreichender Einbeziehung der Sittenpolizei ausgebaut wurde. Damit wurde die Polizei offiziell zur Hüterin der „öffentlichen Sittlichkeit“, andererseits aber schnell in das System verstrickt, so das sogar Bestimmungen die den Frauen helfen sollten aus der Prostitution auszusteigen in ihr Gegenteil verkehrt wurden und stattdessen die Bordellwirte begünstigten. Im Jahr 1845 sind 43 Beamte der städtischen Polizei neben ihren allgemeinen Funktionen, dazu angewiesen während des Tages auf die sich auf den Straßen befindlichen Personen zu achten. In St. Pauli deren acht.  Bis zum Jahr 1888 wurden im gesamten Stadtgebiet für die sittenpolizeiliche Vigilanz 8 Beamte eingesetzt. Ab 1889 standen der Sittenpolizei 1 Sergeant und 13 Offizianten zur Verfügung. In den Jahren 1893 –94 wurde die Zahl der Beamten der Hamburger Sittenpolizei von 14 auf 30 erhöht und im Jahr 1913 waren 46 Beamte bei der Sittenpolizei eingestellt. Dies in einer Stadt, die Anfangs 1890 600 000 Einwohner hatte, zur Jahrhundertwende über eine Million und bei Ausbruch des 1. Weltkrieges eineinhalb Millionen, so dass man davon ausgehen kann, dass die Sittenpolizei mit der Ausbreitung der unkontrollierten Prostitution während des explosionsartigen Wachstums der Stadt nicht umgehen konnte und das das  reglementierten Bordellwesens als ein „verlängerter Arm“, als eine Delegierung von Kontroll- und Ordnungsfunktionen verstanden wurde.

Bereits 1807 wurde in Hamburg die „Aufsichts- und Kurkasse der Prätur“ gegründet, die man später „Meretritzenkasse“ nannte und die noch 1925 als „Hilfskasse der Sittenpolizei“ bekannt war. In diese Kasse hatten die Bordellwirte für jedes Mädchen monatlich einzuzahlen. Der so zustande gekommene Betrag sollte die Kosten der polizeilichen Beaufsichtigung und die Ausgaben für die Heilung erkrankter Frauen decken. Nach dem Abzug der Franzosen wurden anscheinend mehrere Jahre hinweg keine Beträge erhoben. Ab dem Jahr 1823 ist mit der Erhebung der Abgabe wieder begonnen worden. Der Ratschirurg zog seine Untersuchungsgebühr direkt von den zu untersuchenden Frauen ein. Den folgenden Amtsärzten stand man ein festes Gehalt zu, welches aus der Meretritzenkasse gezahlt wurde. Im Jahr 1860, als die Meretritzenkasse öffentlich im Staatbudget aufgeführt wurde, erregte der Betrag von 27 970 Mark aus angesammelten Überschüssen der vorangegangenen Jahre, die Aufmerksamkeit der Bürgerschaft, die diese Summe dann an ein Krankenhaus überweisen ließ. In der Stadt, wie auch in St.Pauli, bezogen die mit der Einziehung und Verwaltung beauftragten Beamten der Sittenpolizei aus der Meretritzenkasse besondere Einnahmen. In St. Pauli war diese Einnahme, die dem Vogt zukam, nach der Anzahl der Prostituierten berechnet. Er erhielt für jedes Mädchen einen Taler monatlich. Auch als im Jahr 1869 die Gehälter der Polizeibeamten unter der Voraussetzung des Wegfalls aller Nebeneinnahmen fixiert wurden, erhielten die städtischen Polizeibeamten weiterhin die Nebeneinnahme aus der Meretritzenkasse.1879 versuchte die Hamburger Bürgerschaft in einer Vorlage, eine gesetzliche Regulierung und eine Neuorganisation der Verwaltung dieser Kasse zu erreichen, zu der es aber nicht mehr kam aufgrund der Auseinandersetzungen der zuständigen Hamburger Instanzen mit der Reichsbehörde über das Hamburger Bordellwesen.

Wie auch an anderen Orten in Deutschland führte die auf die Revolution folgende Reaktion 1851/2 zu einer Reform der Polizei. Der Nachtwächtercorps wurde in eine Polizeistreitkraft von mehr als 300 Mann umgewandelt und die Bezahlung wurde auf 450 Mark im Jahr erhöht. 1876 wurde dann das alte Nachtwächtercorps und die Polizei aufgelöst und durch ein Konstablercorps bei einer zahlenmäßigen Aufstockung auf ca. 650 Konstabler und 165 Sergeanten ersetzt. Die Eingliederung Hamburgs in den Norddeutschen Bund 1867 und ein paar Jahre später in das Kaiserreich, wie auch die Furcht vor der zunehmenden politischen Organisierung der Arbeiterschaft und der „Unterschicht“, führte bald zu einer weiteren Neuorganisation der Polizei. 1888 wurde die Zahl der Konstabler von 650 auf 1022 erhöht und weitere 92 Sergeants und höhere Offiziere in den Dienst genommen. Der Lohn stieg merklich auf 1350 Mark für einen Constabler und auf 1500 bis 2250 Mark für die höheren Dienstgrade. Die berittene Polizei, die vorher in den Vororten ihren Dienst getan hatte, wurde in den innerstädtischen Dienst genommen um dort maßgeblich gegen Demonstrationen und bei Krawallen eingesetzt zu werden. Ab 1888 wurden keine Handwerker und Arbeiter, die früher das Gros der Polizeikräfte bildeten, mehr in den Polizeidienst aufgenommen, stattdessen musste ein in  Frage kommender Bewerber mindestens 9 Jahre im Heer gedient haben und den Dienstrang eines Unteroffiziers erreicht haben. Die Polizei wurde sozusagen komplett nach preußischem Vorbild umorganisiert, was einer Militärisierung der Organisation mit umfangreichen Kompetenzausweitungen gleichkam. Vor allem die politische Polizei, die im Rahmen der Sozialistengesetze gegen Arbeiterorganisationen vorging, erhielt weitgehende Sonderrechte. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Kontrolle der vielen Kneipen und Bars gelegt. Mit der Ausbreitung der Schankwirtschaften und des Vergnügungsgewerbes ab der ersten Hälfte des 19. Jh. entwickelte sich die Polizeistunde (- die Verordnung, die bestimmt wann Bars und Kneipen, Varietes und Clubs zu schließen haben und ab wann sie wieder öffnen dürfen) zunehmend zu einem vielseitig einsetzbaren Instrument der städtischen Verwaltungen gegen nächtliche Ruhestörungen und Zusammenrottungen, im Kampf gegen die Prostitution, zur Hebung der Arbeitsmoral oder als Möglichkeit gegen ein unliebsames politisches Milieu vorzugehen.

„Besonders frappierend ist die über das gesamte Jahrzehnt hinweg intensivierte Kontrolle der Schankwirtschaften. Machten die Anzeigen („Meldungen“) wegen Verletzung der Polizeistunde noch zu Beginn der 1890er nur etwas mehr als 2% der gesamten Aktivitäten aus, so waren es am Ende des Jahrzehnts mehr als 10%. Die absoluten Zahlen verfünffachten sich auf annähernd 15.000 Fälle im Jahr. Bedenkt man die Funktion der Wirtschaft als „Wohnzimmer des Arbeiters“, die ja außer von den Schutzmännern noch von der politischen Polizei observiert und von der Gewerbepolizei konzessioniert wurde, dann wird ersichtlich im welchen hohen Maße sich die Polizei um die Kontrolle um die Arbeiterschaft bemühte.“

(Zitat aus Hatje Frank, 1997  : 365)

Hatje Frank, 1997, „Repräsentationen der Staatsgewalt“, Helbing&Lichterhahn Verlag, Basel, Frankfurt a.Main

Evans Richard J, 1990, “Tod in Hamburg”, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg

Evans Richard J, 1997, „Szenen aus der deutschen Unterwelt“, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

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Stadtentwicklung und „soziale Fremdkörper“



Hamburgs Eingliederung in den preußischen Nationalstaat-Wahlrechtsunruhen und Gewerkschaftsorganisation

Die 90er Jahre des 1900 in Hamburg sind nicht nur gekennzeichnet durch die Choleraepidemie und die darauffolgende Reform der hygienischen Verhältnisse, die Stadtsanierung unter dem Vorzeichen der „Citybildung“, die Umstrukturierung des Hafens und der Bildung von Arbeitgeberorganisationen – und auf der anderen Seite – die Bildung einer starken Gewerkschaftsorganisation und der Etablierung der Sozialdemokratie, sondern auch durch einen Sieg des Preußentums, der staatlichen Intervention über den Laisser-faire des bürgerlichen Liberalismus.

Hamburg war im 19.Jh. größtenteils eine „Freie Stadt“, ein autonomer Staat im Deutschen Bund und nach 1871, wenn auch eingeschränkt, innerhalb des Deutschen Reiches. Das ganze 19.Jh hindurch und darüber hinaus bestand der Senat aus Mitgliedern eng verflochtener Patrizierfamilien, die über ein weitreichendes Netz von Verwandtschaftsbeziehungen den wohlhabensten Teil der Handels- und Finanzwelt Hamburgs stellten. Viele dieser Hamburger Familien, die die Senatoren stellten, waren nicht deutschen Ursprungs; so die Amsincks, die Chapeauxrouges, Godeffroys, Slomans und die O`Swalds. Die Amsincks stellten den Bürgermeister Wilhelm Amsinck (1752 – 1831) und heirateten in eine Vielzahl anderer Senatorenfamilien ein, wie die Gosslers, Sievekings, Burchhards, Westphals und Mercks – alles sehr vermögende Familien mit dementsprechenden politischen Einfluss. Als reichster Mann der Stadt galt Anfang des 20 Jh. der Reeder Henry Slomann, dessen Vermögen auf 60 Millionen Mark geschätzt wurde, auch er war über diese Heiratspolitik mit den Amsincks verwandt.

Als letzter der norddeutschen Staaten trat Hamburg 1871 dem Deutschen Reich bei. Als Konsequenz dieses Beitrittes wurde die alte Hamburger Währung – 12 Pfennige auf den Schilling, 16 Schilling auf die Mark Banco – durch die Dezimalwährung des Reiches ersetzt. Das Bürgermilitär wurde abgeschafft und das Hanseatische  Infanterieregiment unter preußischen Oberbefehl gestellt. Bereits Ende der 50er Jahre gewann die pro-preußische Partei im Hamburger Senat allmählich die Oberhand. Einer ihrer politischen Führer war Johannes Versmann, der lange Zeit Mitglied im oppositionellen St. Pauli–Bürgerverein war – und dann, ab 1861 einer der bedeutensten Senatoren seiner Zeit in Hamburg, bis zu seinem Tod im Jahr 1899.

Der St. Pauli-Bürgerverein wurde 1843 gegründet um eine Interessenvertretung für das außerhalb der Stadtwälle gelegene Hafenviertel zu schaffen. Er entwickelte sich, neben dem 1832 gegründeten Grundeigentümerverein, schnell zu einem Hauptzentrum der Opposition gegen die oligarchische Herrschaft des Senats. 1892 gab es insgesamt 32 Bürgervereine, die größtenteils in einem Zentralausschuss organisiert waren. Diese Vereine übten Druck auf den Senat aus was sanitäre Einrichtungen, die Wasserversorgung, die Elektrifizierung, die Pflasterung der Straßen und die Müllbeseitigung betraf. Später übernahmen sie die Ausrichtung der Wahlen zur Bürgerschaft. Ihre Mitglieder kamen in der Regel aus dem Besitz- und Kleinbürgertum.

Versmann machte im Senat seinen Einfluss geltend und versuchte zu überzeugen, dass man dem preußischen Druck in Fragen der Angliederung ans Reich nachgeben müsse. Seinen größten politischen Erfolg erzielte er in Fragen des Zollanschlusses, wo es ihm gelang einen Kompromiss auszuhandeln, zwischen den Hamburger Kaufleuten – klare Befürworter des Freihandels – und den Preußen unter Bismarck, die eine Einführung von Importzöllen verlangten. Als dessen Resultat entstand die Speicherstadt, ein zollfreies Gebiet, welches weiterhin von Hamburg verwaltet werden durfte. Die Eröffnung des Freihafens und der Beitritt zum Deutschen Zollverein 1888 markierten den Sieg der pro-preußischen Partei über die Alt-Hamburger Partikularisten.

1865 werden in Hamburg die Privilegien der Zünfte abgeschafft und die Freiheit des industriellen Unternehmertums eingeführt. Bereits 1879 soll es in Hamburg 500 Fabriken mit ca. 16 000 Arbeitern gegeben haben. Zahlen die sich bis 1890, vor allem durch die Eröffnung des Freihafens fast verdoppelten. Durch diese wirtschaftliche Expansion kam es zu zunehmenden Kapitalkonzentrationen – bei den Reedern, die 1884 den Verein Hamburger Reeder gründeten und im Schiffbau, wo sich 1888 über siebzig Werften und Schiffsausrüster im Verband der Eisenindustrie unter dem Vorsitz von Herrmann Blohm zusammenschlossen. Dieser Organisationsprozess war geprägt durch die persönlichen und gesellschaftlichen Beziehungen die zwischen den Personen der Hamburger Wirtschaftselite bestanden. So saß Albert Ballin, der Generaldirektor der Hapag- Schiffartslinie auch im Vorstand der Woermann-Linie, der Kosmos-Linie und der Levante-Linie.

Mit dem Ende der Zunftprivilegien im Jahr 1865 kam es erstmals zu Streiks auf breiter Grundlage, so fanden allein in diesem Jahr dreißig Streiks statt. Ende der 80er Jahre kam es zu einer größeren Streikwelle mit mehr als 30 Ausständen und Aussperrungen zwischen den Jahren 1888 bis 1890. 1890 planten die Hamburger Gewerkschaften in Befolgung eines Aufrufes des Gründungskongresses der Zweiten Sozialistischen internationale, eine Mehrzahl von Streiks. Die Arbeitgeber reagierten ihrerseits durch die Organisierung in einem Arbeitgeberverband und gingen gegen die Arbeiter mit Aussperrungen und Entlassungen vor, von denen fast 20 000 Arbeiter betroffen waren. Diese große Streikwelle, das wachsende politische Bewusstsein und die Organisierung der Arbeiterschaft auf internationaler Ebene rief unter den Kaufleuten, Industriellen und dem Senat ernsthafte Besorgnis hervor. Der Handel hatte unter den Streiks erkennbare Einbußen hinnehmen müssen und in der bürgerlichen Öffentlichkeit entstand ein Bedrohungsszenerario in welchem die Unterschichten ernsthaft die Autorität und Vorherrschaft der Patrizierfamilien und der Besitzbürger gefährdeten.

Die ersten Ansätze einer organisierten Arbeiterbewegung sind bereits 1844 mit der Gründung des „Arbeiter-Bildungsvereins“ und durch die Gründung von Lassalles konkurrierenden „Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein“ spürbar. 1869 wurde dann in Eisennach die sozialdemokratische Arbeiterpartei gegründet. Der ständige Sitz der Partei war, aufgrund der großen Anhängerschaft, von 1871 – 1878 die Hansestadt Hamburg. Allerdings spielten während des Aufstiegs der Arbeiterbewegung lokale Probleme kaum eine Rolle. Die Parteifunktionäre orientierten sich an Zielen, die auf Reichsebene zu verwirklichen waren. Erst ab den 90er Jahren begannen die Sozialdemokraten sich allmählich für Problematiken auf lokaler Ebene zu interessieren, blieben auf kommunalpolitischer Ebene allerdings weitgehend inaktiv.

Durch das eingeschränkte Wahlrecht blieb in allen deutschen Städten, wie auch in Hamburg, die Teilhabe am politischen Leben der Gemeinde einer kleinen Elite von Grundeigentümern und Besitzbürgern vorbehalten. Die Arbeiterklasse war so gut wie überall vom Wahlrecht ausgeschlossen. So wird vielleicht  verständlich warum den städtischen Sanierungsmaßnamen, die in ihren Umfang einen Großteil der arbeitenden Bevölkerung in der Innenstadt betraf, kaum Widerstand in den politischen Institutionen entgegengesetzt wurde. Das allgemeine Wahlrecht für die Reichstagswahlen galt zwar nach dem Prinzip – ein Mann, eine Stimme – hatte für die Hamburger Verhältnisse zu dieser Zeit aber keine Bedeutung.

Das allgemeine Wahlrecht wurde von Bissmark zuerst für den Norddeutschen Bund und dann für das gesamte Reichsgebiet eingeführt – unter der Annahme, das das Gros der Landbevölkerung konservativ wählen würde. Doch die Wahlbeteiligung der Arbeiterschaft stieg stetig, von 28% im Jahr 1871, auf über 40% (1874) bis auf 69% (1877). 1887 erreichte sie schließlich 80%. Die wachsende Wahlbeteiligung und das sich entwickelte politische Bewusstsein wurde zum Großteil von der Sozialdemokratie aufgefangen.

Die neu entstehende Arbeiterklasse war die Basis für die zunehmende Bedeutung der sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Seit 1890 hatte die Partei eine so breite Unterstützung in der Arbeiterschaft, dass sie ohne Unterbrechung die drei Sitze Hamburgs im Reichstag des deutschen Kaiserreiches besetzte. Diese Reichstagswahlen beruhten auf dem allgemeinen Wahlrecht für alle erwachsenen Männer. Die Kommunalwahlen zur Hamburger Bürgerschaft waren allerdings durch ein eingeschränktes Wahlrecht gekennzeichnet. Wahlberechtigt waren nur männliche Personen die die Bürgerschaft erworben hatten und deren Steuern über einen bestimmten Mindestsatz lagen. Als Vorraussetzung musste ein Bürgerschaftsgeld gezahlt werden, in einer Höhe, die für die meisten Arbeiter unerschwinglich war, so dass es im Jahr 1892 bei über 600 000 Einwohnern nur 23 645 Stimmberechtigte gab.

1896 wurde dieses Bürgergeld abgeschafft und stattdessen als Vorraussetzung für das Stimmrecht, ein jährliches Mindesteinkommen von 1200 Mark, welches über einen Zeitraum von 5 Jahren gewährleistet sein musste, festgesetzt. Diese Summe lag bei weitem über dem Durchschnitts-einkommen der meisten Handarbeiter dieser Zeit. Trotz dieser Einschränkung wurde 1901 der erste sozialdemokratische Abgeordnete in die Bürgerschaft gewählt. Im Jahr 1904 kamen noch 12 weitere Abgeordnete hinzu. Auch wenn die Hälfte der insgesamt 160 Sitze von vornerein den Honoratioren und Grundeigentümern vorbehalten war, stellten bereits diese 13 Abgeordneten für den Senat eine bedrohliche Entwicklung dar. Die verschiedenen Fraktionen dieser Körperschaft repräsentierten bis dahin ausschließlich die besitzende Elite der Hansestadt mit ihren unterschiedlichen Interessen. Ein weiterer Punkt war, dass, wäre es der SPD gelungen 40 Sitze in der Bürgerschaft zu erlangen, hätten sie die Möglichkeit gehabt jeden Beschluss dieses Gremiums für den eine 2-Drittel- Mehrheit erforderlich war, zu blockieren. Aus diesem Grund wurde seitens des Senats 1905 eine Revision des Wahlrechtes vorgeschlagen um den Zuwachs sozialdemokratischer Abgeordneter zu verhindern.

Die Sozialdemokratie reagierte mit einer breiten politischen Kampagne gegen diesen „Wahlrechtsraub“ und als im Januar 1906 eine Bürgerschaftsdebatte über das Wahlrechtsgesetz stattfinden sollte, organisierten sie zum gleichen Tag einen großen befristeten Streik und eine Vielzahl von Massen-versammlungen und Demonstrationen. Die Anzahl der teilnehmenden Arbeiter bewegte sich nach unterschiedlichen Schätzungen zwischen 30 000 (Polizei) bis 80 000 („Vorwärts“, die Berliner Zeitung der Sozialdemokratie). Im Zuge der abschließenden Demonstration zum Rathausmarkt kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die im Laufe des Abends eskalierten. Die Polizei ging in unverhältnismäßiger Härte vor, so dass es 2 Tote und eine Vielzahl von Verletzten durch Säbelhiebe und Stiche gab. Während dieser Auseinandersetzungen räumte die Polizei mit gezogenem Säbel und zum Teil zu Pferde den Rathausmarkt, die Rathausstraße und später die Schmiedestraße und den Hamburger Fischmarkt. Daraufhin kam es in den Strassen Schopenstehl und Brandstwiete zu Brandstiftungen und Plünderungen, wobei sich unter den geplünderten Geschäften auch mehrere Juweliere befanden.

Die konservative Hamburger Tagespresse stellten die Ereignisse in einen direkten Zusammenhang mit der russischen Revolution von 1905 und entfesselten eine massive Hetzkampagne gegen die SPD. Diese wiederum tat ihr möglichstes um sich von den Ereignissen zu distanzieren. Im sozialdemokratischen „Hamburger Echo“ wurde vermutet, dass die Polizei indirekt für die Plünderungen verantwortlich sei, da sie ihre Patroullien aus dem „Verbrecherviertel“ um den Schopenstehl zurückgezogen hatte und so dem „Janhagel“ ermöglichte unkontrolliert zu randalieren. Am nächsten Tag wurde ein vollkommenes Versammlungsverbot verhängt und alle Restaurants und Kneipen in den Strassen Schopenstehl, Niedernstraße, Kattrepel, Mohlenhofstraße, Springeltwiete, Altstädter Straße, Fischertwiete und Depenau mussten bis auf weiteres jeden Tag um 15 Uhr schließen. Außerdem wurden alle Personen, die sich wegen Säbelwunden in den Ambulanzen behandeln ließen, verhaftet, so dass schließlich gegen ca. 50 Verhaftete ein Verfahren eröffnet wurde. Viele der Verurteilten waren  Stammgäste der Kneipen um die Niedernstraße, bzw. wohnten in diesem Viertel, welches zu den Gängevierteln der Innenstadt zählte, die bei den Bürgerlichen als Slums und Brutstätten der Kleinkriminalität verschrien waren.

Evans Richard J, 1990, “Tod in Hamburg”, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg


Karte 1915, Sanierungsgebiet ohne Straßennamen


Das Konzept der Citybildung und die Zerstörung der Gängeviertel

„Da darf ich doch wohl fragen, ob andere Städte derartige Sanierungen in ihren Städten durchgemacht haben, wie wir das in Hamburg tun. Keineswegs! Es gibt keine Stadt in Deutschland, die derartige weite, städtische, eng bebaute Gebiete aufgekauft hat, die Häuser herunterreißt und dann neu aufbaut.“

Der Abgeordnete Riege auf einer Beratung über einen Bericht für die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Hamburg, 1904 (Quelle: Schubert Dirk, 1993 : 68)

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts setzte durch die prosperierende Dampfschiffahrt seit 1816 und die Unabhängigkeit Nordamerikas ein Handelsaufschwung ein – so wurde mit den USA 1827 ein Handelsabkommen abgeschlossen. Durch die Unabhängigkeit der mittel- und südamerikanischen Kolonien Portugals und Spaniens zwischen 1810 und 1880 ergaben sich auch für Hamburg eine Reihe neuer Handelsbeziehungen und Märkte. Mit einer Vielzahl dieser Länder schloss Hamburg Verträge die den Baumwoll-, Tabak-, Kautschuk-, Kakao-, und Kaffeehandel  betrafen. Exportiert wurden Maschinen, Keramik und Glas, Werkzeuge und Textilien, später dann Auswanderer, wobei sich die Verschiffung der Aussiedler zu  einem der bedeutendsten Geschäftszweige dieser Zeit entwickelte.

Im Verlauf des 19.Jh. emigrierten ca. 5,5 Millionen  Deutsche nach Amerika. Die Höhenpunkte lagen in den 50er und 80er Jahren, als jährlich bis zu einer Viertelmillion Menschen auswanderten. Ab der Jahrhundertwende dominierten die Emigranten aus Russland, Polen und den Balkanländern die den dortigen Wirtschaftskrisen und Progromen zu entkommen suchten. Hamburg war neben Bremen der größte deutsche Auswandererhafen. Von 1871 bis 1876 schifften sich in Hamburg jährlich ca. 40 000 Emigranten ein, darunter 32 000 deutscher Nationalität. Im Zeitraum 1901-1906 war der Strom der Auswanderer auf jährlich ca. 120 000 gestiegen, aus Deutschland kamen noch 17.000 während über 100 000 aus Russland und Österreich-Ungarn kamen. Ein Großteil dieser Massentransporte wurde über die 1847 gegründete „Hamburg-Amerikanische-Packetfahrt-Actien-Gesellschaft“, kurz „Hapag“ abgewickelt. Ein namentlicher Hamburger Konkurrent der Hapag in puncto Auswandererbeförderung war die Reederei Rob. M. Sloman, die sich allerdings Ende der 1870er aus diesem Geschäft zurückzog.  Bis 1892 kamen die Auswanderer hauptsächlich in privaten Logierhäusern unter. Viele Menschen aus Altona, Hamburg und St. Pauli verdienten an den Emigranten durch Vermietung, Verkauf von Lebensmitteln und Reiseutensilien, Geldwechsel und Warentausch. Es gab viele Agenten, sogenannte „Litzer“, die im Auftrag von Bahn- oder Schifffahrtslinien, Logishäusern, Banken etc. viele und oft überteuerte Waren und Dienstleistungen an den Mann brachten, so dass man beim Hamburger Senat vom sogenannten „Litzerunwesen“ sprach, das man auf dem Vorschriftenweg zu bekämpfen versuchte.

Nach dem Ausbruch der Cholera wurden (wahrscheinlich zu Unrecht) Osteuropäer und Russen für das Einschleppen der Seuche verantwortlich gemacht. Die preußischen Grenzen und das Hamburger Stadtgebiet wurden gegen osteuropäische Durchwanderer gesperrt. Nachdem sich das Auswanderergeschäft in den Folgejahren wieder erholt hatte, waren strikte Gesundheitskontrollen an den Grenzbahnhöfen zur deutschen Ostgrenze eingeführt worden. In Hamburg wurden die osteuropäischen Auswanderer in einem Barackenlager auf dem Amerikakai (welches für ca. 1400 Menschen Platz bot) bis zur Abreise zwangskaserniert, während Mitteleuropäer das Logieren in der Stadt freistand. Ab 1900 baute die Hapag auf einem 25 000 ha großem, abgelegenen Areal auf der Veddel eine regelrechte Kleinstadt für die Emigranten. Einerseits versuchte man so den Menschenmassen und der daraus erwachsenen Situation und den hygienischen Notwendigkeiten gerecht zu werden, andererseits monopolisierte die Hapag auf diese Weise ein Großteil des nicht unerheblichen Zusatzgeschäftes, welches den Verkauf von Waren, Lebensmitteln und Dienstleistungen und die Unterbringung betraf. Ab 1921 wurden die Veddeler Hallen für deutsche Auswanderer genutzt, während der nationalsozialistischen Herrschaft quartierte sich dort die SS ein. Durch die Bombardements im 2. Weltkrieg wurde ein Großteil des Areals zerstört und nicht wieder aufgebaut.

Keller Ulrich, 1981, „Mein Feld ist die Welt“, Verlag der Buchhandlung Walter König, Köln

Eine der Konsequenzen dieser Entwicklung war eine massiven Wohnungsnot im Bereich der inneren Stadt. Sie wurde nicht nur durch eine Bevölkerungszunahme von 85.000 Menschen im Jahre 1790 auf 130.000 Menschen im Jahre 1806 verursacht, aufgrund des allgemeinen Wohlstand wurden zahlreiche kleine Wohnungen zu wenigen großen vereinigt. Außerdem verwandelte man ganze Wohnhäuser in Zuckersiedereien und Speicher zur Aufnahme der ständig anwachsenden Menge der Handelsgüter. Die Mieten stiegen um das Mehrfache, so dass aus diesem Grunde zahlreiche Familien gezwungen waren mit anderen zusammenzuziehen. Die ständig zunehmende Zahl von Arbeitern und Gehilfen des Handels führte auch in Hamburg zur Herausbildung von Quartieren, sofern diese Gruppen nicht noch von den Kaufleuten und Arbeitgebern untergebracht werden, in denen diese Schichten unter ärmlichsten Verhältnissen wohnten. Die Bebauung der Straßen wurde deshalb immer dichter. Selbst die Twieten – schmale Verbindungswege zwischen zwei Straßen – und Höfe hinter Wohnhäusern wurden bebaut. Enge winklige Gassen und kleine, meist zweistöckige Häuser kennzeichneten die ärmlichen Wohnverhältnisse in diesen Stadtteilen.

Hamburger Brand

Der  Hamburger Brand  1848 bedeutete eine einschneidende Zäsur für die bis dahin mittelalterlich geprägten Struktur Hamburgs. Das Feuer brach in der Nacht vom 4. zum 5. Mai  in der Deichstraße am Nikolaifleet aus und breitete sich von dort nach dem Rödingsmarkt und Hopfenmarkt aus. Am Graskeller und Jungfernstieg gelang es, durch Sprengung ganzer Häuserblocks das Feuer aufzuhalten, so dass die Neustadt weitgehend verschont blieb. Während des Feuers kam es zu nicht unerheblichen Plünderungen und zu Übergriffen gegen sich in der Stadt aufhaltende Engländer, die den Bau der Eisenbahn betrieben und verdächtigt wurden, dass Feuer verursacht zu haben. Der Große Brand verwüstete mehr als ein Viertel des damaligen Stadtgebietes. 50 Menschen waren umgekommen, 120 schwer verletzt. Die Zahl der Obdachlosen wurde auf 20.000 geschätzt, die Zahl der zerstörten Häuser auf etwa 1700 in 41 Straßen, darunter drei Kirchen. Die Hamburger Feuerkasse, welche alle betroffenen Gebäudebesitzer entschädigte, gab an, dass 20% des Gebäudebestands zerstört waren. Der Hamburger Brand sorgt für eine Bevölkerungsexplosion auf dem Hamburger Berg und in Altona, dessen Gebiete das Feuer unbeschadet überstanden hatten.  Über Jahre hinweg war das Stadtbild von den zerstörten Flächen und den darauf errichteten Behelfswohnungen geprägt. Die großflächigen Zerstörungen in der Altstadt gaben Gelegenheit, das innere Stadtgebiet umfassend neu zu gestalten und die Infrastruktur zu modernisieren um den Ansprüchen des Industriezeitalters gerecht zu werden. Die Planungen dazu wurden noch im Mai 1842 unter der Federführung des englischen Ingenieurs William Lindley in Angriff genommen. Eine Voraussetzung des Wiederaufbauplans war die Enteignung der Bauflächen im Brandgebiet, weil die alte teils mittelalterliche Parzellierung der innerstädtischen Grundstücke einer modernen Neustrukturierung im Wege stand. Nach der Katastrophe wurde mit dem Aufbau einer zentrale Wasserversorgung und eines Sielsystems begonnen. 1846 wurde erstmals nachts eine Straße mit Gaslaternen beleuchtet. Maßgeblich beteiligt an der Erneuerung des Stadtbildes war der Architekt Alexis de Chateauneuf, außerdem flossen Vorschläge von Gottfried Semper mit ein. Bereits 1837, 5 Jahre vor dem Brand, waren im großen Stil Landkäufe in Hammerbrock, Uhlenhorst/Rothenbaum von Hamburger Großbürgerlichen, wie dem Senator August Abendroth getätigt worden und boten so beste Voraussetzungen diese Areale zu neuen Stadtentwicklungsgebieten auszuschreiben.

Die durch das Wachstum der Stadtbevölkerung bedingte gesteigerte Wohnungsnachfrage konzentrierte sich in der ersten Hälfte des 19. Jh. auf die Viertel der Innenstadt innerhalb der Stadtmauern. Zusätzlicher Wohnraum wurde geschaffen indem man Häuser aufstockte oder Keller in Wohnraum verwandelte. 1817 befanden sich in Hamburg nur 44% der Wohnungen in den oberen Geschossen von Häusern. 1865 war diese Zahl auf 65% gestiegen, außerdem gab es in der Stadt inzwischen ca. 9000 Etagenwohnungen, eine bis in die 40er Jahre unbekannte Art der Wohnung im Obergeschoss mit einem separaten Eingang im Parterre. Die Zahl der Kellerwohnungen nahm zwischen 1817 und 1866 um 60% zu.

Bereits ab Ende der 50er Jahre stiegen die Mieten erneut rasch an. Die Mieten für kleine Wohnungen in den billigen Gegenden der Altstadt und in den Gängevierteln erhöhten sich von 1855 bis 1870 um ca. 33%. Um die hohen Mieten aufbringen zu können, nahmen die Mieter sogenannte Schlafgänger zur Untermiete auf, in der Regel unverheiratete Männer, die im Hafen Arbeit suchten, so dass in den 90er Jahren fast ein Drittel der Haushalte in der Innenstadt und den umgebenden Vierteln ihren Wohnraum mit Schlafgängern teilten.

In Hamburg betrug die jährliche Wohnungsmiete in der Jahrhundertmitte für Keller, Buden und Sähle durchschnittlich 60-80 Mk., für Wohnungen im Haus 80-100 Mk.. Das Vermieten einer Schlafstelle brachte ca. 45 Mk., wodurch ungefähr die Hälfte der Wohnungsmiete abgedeckt werden konnte. Einen zusätzlichen Verdienst konnten sich die Vermieter verschaffen, indem sie gegen Aufpreis für den Schlafgänger kochten, Wäsche wuschen und Besorgungen erledigten.

Der ökonomische Aufschwung Hamburgs seit dem Zollanschluss (1888) bis zum 1. Weltkrieg, brachte neue Impulse für die städtische Entwicklung mit sich. Aufgrund der ökonomischen Triebkräfte wurde ein nicht unerheblicher Teil der Gesamtstadt neu und monofunktional definiert. So wurde das dichtbesiedelte Wohngebiet um den Brook und den Alten Wandrahm zum Bestandteil des Freihafengebietes der Stadt erklärt und in Folge wurde die alte Bebauung komplett abgerissen und bis 1888 die heute noch existierende Speicherstadt gebaut. Von den rund 24 000 Bewohnern der Brook-Insel, die ihren angestammten Wohnsitz verlassen mussten, siedelten sich 8000 in der Innenstadt an. Der größere Teil zog nach Billwerder-Ausschlag, St. Pauli und nach Hammerbrook.

Von 1842 an wurde nach Plänen des englischen Ingenieurs William Lindley ein Teil des Marschgebiets des Hammerbrooks entwässert und binnen kurzer Zeit entstand so eines der größten Arbeiterviertel Hamburgs: Ein rechtwinkliges System aus Straßen und Kanälen, gesäumt von großen Mietskasernen, deren Höfe nur wenige Meter breit waren. Hier fanden vor allem die Menschen, die nach 1881 der Hafenerweiterung und dem Bau der Speicherstadt weichen mussten, eine neue Unterkunft. Das Proletarierviertel, das zum Ruf des „roten Hamburgs“ beitrug, wurde durch die britischen Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg (Operation Gomorrha, 1943) fast vollständig zerstört. An das alte Hammerbrook erinnern heute – angesichts der Entstehung der neuen „City-Süd“ – nur noch wenige Gebäude und die Bezeichnungen der meisten Straßenzüge.

Choleraepedemie

Die unhygienischen Wohnverhältnisse und vor allem das ungefilterte Hamburger Trinkwasser führten 1882 zum Ausbruch der asiatische Cholera.

Vor der  großflächige Brand-Katastrophe von 1842, bei der ein Drittel der Stadt abbrannte, gab es in Hamburg drei verschiedene, private und genossenschaftlich organisierte Versorgungssysteme, die ihr Wasser entweder aus der Alster oder der Elbe bezogen. Parallel zu diesen nebeneinander existierenden und konkurrierenden „Wasserkünsten“ gab es in der Stadt Schöpfbrunnen, Wasserträgerinnen und Wasserwagen. Nach dem Brand wurde nach den Plänen von William Lindley eine öffentliche, zentrale Wasserversorgung errichtet. 1848 nahm die „Stadtwasserkunst“ in Hamburg-Rothenburgsort den Betrieb auf. Geklärtes Elbwasser wurde in Behälter auf den Dachböden der Stadthäuser gepumpt. Erst durch den Bau einer Elbwasser-Filteranlage auf Kaltehofe war es ab 1893 möglich, hygienisch einwandfreies Trinkwasser abzugeben. Vom gleichem Ingenieur wurde 1855 die erste Wasch- und Badeanstalt auf dem europäischen Festland am Schweinemarkt( Steinstraße, Ecke Glockengießerwall) errichtet. Sie bot 32 Waschstände für Kleidung und 32 Badewannen für Männer und 16 für Frauen in jeweils separaten Kabinen. Fließend Wasser war in dieser Zeit eher die Ausnahme. In den alten Stadtvierteln, wie den Gängevierteln, musste das Wasser von einem, für alle Anlieger zur Verfügung stehendem Anschluss im Hof in die Wohnung geholt werden. Toiletten gab es nur als Gemeinschaftseinrichtungen. Früher wurde deren Shit von den Dungsammlern an die umliegenden Bauern verkauft. Mit dem Ausbau der Kanalisation und der Wasserleitungen setzte sich immer mehr das Spülklosett durch, aber noch 1898 waren mindesten 900 Gebäude mit mehr als 2000 Toiletten nicht an die Kanalisation angeschlossen und ließen ihre Abwässer direkt in die Fleete und die Elbe.

Auf dem Altonaer Stadtgebiet kamen nur sehr wenige Cholerafälle vor. In einer solchen Grenzstraße („Am Schulterblatt“) wurden nur die Häuser der Hamburger Seite befallen, während jene des Altonaer Bezirks, die nur durch den Straßendamm getrennt waren, verschont blieben. Dies lag daran das Altona eine gesonderte Wasserversorgung besaß. Während Hamburg Trinkwasser noch unfiltriertes Elbwasser bezog, besaß Altona bereits seit 1859 ein brauchbares Filterwasserwerk, das vor allem deshalb errichtet worden war, weil das Hamburger Stammsiel mit allen Abwässern und Fäkalien oberhalb von Altona in die Elbe mündete.

„Was man außerhalb Hamburgs nicht weiß, ist, daß die Wasser-versorgungsfrage schon seit Jahrzehnten den Gegenstand Jahr um Jahr wiederkehrender Anrufungen an unsere Behörden und Beamten (…)ist und daß, trotz der dringlichsten Mahnungen (…)die Angelegenheit praktisch nicht vom Flecke kommt, auf dem sie vor 20 Jahren stand, als das inzwischen verstorbene Bürgerschaftsmitglied J. F. Martens eine abscheuerregende Probe des von der Stadt gelieferten Trinkwassers in der Bürgerschaft mit den Worten auf den Tisch des Hauses setzte: ,Sehen Sie, meine Herren, das zu trinken mutet der Senat der Bevölkerung zu.‘ Was ist in diesen zwanzig Jahren in Hamburg für die Lieferung eines besseren Trinkwassers an die Consumenten geschehen? (…) Die Bevölkerung hat jetzt tausendfach diese schwere Unterlassungssünde mit dem Liebsten bezahlen müssen, mit dem Leben ihrer Angehörigen!“

„Korrespondenzblatt“, 5. 9. 1892

Das Gängeviertel  um die Niedernstraße war  besonders stark von der Cholera-Epidemie betroffen und wurde später in der Öffentlichkeit als Herd von Unmoral, Schmutz und Krankheit dargestellt. Während der Choleraepedemie, wurden örtlich Gesundheitskommissionen eingesetzt um eine Desinfizierung der Wohneinheiten zu organisieren. In der Altstadt Nord konnten diese Kommissionen hundert Haushalte desinfizieren, mussten bei weiteren 66 Wohnungen allerdings die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen. Im Gängeviertel, in der Niedernstraße, einem Zentrum des Prostitutionsgewerbes, konnten insgesamt nur 5 Wohnungen ohne die Unterstützung der Polizei desinfiziert werden.

1905 wurde den Teilnehmern eines internationalen Kriminologen-Kongresses, der in Hamburg tagte, die Gänge um die Niedernstraße als eines der sogenannten „Verbrecherviertel“ vorgeführt.  Bereits 1890 war es dort, infolge eines Streikes der Gasarbeiter, der einen großen Teil der Stadt in Dunkelheit legte, zu Krawallen gekommen die fast eine Woche andauerten.

Zehn Wochen wütete die Seuche in Hamburg. Hamburg wurde unter Quarantäne gestellt. Schifffahrt und Handel kamen völlig zum erliegen. Die Bilanz: 16.956 Erkrankungen und 8.605 Todesfälle, der wirtschaftliche Gesamtverlust  wurde mit 430,0 Mio Mk  beziffert. Ein Jahr nach der Epidemie, 1893 wurde das Filterwerk Kaltehofe, das bereits seit 1890 in Planung war, in Betrieb genommen und Hamburg bekam eine Müllverbrennungsanlage. Unter dem Eindruck der Choleraseuche und begleitet von Pressekampagnen, die die Gängeviertel als Seuchenherde bezeichneten, konnte der Senat 1898  gegen den Widerstand der Grundeigentümer das „Wohnungspflegegesetz“ verabschieden, das der Stadt die gesetzliche Handhabe für den Abbruch der Gänge und die Neubebauung gab.

http://www.collasius.org/WINKLE/04-HTML/hhcholera.htm

Hafenarbeiterstreik von 1896/7

Nicht die Erfahrungen der Choleraepidemie, sonder der Hafenarbeiterstreik 1896/7 und der Umstand, dass sich während der Unruhen  zeitweise ein Teil der Gängeviertel von Altstadt bis Neustadt dem Zugriff der Obrigkeit entzogen, führte dazu, dass der Hamburger Senat das Stadtplanungskonzept in Angriff nahm, welches die Sanierung ganzer Wohnviertel beinhaltete. Dieses Konzept sah vor Wohnen und Arbeiten zu trennen. Die Arbeiter sollten nicht mehr in der Innenstadt wohnen und diese sollte repräsentativ, als Geschäfts- und Einkaufsviertel aufgewertet werden. In diesem Areal lebten zu dieser Zeit 50 000 Menschen. Bis 1896 waren große Teile der Innenstadt von den Gängevierteln geprägt, bewohnt von der Arbeiterklasse und vielen Tagelöhnern, die darauf angewiesen waren in der Nähe ihres Arbeitsortes, den Hafen, zu wohnen, da die Arbeit (soweit sie das Be- und Entladen von Schiffen betraf) größtenteils auf der Basis von Gelegenheitsarbeit organisiert war. Die neuen Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in den 90er Jahren veränderten den Arbeitsmarkt und die soziale Geographie des Hamburger Hafens. So hatte der lange Hafenarbeiterstreik von 1896/7, an dem sich mehr als 16 000 Hafenarbeiter und Seeleute beteiligten – und der eigentlich im Februar 1897 mit einer Niederlage der Streikenden endete, aber später als ein Sieg der Arbeiterbewegung gefeiert wurde – zwar für eine Minderheit der Arbeiter mehr feste Arbeitsplätze zur Folge aber die Arbeitsmöglichkeiten für die vielen Gelegenheitsarbeiter wurden weitgehend reduziert.

Dieser Streik gilt als einer der berühmtesten Konflikte in der Geschichte der Arbeitskämpfe in Deutschland im späten 19.Jh. Kennzeichnend für diesen Streik war, dass weder Sozialdemokraten noch Gewerkschaftler diesen Streik von oben herab organisierten, sondern die Masse der unorganisierten Gelegenheitsarbeiter, die von den Umstrukturierungen im Hafen direkt betroffen waren und überwiegend in den Gängevierteln wohnten. Der Konflikt eskalierte kurz nach dem Ende des Streiks, als Arbeiter im Hafengebiet und in der Neustadt-Süd Streikbrecher angriffen, woraufhin die Polizei im Stil militärischer Konfrontation mit gezogenem Säbel eingriff. Daraufhin lieferten sich mehrere tausend Menschen in den Gängevierteln zwei Tage lang eine erbitterte Straßenschlacht mit den Hamburger Ordnungskräften. In den großen Kämpfen der Hamburger Arbeiterbewegung wurden die Gängeviertel immer wieder zum Schauplatz gewaltsamer, oft tagelanger Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und den Anwohnern (Steinstraßenunruhen 1890, Schaarmarktkrawalle 1897, Wahlrechtsunruhen und Schopenstehlkrawalle 1906)

Die Reaktion der maßgeblichen politischen Kreise Hamburgs auf den Hafenarbeiterstreik ließ nicht lange auf sich warten. Die Gängeviertel, wurden im Rahmen der einsetzenden Sanierung allerdings nicht schonend saniert, indem man einzelne Häuser wegen dem ungenügenden Lichteinfall abriss und die anderen modernisierte – sondern vollständig abgerissen wobei eine seuchenhygienische Prävention das Hauptargument lieferte, in Wirklichkeit aber innenpolitische Gründe maßgeblich gewesen waren.  Die drei festgelegten Sanierungsgebiete waren die südliche Neustadt, die nördliche Neustadt und die Altstadt. Diese Gebiete umfassten mit ca. 37,9 ha ca. 18% der gesamten Fläche der Innenstadt. Begonnen wurde mit dem Bezirk Neustadt, der häufig überflutet war und während des Hafenarbeiterstreiks 1896 Schauplatz gewalttätiger Auseinandersetzungen gewesen war. 1906 war das alte Gängeviertel um den alten Fischmarkt und die Niedernstraße aufgrund der Baumaßnahmen bereits sozial und geographisch isoliert.

Ellermeyer Jürgen (Hg.) : 1986, „Stadt und Hafen“, Hans Christians Verlag, Hamburg

Evans Richard J, 1990, “Tod in Hamburg”, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg

Gröwer, Karin, 1999, , „Wilde Ehen im 19. Jahrhundert“, Dietrich Reimer Verlag, Berlin, Hamburg

Höhns Ulrich (Hg.), 1991, „Das ungebaute Hamburg“, Junius Verlag, Hamburg

Plagemann Volker (Hg), 1984, „Industriekultur im alten Hamburg“, C. H. Beck, München

Schubert Dirk, Hans Harms (Hg.), 1993, „Wohnen am Hafen“, VSA-Verlag, Hamburg

Das Gängeviertel

„Schaute man damals vom Burstah aus in die Richtung  Heiligengeistfeld, so hatte man einen ähnlichen Anblick, wie man ihn heute vor Blankenese hat. Das Land stieg terrassenförmig an und war wegen seiner günstigen Lage, an einem sonnigen Abhang, der aufgehenden Sonne zugekehrt, für Gartenzwecke vorzüglich geeignet. Und diese große Böschung war dann auch ein Gartenviertel der Alt-Hamburger Kaufleute. Vornehme Ziergärten und vor allem Gemüsegärten reihten sich aneinander.(…) War schon vor 1618 manches Gartenhäuschen in eine Notwohnung umgewandelt worden, so stieg die Nachfrage nach bebauungsfähigen Land in den nächsten Jahrzehnten immer gewaltiger. (…) Kein Wunder, dass da auf dem ehemaligen Gartengelände eine lebhafte Bautätigkeit Platz gegriffen hatte, und das die neu erbaute St. Michaeliskirche (1619) gar bald auf ein Meer von Häusern und Häuschen blicken konnte. Denn jedes Fleckchen Erde innerhalb der Festungswälle war begehrter Besitz geworden. Und so schossen an den bisherigen Gartenstraßen die hohen Etagenhäuser mit den dichtgelagerten vielen Fenstern in den Fachwerkwänden nur so aus dem Boden, aber auch die kleineren Etagenhäuser der Gewerbetreibenden reihten sich dicht an dicht, und an alle diese Vorderhäuser, gleichhin ob groß oder klein, schlossen sich überall Hinterhäuser an und machten den alten Gärten bald völlig den Garaus. Was wusste man damals von weitschauenden Bebauungsplänen, was von staatlicher Baupflegekommission! Und so blieben nicht nur die Straßen, wie sie organisch mit den einzelnen Geländeterrassen verwachsen waren und wie wir sie in diesem Stadtgebiet bis auf den heutigen Tag noch finden: schief, krumm  und herabholpernd, jeder Unebenheit des Bodens sich anpassend, es entstanden vielmehr damals überhaupt die „Gängeviertel“ Hamburgs, jene Labyrinthe menschlicher Behausungen bei St. Jacobi und St. Michaelis“

„Vom Gartengelände zum Gängeviertel“, Waldemar Schultz, Hamburger Correspondent Nr. 1, 01.01.1928

„Die Gebäude dieses Stadtviertels sind zum größten Teil Fachwerkgebäude aus dem 17. und 18. Jahrhundert, die teilweise mit massiven Frontwänden versehen worden sind, deren innerer Bau jedoch die typischen engen Verhältnisse des Hamburger Kleinbürgerhauses jener Perioden zeigt. Wohnhäuser mit reicherer Ausstattung als Zeugen vergangener besserer Zeiten sind kaum anzutreffen, da das Hamburger Patriziat seine alten Wohnsitze mehr in der Altstadt und am Hafen hatte. Die Höfe zeigen eine weitgehende Ueberbauung durch Hinterhäuser in Form der in Hamburg üblichen Buden und Sähle. Alle Gebäude des Gängeviertels leiden in besonderem Maß Mangel an Licht und Luft, da auch die Straßen, wie schon ihr Name Gang andeutet, besonders eng, zum Teil gar nicht befahrbar sind“

Quelle: Hamburger Correspondent Nr.1 1.1.1928,   „Das Hamburger Gängeviertel – Ein sozialer Fremdkörper in der Millionenstadt“  „Ein fragwürdiges Wohnquartier“ von Oberbaurat Peters

Schon 1865 stimmten Physikus Dr. Gernet und Dr. H. Asher die bürgerliche Öffentlichkeit mit ihren Schriften auf eine Sanierungspolitik auf den Grundlagen vermeintlicher sozialhygienischer Prämissen ein, die zuerst auf eine „Durchbrechung des Viertels“ mit großangelegten Straßen setzte.

„Fast ohne jede Ausnahme sind alle Zugänge zu den Quartier mit Bordellen in großer Anzahl besetzt, ja vom Ebräergang und Schulgang, durch Kugelsort, den Brettergang bis zum Ausgang des Rademachergangs, somit quer durch das ganze Gängeviertel zieht sich eine fast ununterbrochene Reihe von Bordellen.“

„Die Durchbrechung des Gängeviertels“ Ein Gutachten von Physikus Dr. Gernet, 1865, Hamburg, Verlag von Hermann Grüning, Seite 4

„ Zunächst hat das gedrängte Zusammenwohnen – es gibt Häuser in denen 25 Familien, Sähle, auf welchen 10 Familien, immer nur durch eine Bretterwand getrennt, beisammenwohnen, zur Folge, dass alles und jedes Schamgefühl schon von frühester Jugend an in den Menschen erstickt wird; Incest ist nichts unerhörtes und jedes Kind sieht es im Vorübergehen mit an, wie ehrlose Dirnen ihr Gewerbe am hellem Tage und auf offener Gasse betreiben. Wo der Mensch in dieser Weise von Jugend an jedes Schamerröthen verlernt, wo er an den täglichen Anblick viehischer Begierden und der widerlichsten Völlerei in den stets offenen Branntweinschenken gewöhnt wird, wo sind da noch die Tugenden zu erwarten, welche der Staat in seinen Bürgern zu erziehen suchen muß (…) Eine fernere Folge dieser unsittlichen Verhältnisse sind die zahllosen wilden Ehen, deren nachteiligen Folgen sich dann wieder nicht bloß im sittlichen, sondern auch im bürgerlichen Leben zeigen. Die Kinder aus solchen Ehen werden häufig nicht getauft, entziehen sich dann umso leichter aller späteren Aufsicht durch die Schule und endlich auch ihren Verpflichtungen gegen den Staat.“

„Das Gängeviertel und eine Möglichkeit dasselbe zu durchbrechen“ von Dr. H. Asher, 1865, Hamburg, Verlag von Hermann Grüning, Seite 6

Im gleichen Jahr in dem die Publikationen aus denen die Zitate stammen, veröffentlicht wurden – 1865 – wurden mit einer längst überfälligen Gesetzesreform die Eheschließung sowie das Betreiben eines selbstständigen Gewerbes von dem Erwerb des Bürgerrechts befreit. Vormals waren die Möglichkeiten der Eheschließungen für die einfache hamburgische Bevölkerung stark eingeschränkt. Seit 1813 mussten sie, anstatt einen Taler für die Schutzverwandtschaft zu zahlen, als Vorraussetzung das Kleinbürgerrecht erwerben, dem seit 1805 eine gründliche Untersuchung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse vorgeschaltet war. Der Antragsteller musste das 22 Lebensjahr vollendet haben, durfte der Polizei nicht negativ aufgefallen sein und musste Mitglied des hamburgerischen Bürgermilitärs sein oder vom denselbigen Dienst befreit, bzw. freigekauft sein. Dies bedeutete für den Betreffenden den Kauf einer Uniform und eines Gewehrs, sowie das Ableisten von Exerzierübungen, die sich mit Kosten in Höhe von mindestens 75 Mk. Crt. niederschlugen. Zusätzlich musste ein Bürgergeld in Höhe von 40 Mk. Crt gezahlt werden. Für den Erwerb des Kleinbürgerrechtes als Vorraussetzung für die Heirat waren also insgesamt über 100 Mk. Crt. zu entrichten. Diese Kosten waren für die ärmere Bevölkerung Hamburgs kaum aufzubringen. Die durchschnittlichen jährlichen Lebenserhaltungskosten für einen einfachen Arbeiter lagen zwischen 320-360 Mk. Crt.. Der Jahreslohn eines Maurer oder Zimmermannes lag zwischen 430-450 Mk. Crt., der eines Straßenbauarbeiters zwischen 230-280 Mk. Crt. Aufgrunddessen wichen viele Heiratswillige in die Vorstädte aus, wo sie weiterhin problemlos die Schutzbürgerschaft erwerben konnten um dann heiraten zu können. – oder sie lebten in sogenannten wilden Ehen zusammen. Die wilden Ehen waren in den städtischen Unterschichten der damaligen Zeiten weit verbreitet und akzeptiert. Die obrigkeitlichen Beschränkungen und die ökonomischen Zwänge wurden nicht einfach hingenommen, sondern führten in Hamburg über den Zeitraum mehrerer Generationen hinweg, trotz Strafandrohung und evtl. Strafverfolgung (Hebammen und Ärzte hatten beispielsweise eine Anzeigepflicht bei unehelichen Geburten), zu der Herausbildung dieser gemeinschaftlichen Lebenspraxis. So verlor für die einfache Bevölkerung der bürgerlich-kirchliche Akt der Eheschließung die absolute und konstituierende Bedeutung für das Familienleben, die Obrigkeit und Kirche auch in den unteren Schichten verankert wissen wollten.

Gröwer, Karin, 1999,  „Wilde Ehen im 19. Jahrhundert“, Dietrich Reimer Verlag, Berlin, Hamburg

Bereits vor 1900 wurde die Wexstraße(1866), benannt nach den Brüdern Wex, die durch einen großangelegten Immobilienaufkauf den Bau dieser Straße ermöglichten, durch das ursprüngliche Viertel getrieben. Der Aufteilung des Gängeviertels durch den Bau der Wexstraße folgte Ende der 80er Jahre der Durchbruch Admiralitätsstraße – Fuhlentwiete und bald darauf die Anlegung des Straßenzuges Stadthausbrücke – Kaiser-Wilhelm-Straße. (1888) Nach der Choleraepedemie von 1892 und dem fünf Jahre späteren großen Hafenarbeiterstreik beschloss der Hamburger Senat eine rigorose Abbruch-Sanierung. Zuerst wurden die Hafen-Gängeviertel der Neustadt Süd dem Erdboden gleichgemacht. Dies umfasste das Gebiet um die St. Michaelis-Kirche und den Niederhafen (Kraienkamp, Schaarmarkt, Eichholz, Hafentor) Die Altstadt-Ost mit der Lilienstraße, Messberg und dem Schweinemarkt, musste ab 1908 dem Bau der Mönckebergstraße und den Kontorhausbauten weichen. Für den Bau der Mönckebergstraße kaufte der Hamburger Senat 178 Grundstücke im Gesamtwert von 29 Millionen Mark auf. Insgesamt 7950 Bewohner der alten Gänge mussten umgesiedelt werden.

Quelle: Hamburger Fremdenblatt, Sonderbeilage, 318 AB, S.9,  15.11.1924

Da wo heute das Chilehaus den vorbeifahrenden Touristen als architektonische Meisterleistung präsentiert wird, war früher dichtbesiedeltes Wohngebiet. Viele der Bewohner wurden in die neu entstehenden Mietskasernenviertel umgesiedelt während sich ein Teil des spezifischen Milieus in die letzten Gängeviertel der nördlichen Neustadt zwischen Valentinskamp und Großneumarkt und nach St. Pauli verlagerte. Unter der Regie von Fritz Schuhmacher (seit 1909 Leiter des Hochbauwesens, seit 1923 Oberbaudirektor) entstanden in den Jahren 1924-1929 um das ältere Hamburg herum ein Gürtel funktionaler Großsiedlungen um Klinkerbaustil wie die Jarrestadt (1929) und die Dulsberg-Siedlung (1930). Die Wohneinheiten, größtenteils Zwei- und Dreizimmerwohnungen waren hell weil es keine engen Höfe mehr gab, hatten alle Küche und Bad, waren gut zu durchlüften und lagen allesamt in Grünanlagen.

Das Chilehaus wurde 1923/4 vom Architekten Fritz Höger erbaut.  Der Bauherr war der Hamburger Reeder Slohmann, der u.a. durch den Salpeterhandel mit Chile (zu militärischen Zwecken) zu Reichtum gekommen war.

Neben dem größtenteils passiven und manchmal gewalttätig aufflammenden Widerstand der betroffenen Bevölkerung gegen diese Sanierungspolitik, gab es auch im bürgerlichen Lager kritische Stimmen, dessen bekanntester Vertreter wohl Alfred Lichtwark(1852 – 1914) war,  der die Niederlegung der Gängeviertel als einen schweren Fehler anprangerte. Erbittert prägte er das Wort von der „Freien und Abrißstadt Hamburg“. Er schrieb 1912:

„Wohl keine Kulturstadt der Welt hat je eine solche Selbstzerstörungslust entwickelt wie Hamburg. Hamburg hätte die Stadt der Renaissance sein können, des Barocks und des Rokoko – doch all diese Schätze wurden stets begeistert dem Kommerz geopfert. An die Stelle barocker Wohnhäuser wurden neubarocke Kontorblocks getürmt und noch immer ist jeder Neubau ein Schlag ins Gesicht der Stadt.“

(Zitat aus: Eckart Klessmann, Geschichte der Stadt Hamburg. Hamburg 1981, S. 52.)

Alfred Lichtwark,  langjähriger Direktor der Hamburger Kunsthalle, war auch Namensgeber der 1920 eröffneten Lichtwarkschule, die 1924 in das von Fritz Schuhmacher erbaute Schulgebäude einzog. In der Weimarer Republik galt diese Schule als eine weit über die Stadtgrenze Hamburgs hinaus bekannte Reformschule und hat in jenen Jahren ganz wesentliche Impulse und Wirkungen für Schulreformen in Berlin und Umgebung erzeugt. Während die anderen Reform- und Versuchsschulen alle Volksschulen waren, war die Lichtwarkschule eine Schule des höheren Schulwesens. Das war eine Ausnahmeerscheinung. Insgesamt zählt die schulgeschichtliche Forschung für das gesamte Deutsche Reich in der Weimarer Zeit nur fünf solcher Institutionen. Die Einrichtung wurde 1937 von den Nationalsozialisten aufgelöst und nach Ende des Krieges nicht wiederbelebt. Das Gebäude wird seitdem von der Heinrich-Hertz -Schule genutzt.

1910 kam Paul Bröcker* zum Thema Gängeviertel in einer Artikelserie über die Städtebauaustellung in Berlin, in welcher er „ das in siedlungs-künstlerischer Hinsicht so interessante Gebiet zwischen Alster, Steinweg und Valentinskamp mit den modernen Mietskasernenvierteln in Barmbek, Uhlenhorst, Rothenburgsort, usw.“ vergleicht, zu einer ganz anderen Einschätzung als der Hamburger Senat und die Baudeputation. So stellt er, u.a. durch einen Rückgriff auf das vom Medizinalkollegium bei Leopold Voß in Hamburg erschienene Buch „Die Gesundheitsverhältnisse Hamburgs im 19. Jahrhundert“ fest, dass die Bevölkerung der Gängeviertel  in puncto Einkommensverhältnisse, Geburten- und Sterbezahlen und der Säuglingssterblichkeit, weitaus besser gestellt war als die der modernen Mietskasernen mit ihren breiten Straßen und übersichtlichen Hinterhöfen.

*Quelle: „Das Hamburger Gängeviertel in sozialhygienischer Beziehung“ Hamburger Fremdenblatt, Nr.193, Seite 7, 19.8.1910

Vom Cholerajahr 1892 (582.566; 1900=705.738) hatte sich die Einwohnerzahl Hamburgs innerhalb von 21 Jahren bis 1913 auf 1.030.933 fast verdoppelt. Die Abnahme der Wohnbevölkerung im Stadtzentrum und die  Zunahme „tertiärer Nutzungen“ wurde bereits damals in der zeitgenössischen Literatur vor dem 1. Weltkrieg als „Citybildung“ bezeichnet. Die Wohnbevölkerung innerhalb der City ging von 170.875 (1880) auf 139.221 (1900) und 91.084 (1913) zurück, das entspricht einem Rückgang um fast die Hälfte. Für die in den neuen Mietskasernen einquartierten Arbeiter betrugen die Entfernungen zum Arbeitsplatz im Hafen von Eimsbüttel 6 km, Barmbek 10 km und Hammerbrook 5 km. Entfernungen, die zwei Mal am Tag zurückgelegt werden mussten. In den drei Stadtteilen wohnten allein ca. 26.000 Hafenarbeiter. Für die Masse der unständigen Hafen- und Gelegenheitsarbeiter war es ein grundlegendes Bedürfnis in einem zum Hafen zentral gelegenen Wohnviertel Unterkunft zu finden. Hafenarbeit war im 19.Jh. noch weitgehend Gelegenheitsarbeit, längere Perioden der Arbeitslosigkeit gehörten wegen der kurzfristigen Arbeitsverhältnisse und der Überfüllung des Arbeitsmarktes zum Alltag der Beschäftigten. Sie waren deshalb darauf angewiesen die Arbeitsvermittlungsstellen so schnell und häufig wie möglich erreichen zu können, ohne dabei die teuren (seit 1866) öffentlichen Verkehrsmittel benutzen zu müssen.

Bis zum ersten Weltkrieg erfolgten im Sanierungsgebiet der nördlichen Altstadt keine Maßnahmen. Während des Zeitraumes der Weimarer Republik wurde das Sanierungsprojekt Gängeviertel/Neustadt nicht weiter verfolgt. Mit der Weltwirtschaftskrise wurde der Spielraum der öffentlichen Finanzen stark eingeschränkt und die Finanzdeputation sah sich außerstande, Grundstücksankäufe in größerem Umfange zu tätigen.

Nach 1933 erhielt die Diskussion um Stadtsanierung neben den bisherigen wohnungs-reformerischen Argumenten eine neue ideologische bevölkerungs- und sozialpolitische Bedeutung und Aktualität. Die rasche Inangriffnahme des Sanierungsprojekts Neustadt/Gängeviertel durch die Nationalsozialisten hatte vor allem auch politische Gründe. 1930 hatte der Chef der Hamburger Ordnungspolizei die damalige Situation im Viertel wie folgt dargestellt:

„Die wirkliche Beherrschung des Gängeviertels durch die Polizei verlangt einen so hohen Einsatz von Kräften, wie er auf die Dauer nicht gestellt werden kann. Es liegt auf der Hand, daß das Gängeviertel bei seiner heutigen Gestalt …zu einer außerordentlich ernsten Gefahr für die Sicherheit des Staates und der gesamten Bevölkerung wird, wenn es dort zu wirklichem, bewaffnetem Aufruhr kommt.“

(zitiert nach Grüttner M., „Soziale Hygiene und soziale Kontrolle. Die Sanierung des Hamburger Gängeviertels“ in Herzig A. „Arbeiter in Hamburg“ S. 359)

Bezeichnenderweise wurde als Kommissar für die Sanierung dieses Gebietes, welches einen hohen Anteile an kommunistischen Wählergruppen hatte, der Polizeisenator Hamburgs eingesetzt, der die Aufgabe mit großer Energie anfasste.  Bauträger der Sanierungsmaßnahme waren der Bauverein zu Hamburg, die Deutsche Schiffszimmerergenossenschaft, die Gemeinnützige Baugenossenschaft deutscher Arbeiter sowie die Baugenossenschaft Sorbenstraße.

„Schon seit Jahren hat man über die Sanierung des Gängeviertels beraten, ohne daß man praktisch diese für die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit so wichtige Maßnahme in Angriff genommen hat.(…) Betroffen werden von dieser Sanierung etwa 12 000 Personen. (…) Wirtschaftliche Entwicklung im Zusammenhang mit politischen Einflüssen haben dann dieses Gängeviertel auch zur Hochburg des Kommunismus gemacht, der an sich ja bei uns erst eine Erscheinung der Nachkriegszeit ist. Wir wissen, daß in den mannigfachen Unruhe-Perioden des letzten Jahrzehnts gerade dieses Viertel zu beiden Seiten der Wexstraße das Operationsgebiet der aufruhrschürenden Moskauer Sendboten gewesen ist, die in großen Teilen der Bevölkerung auf ein williges Ohr trafen, da sich in dieses Wohnviertel im Laufe der Zeit mehr und mehr auch die sozial am schlechtesten gestellten Bevölkerungsschichten mit Rücksicht auf die Billigkeit der Wohnungen zurückgezogen hatten.“(…) Der Ausschnitt (des Stadtplans) zeigt deutlich das feinädrige Gewirr der ganz regellos angelegten Gänge und Höfe, in denen die Polizei ein ganz besonders schwieriges Gelände hatte. Bezeichnend für den eigenartigen Charakter ist, daß die Polizei bei ihrer Arbeit auf diesem Felde weniger von den Maschinengewehren Gebrauch machte, für die es an den Voraussetzungen des Schußfeldes fehlte, als von der unblutigsten Waffe des Polizeieinsatzes, dem Scheinwerfer, der mit seiner Blendwirkung jeden bewegungsunfähig macht, der in sein Lichtfeld tritt.“

Hamburger Fremdenblatt  „Das Hamburger Gängeviertel verschwindet“ 25.04.1933

Die räumliche Situation der dichten Bebauung und der engen Gassen ist heute nur noch bei den Krameramtsstuben, ein 1676/77 gebauter Witwenstift, zu erfahren. Ein vollkommen überlaufener Touristenanziehungspunkt in direkter Nähe zur Michaeliskirche und ansatzweise bei den letzten Häuserzeilen des Gängeviertels, die man nicht abgerissen hat, weil sich dort das Elternhaus und die Geburtsstätte des bekannten Komponisten Johannes Brahms befindet. Als Projekt der Stiftung Denkmalpflege wurden die dortigen Fachwerkhäuser im Bäckerbreitergang, von 1980 bis 1984 restauriert. Die Reste dieses Quartiers zwischen Valentinskamp, Caffamacherreihe und Bäckerbreitergang sollten, in Kombination mit mehreren Neubauten, für 35 Millionen Euro nach dem Vorbild der Hackeschen Höfe, der Touristenattraktionen Berlins, aufwendig saniert und restauriert werden. Durch die Wirtschaftskrise verzögerten sich diese Pläne und sind inzwischen auf Eis gelegt. Ende 2009 wurde das Areal von der Künstlerinitiative „Komm in die Gänge“ besetzt, die dort seitdem Ausstellungen, Konzerte, etc. organisieren und die dort ein Mischkonzept von Wohnen, Ateliers und Veranstaltungsorten realisieren wollen. Die Stadt Hamburg duldet die Besetzung und scheint an einer Vertragslösung mit der Initiative interessiert zu sein.

Interessante Historische Kriminalromane in Bezug auf Hamburgs Bau- und Zeitgeschichte sind die des Kunst- und Bauhistorikers Boris Meyn (Der Tote im Fleet, Der eiserne Wal, die rote Stadt und Der blaue Tod /rororo – Taschenbuch), die im Zeitraum 1840 – 1884 spielen und fundiertes historisches Wissen in die Romanhandlung mit einfließen lassen. Sowie die historischen Romane von Ronald Gutberlet alias Virginia Doyle, bzw. alias Robert Brack. Eine St. Pauli-Trilogie (Die rote Katze,  Der gestreifte Affe und Die schwarze Schlange / Heyne), die in dem Zeitraum 1890 – 1940 angelegt ist.

„Wie in anderen deutschen Ländern hat auch in Hamburg die nationalistische Staatsführung für einen Teil der in Schutzhaft genommenen politischen Gegnern, deren Vorleben, Stellung oder Haltung nach dem Umschwung sie irgendwie als bedrohlich erscheinen ließ, ein sogenanntes Konzentrationslager eingerichtet. Man hat sie aus dem unmittelbaren Bereich der Gefangenenanstalten herausgenommen und in einem – der Name ist wohl richtiger und läßt keine solchen, aus den berüchtigten Konzentrationslagern unserer Gegner im Weltkrieg hergeleiteten Vorstellungen aufkommen – Arbeitslager untergebracht. Es befindet sich in Wittmoor, nur etwa drei Viertelstunden entfernt von der Hochbahn-Endstation Langenhorn und dem bekannten Ausflugsziel Ochsenzoll. (…) Der Besucher des Konzentrationslagers Wittmoor ist überrascht, wenn er plötzlich am Lagereingang steht, den er sich ganz anders vorgestellt hat.Ein einfacher Drahtzaun, wie er auch sonst Grundstücke abgrenzt, dahinter in einem weiten Hof eine alte „Brikettfabrik“. Das ganze im schimmernden Grün des ländlichen Frühlings, links und rechts davon saubere Wohnhäuser der Bevölkerung, dahinter weite Torfflächen, übersponnen mit Heide, durchzogen von grünen Knicks. Ein in der Frühlingssonne doppelt freundlicher Fleck Erde. (…) Anfang April dieses Jahres wurde das Konzentrationslager eingerichtet. Die ersten 20 Schutzhäftlinge räumten den Schutt beiseite, der in dem verfallenen Gebäude meterhoch lag, zogen Wände und Decken, tischlerten, mauerten und richteten die alte Fabrik für eine Belegschaft von 100 Häftlingen (später 250) und das Bewachungs-kommando her. Unter Führung von Zugwachtmeister Ziefemer wird zielbewußt gearbeitet. Ihm zur Seite stehen 5 Polizeibeamte und 36 SA-Männer als Hilfspolizisten. (…) Es handelt sich fast durchweg um Kommunisten, nur ein geringer Teil sind Sozialdemokraten; sie haben sich alle hochverräterischer Umtriebe, oft in Verbindung mit Schießereien und unbefugten Waffenbesitz schuldig gemacht.(…) es muß stramm gearbeitet werden 6 Uhr morgens wird geweckt, dann heißt es sich waschen und Betten und Zimmer in Ordnung bringen. Von 7 bis 8 Uhr ist Frühstückspause. Dann geht es hinaus ins Moor zum Torfstechen, und in dem Gefühl produktive Arbeit zu leisten, liegt der größte erzieherische Wert des Lagers, der zugleich auch ein gesundheitlicher ist.“

Hamburger Fremdenblatt „Im Konzentrationslager Wittmoor“ 26.05.1933

11
Feb
10

Das Prostitutionsgewerbe in Hamburg

Mamsellenhäuser, Freudenhäuser und Bordelle – Alte Prostitutionsquartiere Hamburgs und St. Paulis

Bis zum 16 Jh. war die Prostitution seitens der Obrigkeit geduldet, vor allem in großen Handels-städten wie Hamburg mit seinem florierenden Hafen und Seehandel. Allerdings waren die Prostituierten stark stigmatisiert und wie aus dem  Hamburger Stadtrecht von 1292 hervorgeht, einem strengem Reglement von Strafen unterworfen.

„Nach dem alten Hamburger Stadtrecht von 1292 wurden die Verurteilten beim Kaak (der Richtplatz fürs Stäupen, Brandmarken und ähnliche Strafen) zwei Steine um den Hals gehängt, mit welchem belastet sie vom Frohn und seinen Knechten mit Hörnerblasen durch die Straßen und zur Stadt hinaus geführt wurden. Diese strenge Strafe wiederholt noch das Stadtrecht von 1497.  Ein solches in Lübeck aufbewahrtes Paar Schandsteine wiegt mit der eisernen Kette, an der sie hängen, zirka 25kg; es wurde so um den Hals gelegt, dass der eine Stein auf der Brust, der andere tief auf dem Rücken hing. In einigen Städten waren Stacheln daran befestigt. Oft waren die Steine noch besonders geformt oder trugen darauf eingehauene Figuren, z.B. mit Anspielung auf das veranlassende Vergehen: einen Weiberkopf mit ausgestreckter Zunge unter einem Maulkorb.“

(Zitat aus: Buhr Emmy, 1920, Seite 11)

1428 soll die Stadt acht offizielle Frauenhäuser besessen haben, u.a. auf dem Kattrepel und auf der Neustraße und für den Zeitraum 1461-1528 existieren Dokumente für amtlich verzeichnete Frauenwirte in Hamburg. Vor der Einführung der Reformation und auch später soll es in bestimmten Zeiten üblich gewesen sein die Frauen, die als Prostituierte arbeiteten mit Trommeln und Fahnen aus allen Gegenden der Stadt, wo sie sich aufhielten, zusammen zu treiben und ihnen bestimmte Gassen zuzuweisen. Dazu gehörte ebenda die Neustraße, welche von der Straße Kohlhöfen in die Neustädter Fuhlentwiete ging und mitten im Gängeviertel lag, da sie von den belebtesten Gassen und Kirchen zu dieser Zeit weit genug entfernt war. Außerdem war dort das Hochgericht mit dem Hinrichtungsplatz verortet. Auch die Bugenhagensche Kirchenordnung von 1529 erwähnt die Neustraße als Wohnort für Prostituierte. Das Gebiet der Neustadt wurde erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts in den neuen Wallring einbezogen und ab dann zu einem Stadtteil Hamburgs.

Im 17. Jh. wurde dann aber im Zuge der Reformation und der aufkommenden Syphilis die Prostitution in ganz Deutschland rigoros bekämpft. Im Jahr 1666 wurde in Hamburg am Alstertor gegenüber dem Zuchthaus ein Spinnhaus erbaut in welchen die Frauen, die der Prostitution beschuldigt wurden, anstelle der Stadt verwiesen zu werden, im Spinnhaus arbeiten mussten. 1725 wurde das Spinnhaus erweitert und ein Flügel angebaut. Im Jahr 1732 wurde seitens des Prätoren der Hamburger Sittenpolizei ein Mandat erlassen, das als Strafe für erstmals aufgegriffene Prostituierte vorsah, sie 8-14 Tage bei Wasser und Brot im alten Turm einzusperren. Bei wiederholtem Aufgreifen wurde die Strafzeit verlängert, zusätzlich wurden sie am Hamburger Pferdemarkt am sogenannten Schandpfahl an ein Hals-Eisen gekettet und mussten dort mit einem an die Brust befestigtem Namensschild eine Stunde stehen. Dann wurden sie für den Zeitraum von 10 Jahren aus der Stadt gewiesen.

Die Verfolgung der Prostituierten nach der Reformation und während der grassierenden Syphilis hatten bewirkt das sich die heimliche Prostitution in ganz Europa weiter ausbreitete und im 18.Jh. einen Höhepunkt erreichte. Mit den Dekreten der Pariser Polizeibehörden im Jahr 1765 begann sich eine Wende in der herrschenden Haltung gegenüber der Prostitution abzuzeichnen. Die Prostituierten mussten sich polizeilich registrieren und ärztlich untersuchen lassen, wurden aber in der Ausübung ihres Gewerbes wieder geduldet. Seit 1807, bedingt durch die französische Besatzungszeit, wurde auch in Hamburg die Prostitution wieder offiziell geduldet

Während der französischen Revolution bis zum Ende des 18.Jh., kamen viele französische Emigranten nach Hamburg und brachten neben nicht unbeträchtlichen Geldmitteln, ihre am Hof gebräuchliche libertinen Auffassungen mit ins Land. Daraus resultierte eine wahrnehmbare Zunahme der Anzahl und des Ansehens von „Freudenhäusern“ der gehobenen Klasse. Bereits im Jahr 1805 gibt es eine Vielzahl „tolerierter Freudenhäuser“, „Mamsellenhäuser“, im Volksmund genannt, die sich vom Millerntor (Altonaer Thor), An den Hütten, Dragonerstall, an dem Wall hin, über den Kamp, durch den Konzerthof über die Drehbahn, durch die Neue- und ABC-Straße hinziehen. Die Prostituierten warten an den Fenstern oder Türen auf Kundschaft. Die bessergestellten unter ihnen verfügen über ein Vorzimmer, in der Regel im 2. Stock des Hauses. Eine weniger privilegierte Klasse von „Mamsellen“ soll in den kleineren Häusern der bereits genannten Straßen und in anderen Gassen der Neu- und Altstadt gelebt haben. Sie waren häufig bei Handwerkern, Kleinhökern, Teekrämern und Wäscherinnen einquartiert. Viele Frauen die sich in den Schlafstätten der Säle, Buden und Keller der Gängeviertel einquartiert hatten, gingen der Prostitution in der Nähe der Speise- und Kaffeehäuser und auf der Straße nach. Außerdem gab es in der zwischen Hamburg und Altona liegenden Vorstadt eine Anzahl von Bordellen, wo die Frauen durch ihre selbstbewusste, aggressive Art der Werbung bekannt waren.

„Die Bewohner sind größtenteils Schiffer, Handwerker und eine Menge Schenk- und Bordellwirte. Hier in den letzteren der Venus cloacaria gewidmeten Häusern, findet besonders der rohe Matrose die höchsten Freuden des mühevollen Lebens im Branntwein, beim Tanz und in den Umarmungen feiler Nymphen der niedrigsten Klasse, welche ihn oftmals, wenn er in Gesellschaft seiner jauchzenden Brüder aus einem der vielen Brauhäuser Altonas taumelnd und lallend zurückkehrt, auf einmal um den Lohn vieler mühsam durchgearbeiteten Monate bringen. Diese Häuser, welche durch die, in den immer geöffneten Thüren fast halb entkleidet stehenden Damen mit ziegelroth geschminkten Gesichtern, und durch die abscheuliche Musik schon ganz zerfiedelter Geigen, die Vorübergehenden einladen, stehen besonders zur Herbstzeit in ihrem höchsten Glanze, alsdann der Matrose abgelohnt wird.“

(Meyer, Hamburg und Altona. Hamburg, 1836: S. 438 )

Laut dem Autor Pierre Dofour waren die Bordelle in der Schwiegerstraße die feinsten Etablissements der Stadt, gefolgt von denen in der kleinen und großen Drehbahn, dem Dammtorwall, der Ulricusstraße, den Hütten und dem Pilatuspool, während die „am tiefsten stehenden“ sich in den Gängevierteln, wie im Langen Gang, Specksgang, Kugelsort und neun weiteren Gassen befanden.

„Zunächst einige Worte über die Schwiegerstraße. (…) Beim Eintritt in dasselbe führt eine Haushälterin die Gäste aus dem Vorplatz in die parterreliegenden Versammlungssäle, in denen man gewöhnlich gegen 14 Mädchen beisammen findet, zum Teil mit Musizieren oder Lesen beschäftigt. Die der Prostitution geweihten Zimmer liegen in den Stockwerken. Man findet daselbst Mahagonimöbel von Rang und Größe, und feine Draperien. Alles zeigt Reinlichkeit und Eleganz. Die Toiletten der Mädchen sind elegant, teilweise selbst kostbar, der Schnitt der Kleidung ist verhältnismäßig anständig. Die Mehrzahl besteht aus früheren Putzmacherinnen, Ladenmädchen etc, doch findet man hier nicht selten auch gefallene Töchter anständiger Familien. (…) Wenn sie ausgehen wollen, so muß das bei Tage geschehen, da die Wirtin Abendpromenaden nicht gestattet. Abend wird gewöhnlich ein Teil der Mädchen unter Aufsicht der Wirtin, oder einer von derselben Angestellten, nach dem Apollosaal und den beiden Theatern geführt von wo sie den Bordellen neue Kunden zuführen. Mit dem Bordell ist eine Wirtschaft verknüpft. (…) Die Wirtin verlangt, dass die Mädchen lustig sind und beim Trinken tüchtig Bescheid thun. Sie sind gezwungen, ihre ganze Einnahme abzuliefern; jedoch erhalten sie bei gutem Verdienst ein Taschengeld. Ueber die Preise für Wohnung, Essen, Kleidung etc werden die Mädchen niemals klar, da sie nie eine detaillierte Rechnung erhalten. Demnach bleiben sie, ihr Verdienst sei, wie es wolle, stets der Wirtin verschuldet.“

Zitat aus: Dofour Pierre, 1995 : 84/85)

Auch die Frauen der anderen Etablissements in der Region um den Dammtorwall sollen regelmäßig die Theater, den Apollosaal und die Tanzsäle in St. Pauli, die „Neue Dröge“ und das „Joachimsthal“ besucht haben. Ein weiterer Chronist dieser Zeit erwähnt drei öffentliche Tanzsäle, die nicht nur von Bürgerlichen, sondern auch von Prostituierten frequentiert wurden: der Tanzsaal von Dorgerloh, das Lokal von Peter Ahrens und die „Bacchus-Halle“ von Hanssen.

„Wir besuchten an einem Sonntage den dorgerlohschen Saal. Hier fanden wir wohl an die tausend Personen, worunter wenigstens dreihundert Freuden-Mädchen waren. (…)Wir bemerkten verschiedene junge Burschen von 12 – 16 Jahren, wovon einige noch schüchtern und andere schon beherzter die Aufmunterungen der Mädchen erwiderten; mehrere sahen wir nach geendigten Tanze mit den Dirnen den Saal verlassen. Was uns aber am meisten empörte, war der Anblick mehrerer Mütter aus dem Mittelstande, die im Kreise ihrer zum Theil unerwachsenen, zum Theil schon mannbaren Töchter hier saßen, dem Tanze mit Vergnügen zusahen und es sogar zuweilen erlaubten, dass diese sich mit den Freudenmädchen in einer Colonne zum Walzen stellen durften!“

(Zitat aus: Pabel Reinhold, 1996 : 207/8)

Zwischen 1806-1814 führten die Franzosen, um die Gesundheit ihrer Truppen zu gewährleisten, eine mit Frankreich vergleichbare Reglementierung der Prostitution ein. Wegen der ansteigenden Zahl von geschlechtskranken französischen Soldaten, wurde die alle acht Tage stattfindende ärztliche Untersuchung eingeführt. Der mit der Prostituiertenuntersuchung beauftragte sogenannte „Ratschirurg“, war zu dieser Zeit kein akademisch ausgebildeter Mediziner, sondern gehörte der Zunft der Barbiere und Wundärzte an. Diese Verordnungen wurden nach dem Abzug der französischen Truppen beibehalten, aber legerer gehandhabt. 1833 gab es in Hamburg bereits 113 Bordelle mit 569 Freudenmädchen, was 1834 zu einem Senatserlass mit reglementierenden Vorschriften führte, in denen ab sofort von den Bordellwirten eine Konzession verlangt wurde und die Prostituierten in ihren persönlichen Freiheiten erheblich eingeschränkt wurden. (z.b. das Verbot des Zutritts des 1. und 2. Ranges des Stadttheaters) Außerdem wurden die Frauen in ihrer Tätigkeit in drei verschiedene Klassen eingeteilt, nach denen sich die Höhe der Abgaben richtete, die sie an die Stadt zu zahlen hatten.

In der Zeit in der die Prostitution förmlich nicht anerkannt war, hat es dementsprechend auch keine regelmäßige amtsärztliche Untersuchungen der Frauen gegeben. Allerdings beauftragten die Bordellwirte bis zum Beginn des19.Jh. Privatärzte mit der periodischen Untersuchung der Dirnen. An diese Art der Selbsthilfe knüpfte die Amtsverordnung von 1807 an, die die Bordellwirte verpflichtete die Frauen auf ihren Gesundheitszustand untersuchen zu lassen. Im Jahr 1850 gingen die polizeiärztlichen Funktionen des „Ratschirurgen“ auf einen Vollarzt über. Die ärztlichen Untersuchungen wurden damals erschwert durch den Lichtmangel vieler Prostituiertenwohnungen. Auch in den Bordellen soll kaum genügend Beleuchtung vorhanden gewesen sein und in vielen Lokalen mussten die Fenster verhängt werden, damit die Nachbarschaft nicht am Geschäft teilnahm. Außerdem waren die Wege zwischen der Vielzahl der Bordelle und den Wohnungen der Prostituierten in der Alt-und Neustadt für den Amtsarzt sehr zeitraubend. Von der Einrichtung zentraler Untersuchungslokale sah man aufgrund der hohen Zahl der zu untersuchenden Frauen und der daraus möglichen resultierenden Reaktion der Öffentlichkeit, ab. So der oberste Polizeiherr:

“ Welchen Anstoß für das Publicum würde es geben, ganze Schwärme von Mädchen zu solchem Zweck über die Gassen in dazu eigens acquirierte Locale ziehen zu sehen. Die Möglichkeit, daß es einzelnen Localen der Wirthe oder Mädchen an der zur Untersuchung nöthigen Helle mangeln möchte, kann eine solche Maßregel nicht rechtfertigen. „

(Zitat, Urban Alfred, 1927: 69)

Im Zeitraum 1846 bis 1876 waren die zahlreichen Bordelle in der Alt- und Neustadt nicht auf wenige Straßen zusammengedrängt, sondern über das ganze Stadtgebiet verteilt. Einige Straßen allerdings fielen durch die Konzentration von Bordellwirtschaften aus diesem Muster heraus. So der Dammthorwall (1846 mit 16 Bordellen in denen 40 Prostituierte lebten, zu 30 Bordelle mit 98 Frauen im Jahr 1871), der Dovenfleth (1846 mit 8 Bordellen und 25 Frauen, zu 12 Wirtschaften mit 45 Prostituierten im Jahr 1871), die Klefekerstraße (1846 – 5 Bordelle mit 15 Frauen, zu 15 Bordelle im Jahr 1871 mit 81 Frauen), die Schwiegerstraße (9 Bordelle mit 32 Prostituierten zu 14 Bordelle mit 35 Frauen in den gleichen Jahren) und die Gänge Rademachergang (5 Bordelle mit 14 Frauen zu 8 Bordelle mit 57 Frauen) und Specksgang (3 Bordelle mit 10 Frauen zu  17 Bordellen mit 81 Frauen).

Buhr Emmy, 1920, „1000 Jahre Hamburger Dirnentum“,  Elbe-Verlag Hamburg

Detlefs Gerald, 1997, „Frauen zwischen Bordell und Abschiebung“, Roderer Verlag, Regensburg

Dofour Pierre, 1995,  „Die Weltgeschichte der Prostitution“, Reprint, Band 2, , Eichborn Verlag, Frankfurt am Main

Kahmann Jürgen, Hubert Lanzerath, 1981 , „Weibliche Prostitution in Hamburg“, Kriminalistik Verlag, Heidelberg

Pabel Reinhold : 1996, „Hamburger Kulturkarussell“, Wachholtz Verlag, Neumünster

Plagemann Volker (Hg), 1984, „Industriekultur im alten Hamburg“, C. H. Beck, München

Schubert Dirk, Hans Harms (Hg.), 1993, „Wohnen am Hafen“, VSA-Verlag, Hamburg

Schuster Beate, 1995, „Die freien Frauen – Dirnen und Frauenhäuser im 15. und 16. Jh.“, Campus Verlag, Frankfurt, New York

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

Bordellwirte und Verschickefrauen

Schon früh haben in Hamburg sogenannte „Verschickefrauen“ als Kupplerinnen und Wohnungsvermittlerinnen für Prostituierte eine Rolle gespielt. Sie hatten neben den Bordellwirten im Rahmen der behördlichen Kontrollmaßnahmen eine wichtige Funktion. Sie hatten die Aufsicht über den geregelten Austausch der „öffentlichen Mädchen“ zwischen den Hamburger Bordellen. Nach einer Verfügung des Hamburger Patronats hatte der Wechsel einer Frau in ein anderes Bordell ausschließlich über die Vermittlungsinstanz der Verschickefrauen stattzufinden. Diese Frauen waren sittenpolizeilich kontrolliert und zugelassen. 1859 setzte die Polizeibehörde eine bis 1876 gültige „Taxe der Verschickefrauen“ fest. Der direkte Austausch und das Abwerben von Prostituierten direkt zwischen den Bordellwirten war behördlicherseits unerwünscht.

„Die Besorgung von öffentlichen Mädchen für die einzelnen Bordelle wird durch vom Staate tolerierte Kupplerinnen vermittelt, an die sich die Wirthe deßhalb wenden. Conveniren ihnen die von der Kupplerin proponirten Dirnen, so werden sie erst ärztlich untersucht, und nach erlangten Gesundheitsschein auf der Polizei dem Wirthe zugeschrieben, der dann verpflichtet ist, etwaige Schulden des Mädchens zu tilgen.“

Zitat (Urban Alfred, 1927: 32)

Die Situation der registrierten Prostituierten war durch eine massive persönliche und materielle Abhängigkeit vom Bordellwirt gekennzeichnet und die Festschreibung des sozialen Stigmata durch die Sittenpolizei machte es den Frauen schwer ins „normale“ Leben zurückzukehren. Die Bordellwirte, zumindestens die erfolgreichen unter ihnen, waren ihres Berufes weit weniger stigmatisiert als die Prostituierten, denen sie ihr Einkommen verdankten. Sie sollen in weiten Kreisen gesellschaftlich akzeptiert gewesen sein, waren Mitglieder von Bürgervereinigungen und Casinos, zeigten sich im Theater und luden zu aufwendigen Feierlichkeiten in ihren eigenen Etablissements ein. Es gab unter den Bordellwirten nicht nur Männer, sondern auch Frauen. So wurden in einer Liste aus dem Jahr 1841 13 Wirte und 7 Wirtinnen aufgeführt. Die Bordellwirte konnten, behördlich genehmigt, für die Gewährung von Kost und Logis, die Hälfte der Einnahmen der Frauen berechnen. Die andere Hälfte der Einnahmen diente „zur Abtragung der Schuld und Behütung anderer Kosten“. So lieferte der Wirt den Frauen die Kleider ohne dafür eine detaillierte Rechnung aufzusetzen und notierte statt dessen die Totalsumme der monatlichen Gesamtschulden, wenn die Einnahmen der Prostituierten anstiegen, erhöhte man dementsprechend proportional die für sie aufgewendeten Ausgaben, indem teurere Stoffe, Kleider und Toilettenartikel angeschafft wurden, so dass es den Frauen selten gelang sich schuldenfrei zu arbeiten. Die gewöhnliche Schuldenlast einer registrierten Prostituierten, beispielsweise in einem Bordell in St. Pauli, belief, sich auf eine Summe von 2-300 Mark, die aber bis zu einer Höhe von 1000 Mark ansteigen konnte. Die Polizei hatte zu dieser Zeit ein klares Interesse an dem Bestand der sittenpolizeilich kontrollierten Bordelle und der dort betriebenen Schuldenwirtschaft, da sich so die Kontrollmöglichkeiten über die Frauen ausweiten ließen und sie so die heimliche Prostitution einzudämmen versuchte.

Zum Vergleich: 1848 ging der Hamburger Senat davon aus, dass die Lebenserhaltungskosten eines alleinstehenden Arbeiters „geringerer Classe“, etwa fünf bis sieben Mark in der Woche betrugen. In der Jahrhundertmitte sollen zwischen 2 Drittel und 3 Viertel der Erwerbstätigen in Hamburg weniger als 500 Mark im Jahr verdient haben.

Eine Möglichkeit sich den Zwängen der registrierten Prostitution zu entziehen, war die Flucht aus dem Bordell. So soll es allein im Jahr 1858   28 Frauen gelungen sein ihr Bordell  heimlich zu verlassen. Eine weitere Möglichkeit aus dem System auszusteigen stellte die Heirat dar. Der heiratswillige Mann musste mit 75 bis maximal 150 Mark die betreffende Frau aus dem Bordell auslösen um ihre Schuldenlast zu tilgen. Erst unter dieser Vorraussetzung gestatten die Hamburger Behörden die Heirat.

Detlefs Gerald, 1997, „Frauen zwischen Bordell und Abschiebung“, Roderer Verlag, Regensburg

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg


Reglementierte und  heimliche Prostitution

Die sich heimlich prostituierenden Frauen besaßen gegenüber den Eingeschriebenen einen größeren individuellen Spielraum, wenn sich auch das mit dieser Form der Prostitution herausbildende Zuhälterwesen oft zu einer neuen Form der Unterdrückung entwickelte. Laut Polizeibehörde waren im Jahr 1875 fünf, im Jahr 1891 bereits 53 Männer wegen des Verdachts der Zuhälterei verhaftet worden. Im Jahr 1896 waren der Kriminalpolizei 404 Männer als Zuhälter aktenmäßig erfasst.

Für Frauen von außerhalb, die nach Hamburg zuzogen, gab es in der ersten Hälfte des 19.Jh. vor allem im Dienstleistungsbereich der Hausarbeit Anstellungsmöglichkeiten. 1867 arbeiteten im Durchschnitt von 100 beschäftigten Frauen 53 im häuslichen Dienst, aber bereits 33 im Gewerbe und in der Industrie. Frauen, die in Hamburg heimisch waren, fanden in der Regel bessere Arbeit als eine Anstellung als unterprivilegiertes und schlechtbezahltes Dienstmädchen, so dass die bürgerlichen Haushalte gemeinhin Frauen vom Land in ihren Dienst nahmen, da sie allgemein niedrigere Ansprüche hatten. Eine ähnliche Tendenz zeichnete sich bei den in Hamburg registrierten Prostituierten ab. Nur wenige Hamburger Frauen waren bereit sich den derartigen Zwangsverhältnissen der Reglementierung zu unterwerfen, so dass ein Großteil der kasernierten Frauen von außerhalb von Hamburg kamen. Sie sollen um 1840 vor allem aus dem Königreich Hannover, aus Preußen, Holstein, Mecklenburg und dem Herzogtum Braunschweig gekommen sein.

Bis zur Mitte des 19.Jh. nahm die Zahl der Prostituierten kontinuierlich zu: 1833 gab es in Hamburg 113 Bordelle mit 569 Freudenmädchen, 1863 waren es 180 mit insgesamt 1047 Prostituierten. Erschwert wurde die sittenpolizeiliche Kontrolle durch den häufigen Adresswechsel der Prostituierten. In Hamburg wurden jedes Jahr über tausend Adressänderungen registriert. Im Jahr 1863 waren dies 1646, drei Jahre später 1294. Also zog in diesem Zeitraum jede offiziell registrierte Prostituierte im Durchschnitt im Jahr zweimal um. Zudem meldeten sich viele Prostituierte ab, weil sie eine andere Arbeit aufnahmen. Im Jahr 1862 wurden in Hamburg 610 neue Prostituierte ins Register eingeschrieben und 573 Frauen wurden gestrichen.  Auch die heimliche Prostitution wuchs im gleichen Maße und stieg ab 1890 erheblich an. Nach einer Schätzung der Hamburger Polizei von 1895 betrug die Zahl der Frauen, die heimlich der Prostitution nachgingen ca. 3000- 4000. Zur gleichen Zeit waren ca. 1000 Frauen registriert.

Um die enorme Anzahl von Bordellen und Prostituierten in der Vergangenheit Hamburgs verstehen zu können, muss man sich vergegenwärtigen, dass infolge der Zuwanderung die Innenstadt Hamburgs mit den damals noch existierenden Gängevierteln und der Altstadt dicht bewohnt war. Die Bevölkerung Hamburgs, zusammen mit seinen Vorstädten, verdoppelte sich zwischen 1806 und 1860 von rund 100 000 auf fast 200 000 Einwohner. Eine Tendenz, die sich in der 2. Hälfte des 19. Jh. noch weitaus stärker fortsetzen sollte. Im Jahr 1867 wohnten noch 59,4% der hamburgischen Bevölkerung, 155734 Personen, in der Alt- und Neustadt. Der Hamburger Hafen mit seinem enormen Schiffs- und Transportaufkommen an Menschen und Waren war direkt in das Stadtgeschehen eingebunden und bot bis ins letzte Jahrhundert eine Vielzahl von Menschen Arbeitsmöglichkeiten, außerdem war Hamburg neben Bremen die Drehscheibe für die Ströme von Auswanderern nach Amerika.

Urban schätzte die Zahl der heimlichen Prostitution im Jahr 1868 auf 1690 Frauen, was 1,2% der damaligen weiblichen Stadtbevölkerung entsprochen haben soll. Ab ca. 1869 ging die Polizei zu Zwangseinschreibungen über, während früher die freiwillige Meldung der Frauen zur Registrierung über das System der Bordellwirtschaft als Kontrollmaßnahme genügte. Immer mehr Frauen, die der Prostitution nachgingen, scheinen sich als Näherinnen, Putzfrauen, Schneiderinnen, Friseusen, etc. bei den Behörden angemeldet zu haben, um ein freies Leben führen zu können, so dass die Polizei dazu überging Sittenzeugnisse aus dem Heimatort der Frauen anzufordern. Ab 1870 wurde die einmonatliche, ärztliche Zwangsuntersuchung auf ehemals registrierte Frauen, deren Eintrag als getilgt galt und Frauen, die andernorts unter sittenpolizeilicher Kontrolle gestanden hatten, ausgedehnt. Im Jahr 1871 waren konzessionierte Bordelle in über 66 Straßen der inneren Stadt verbreitet, die durchwegs von normalen Wohnhäusern umgeben waren. Den registrierten Prostituierten in den Bordellen war es verboten sich nach 23 Uhr abends ohne männliche Begleitung außerhalb ihrer Wohnung aufzuhalten. Außerdem war ihnen das Betreten bestimmter Straßen, insbesondere die in der Umgebung der Binnenalster liegenden, ganz oder zu bestimmten Zeiten verboten. Am häufigen Ausgehen wurden sie vom Bordellwirt gehindert, dessen Erlaubnis, so vorschriftsmäßig festgelegt, sie vor jedem Ausgang einzuholen hatten.

Detlefs Gerald, 1997, „Frauen zwischen Bordell und Abschiebung“, Roderer Verlag, Regensburg

Evans Richard J, 1997, „Szenen aus der deutschen Unterwelt“, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg

Plagemann Volker (Hg), 1984, „Industriekultur im alten Hamburg“, C. H. Beck, München

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

Das Hamburger Reglement über die „erleichterte“ sittenpolizeiliche Aufsicht aus dem Jahr 1909

„§2.  Die der erleichterten sittenpolizeilichen Aufsicht unterstellten Frauenzimmer haben sich sofort nach Stellung unter Polizeiaufsicht durch den Polizeioberarzt oder dessen Stellvertreter und demnächst nach näherer Anordnung durch die Polizeibehörde regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen zu unterwerfen.

§3.  Zu allen Untersuchungen haben sie nüchtern, in reinlichen Kleidern und mit reingewaschenem Körper zu erscheinen.

§4.  Falls der Arzt Krankenhausbehandlung verfügt, sind sie gehalten, sie der Überführung in das von der Behörde bestimmte Krankenhaus zu fügen (…) Während des Krankenhausaufenthaltes haben sie den Anordnungen der Ärzte und Beamten der Anstalt, sowie den Anordnungen des Pflegepersonals Folge zu leisten, sich ruhig und gesittet zu benehmen  und die Vorschriften der Hausordnung zu beachten. Das Mitbringen, die Annahme und der Gebrauch von Blumen, Büchern, Eßwaren, Getränken und von Tabak ist ohne Genehmigung des Arztes verboten.

§6.  Sie haben sich im Bureau der Sittenpolizei, wenn sie Hamburg dauernd oder vorübergehend verlassen wollen, vor 11 Uhr vormittags persönlich abzumelden. Die Rückkehr nach Hamburg ist binnen 24 Stunden persönlich auf dem Bureau der Sittenpolizei zu melden.

§7.  Dem zur Besichtigung ihrer Wohnung erscheinenden Polizeibeamten haben sie sofort Einlaß zu gewähren.

§10. Es ist ihnen verboten,
(1)in einem Hause zu wohnen, das die Polizeibehörde als für sie zur Wohnung ungeeignet bezeichnet, in einem anderen Hause als in ihrer Wohnung zu übernachten, mit Männern zu verkehren oder sich obdachlos herumzutreiben;
(4)in dem von ihnen bewohnten oder in einem anderen Hause sich am Fenster oder an der Haustür zu zeigen oder durch Anklopfen, Anrufen oder auf andere Weise zu versuchen, Männer anzulocken;
(7)sich von 11 Uhr abends bis 6 Uhr morgens an einem anderen Orte als in ihrer Wohnung aufzuhalten,
(8)die Straßen und Plätze: Alter Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Alsterdamm, Neuer Wall, Alter Wall, Reesendamm, Rathausmarkt, Burstah, Adolphsplatz, Große Johannisstr., Mönckebergstr., Steindamm, Reeperbahn, Spielbudenplatz, Dammthorstr., Harvestehuder Weg, an der schönen Aussicht, Schwanenwick, an der Alster und die Wallanlagen zu betreten;
(9)das Stadt-, Thaliatheater und das Deutsche Schauspielhaus, das Hansatheater, im Carl-Schultze-Theater und Hamburger Operettentheater die Fremdenlogen, Parkettlogen und Sperrsitze, im Neuen Operetten Theater die im ersten Rang befindlichen Plätze, die Museen, den Zoologischen und Botanischen Garten, das Velodrom, bei Rennen andere Plätze als zweite Tribüne und Fußgängerplatz, in den Zirkussen die logen, Balkons und Sperrsitze, die Veranstaltungen des allgemeinen Alsterclubs, insbesondere die Regatten, die öffentlichen Konzerte und Tanzlokale (außer dem Neustädterstr. 25 und Mohlenhofstr. 10 gelegenen) zu besuchen;
(11)in offenem Wagen zu fahren;
(12)in hiesigen Badeanstalten andere als für einzelne Badende eingerichtete Kabinette, namentlich die Schwimmbassins, zu benutzen;

§12.  Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund §361 Z.6 und §362 StGB mit Haft bis zu 6 Wochen und Überweisung an die Landespolizeibehörde behufs Unterbringung in ein Arbeitshaus bis zu 2 Jahren bestraft.“


Mädchenhandel – Kampagnen und Wirklichkeit

Wenn man den Umstand berücksichtigt, das nur wenige heimische Frauen bereit waren sich der Reglementierungspraxis der Sittenpolizei zu unterwerfen, ist es anzunehmen, dass das Hamburger Bordellsystem den Frauenhandel begünstigte, der laut Polizei- und Presseberichten, ab der 2. Hälfte des 19. Jh. vor allem mit Frauen aus Polen und Österreich-Ungarn einen beträchtlichen Umfang annahm. Die Duldung des Frauenhandels war sozusagen für den Bestand der konzessionierten Bordelle notwendig, wenn man nicht der privatwirtschaftlichen und individuell- heimlichen Prostitution das Feld überlassen wollte. In den 90er Jahren des 19.Jh. stieg die Kuppelei und der damit verbundene Menschenhandel, vor allem mit Ausländerinnen aus Böhmen und Ungarn, an. Im Mai 1894 befanden sich 231 Frauen aus Österreich-Ungarn in Hamburger Bordellen und Hamburg soll darüber hinaus auch als Drehscheibe für den Mädchenhandel fungiert haben. Aufgrund dieser Verhältnisse wandte der österreich-ungarische Generalkonsul sich an die Polizeibehörde, die daraufhin viele seiner Landsfrauen, die in den Hamburger Bordellen arbeiteten, ausweisen lassen musste. 1876 waren 92 Bordellfrauen ausländischer Herkunft, 1992 bereits 357. 1896, dem Jahr der massenhaften Ausweisung, nur noch fünf.

Ein nicht unbedeutender Prozentsatz der Frauen, die auf fingierte Heiratsversprechen hereinfielen, stammte aus der jüdischen Population Osteuropas. Dies hatte neben der dortigen Massenarmut seine Gründe in den ostjüdischen Ehegesetzen, die nicht vorsahen eine religiöse Trauung standesamtlich bestätigen zu lassen. Eine Heirat galt als vollzogen, wenn das Paar vor mindestens 2 Zeugen die Ehe einging. Ein Heiratsschwindler konnte davon ausgehen, das ein so geschlossener Ehevertrag im Ausland nicht rechtskräftig war. In den heimatlichen Dorfgemeinden war die so geschlossene Ehe umso verbindlicher. Im Falle einer Trennung durfte die Frau nur dann ein weiteres Mal heiraten, wenn ihr vorheriger Mann einen Scheidungsbrief unterzeichnete oder wenn es eine verbürgte Bestätigung für seinen Tod gab. Viele Frauen, die sich in so einer Notlage befunden hatten, sollen gefälschte Scheidungsbriefe angeboten worden sein. Diese Umstände schufen ein ideales Rekrutierungsfeld von Frauen, die dann – einmal in Abhängigkeit gebracht – den Nachschub für die einschlägigen Etablissements in den westeuropäischen Großstädten lieferten.

„Die ungeheure Ausdehnung des Mädchenhandels ist erst erkannt worden, nachdem auf Anregung Englands in den meisten Kulturstaaten Komitees zur Bekämpfung desgleichen gegründet worden sind. Wie im Viehhandel spricht man beim Mädchenhandel von üblichen Preisnotierungen und Zutreibergebühren. Es gibt sogar besondere telegraphische Verständigungen, wie fünf Faß feurigen Ungarwein, oder vier Ballen französische Seide, womit jedes Mal lebendiges Menschenmaterial gemeint ist. Für Deutschland ist der Preis im Binnenverkehr für schon prostituiert Gewesene M20 bis M 25. Die Grenzkommission in Beuthen hat festgestellt, dass alljährlich Tausende von Mädchen aus Russland und Polen verschickt werden, für die bis zu 1000 Rubel bezahlt werden. (…) Besonders Gegenden in denen Not und Dummheit herrschen, werden von den Händlern, die meist ein sehr vornehmes Auftreten haben, heimgesucht. Sie werben entweder für einen Freund in Südamerika oder lassen sich sogar selbst mit den Mädchen treuen. (…).  Die Liste des internationalen Kommitees zählt jetzt 1500 Namen von Mädchenhändlern, unter denen eine sehr scharfe Konkurrenz besteht. Sogar Frauen sind an diesem Handel beteiligt. Die Summen die die Händler verdienen sind sehr bedeutend. So wurde in Chikago ein Ehepaar mit 20 Mädchen abgefasst, das auf eine Kaution von M 106 000 freigelassen wurde und diese Kaution ruhig im Stich ließ, weil es im Jahre 1907, wie die Bücher auswiesen M 410 8000 verdient hatte und im ersten Vierteljahr 1908 allein M164 000“

Hamburger Echo, Nr.283, 3.12.1911, „Die Sanierung der Altstadt und der Mädchenhandel“

Auch August Bebel, einer der damaligen Wortführer der Sozialdemokratie nutzte dieses Thema und die Umstände des Hamburger Bordellsystems, um im Reichstag gegen den politischen Gegner zu polemisieren.

„Deutschland genießt mit den traurigen Ruhm, Frauenmarkt für die halbe Welt zu sein.(…) Der Weg, den diese Mädchen nehmen, läßt sich ganz genau verfolgen. Von Hamburg werden dieselben nach Südamerika verschifft, Bahia, Rio de Janeiro erhält seine Quote, der größte Teil aber ist für Montevideo und Buenos Aires bestimmt, während ein kleiner Rest durch die Magellanstraße bis Valparaiso geht. Ein anderer Strom wird über England oder direkt nach Nordamerika dirigiert, kann aber hier nur schwer mit dem einheimischen Produkt konkurrieren, er verteilt sich daher den Mississippi hinab bis nach New Orleans und Texas oder gen Westen nach Kalifornien. Von dort wird die Küste bis Panama hinunter versorgt, während Kuba, Westindien und Mexiko ihren Bedarf von New Orleans beziehen.“

August Bebel – „Die Frau und der Sozialismus“ – 62. Auflage, Berlin/DDR, 1973, S. 207-242. Zwölftes Kapitel,  „Die Prostitution – eine notwendige soziale Institution der bürgerlichen Welt“      http://www.mlwerke.de/beb/beaa/beaa_207.htm


Die Kampagnen gegen den internationalen Mädchenhandel – im englischsprachigen Raum mit dem Schlagwort „white slavery“ belegt – wurde von vielen Frauenverbänden und der Sittlichkeitsbewegung initiiert und getragen. Diese Protestbewegung war durchzogen von einem religiösen Fundamentalismus, der seine wesentliche Aufgabe in einem Kampf gegen die Lockerung der Sexualmoral und der prosperierenden Vergnügungsindustrie sah. Die neu entstandene Vergnügungskultur gehörte zu den Feindbildern der Sittlichkeitsbewegung, mit der zeittypischen Polemik gegen die Varietes, Kinos, Kneipen und Kabaretts ging die Botschaft einher, dass junge Frauen, die alleine in die Stadt zogen dem Risiko des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt waren, solange sie nicht mehr oder noch nicht unter dem Schutz des Vaters oder Ehemanns standen.

Auslösendes Element dieser Debatte waren Reportagen von englischen und amerikanischen Journalisten wie William Thomas Stead. Dieser veröffentlichte 1885 eine Reportagenserie mit dem Titel „The Maiden Tribute of Modern Babylon“ in der Londoner „Pall Mall Gazette“, nachdem er im Auftrag eines Sittlichkeitsvereins Hinweisen auf systematischen Kindesmissbrauch nachgehen sollte. Josephine Butler, eine bekannte englische Frauenrechtlerin, stellte für den Journalisten den Kontakt zu einer ehemaligen Prostituierten her, die ihrerseits Stead mit einer der Hauptprotagonistinnen der 1885 publizierten Skandalgeschichte bekannt machte – der 13-jährigen Eliza Armstrong. Als Freier getarnt machte er mehrere Bordelle ausfindig, die auf die kommerzielle Defloration spezialisiert waren, die ein weitverzweigtes ökonomisches Netzwerk – vom bestochenen Polizisten, bis hin zur zahlenden Kundschaft, die sich zum Teil aus adeligen und großbürgerlichen Kreisen zusammensetze – offenbarte. Infolge des Skandals, die diese im Stil von „true crime-stories“ verfassten Artikeln auslösten, kam es im Londoner Hyde Park zu einer riesigen Protestkundgebung an der sich ca. 250 000 Menschen beteiligt haben sollen. Sittlichkeitsverbände nutzten die Stimmung der aufgebrachten Öffentlichkeit um Music-Halls, Theater, Buchläden und die Kneipenkultur zu attackieren. Aufgrund dieses öffentlichen Druckes verabschiedete das englische Parlament noch im gleichen Jahr den „Criminal Law Amendent Act“ der die Mündigkeit für Mädchen von 13 auf 16 Jahren heraufsetzte. Außerdem wurden bei dieser Gelegenheit homosexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe gestellt.

William Steads Recherchen zu folge waren die meisten Londoner Mädchen damit einverstanden sich gegen Geld entjungfern zu lassen. Seine Reportagen stellen aber in erster Linie die Fälle in den Mittelpunkt, in denen Zwang angewendet wurde, es also zu Vergewaltigungen gekommen war. Sein Text beschäftigt sich detailliert mit der damit zusammenhängenden sadistischen Inszenierung und befriedigt so nicht nur die Sensationslust seiner Leserschaft, sondern weist zum Teil pornographische Züge auf. Das Thema „White Slavery“ war nicht nur Zielscheibe sittlicher Empörung, sondern auch Gegenstand der Massenunterhaltung und bediente das Interesse des Publikums an „Sex & Crime“ und verschaffte ihm sonst tabuisierte Einblicke in die Subkultur der Prostitution und einem ganzen Spektrum von Sexualpraktiken

Das Thema Mädchenhandel eignete sich aufgrund seiner Skandalisierung bestens als Kinostoff und entwickelte sich zu einem regelrechten Subgenre. Die Geschichte des unbescholtenen Landmädchens, welches in der Großstadt auf einen unmenschlichen Zuhälter hereinfällt und von diesem in die Prostitution gezwungen wird, wurde erstmals 1907 mit dem dänischen Film „Den hvide Slavinde“ des Regisseurs Viggo Larsen einem größeren Publikum unterbreitet. Der Film war außerordentlich erfolgreich und begründete (neben den Filmproduktionen mit Asta Nielsen) den Ruf Dänemarks als liberale Kulturnation. Bis 1914 sollen in Dänemark ca. 50 weitere Filme des gleichen Sujets produziert worden sein. Hauptabnehmer dieser Serienproduktion waren die Kinos in Deutschland. Für einen noch größeren kommerziellen Erfolg und dementsprechenden Folgeproduktionen sorgte der 1913 produzierte Film „A Traffic in Souls“ von David W. Griffith in den USA. In deutschen Studios wurde nach dem Ende des 1. Weltkrieges eine Reihe ähnlicher Filme produziert von denen die bekanntesten „Die weiße Sklavin“ und „Das Schweigen der Großstadt“ gewesen sein dürften.

Aus der englischen Sittlichkeitsbewegung heraus entwickelten sich Initiativen um gegen den Mädchenhandel und gegen die Prostitution im allgemeinen auf internationalen Ebene vorgehen zu können. Zu ihren Leitfiguren gehörten neben William Stead, die Frauenrechtlerin Josephine Butler und der Schriftführer der „National Vigilance Association“ William Cote, der später Steads Privatsekretär wurde. Coote unternahm 1899 eine europäische Rundreise um die „First International Conference against White Slavery“ vorzubereiten. Infolge dieser Initiative entstand in Deutschland eine Initiativgruppe aus der das „Deutsche Nationalkomitee zur Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels“ hervorging. Den Vorsitz übernahm der evangelische Pfarrer Johannes Burckhardt, der bereits 1894 die erste Bahnhofsmission in Berlin gegründet hatte, die im Zuge des Aktionismus der Sittlichkeitsbewegung bald in jeder größeren Stadt zu finden waren. (Neben den evangelischen und katholischen Bahnhofsmissionen gab es auch eine ähnlich orientierte jüdische Bahnhofshilfe, die 1909 in 20 deutschen Bahnhöfen und Häfen präsent war) Die Gremien und Vorstände dieser Vereine konstituierten sich zum großen Teil aus dem protestantischen Bildungsbürgertum und gewannen zunehmend an Einfluss.

1905 auf dem 4. Deutschlandkongress waren 32 Verbände vertreten, auf der nachfolgenden Konferenz, zwei Jahre später, waren es bereits 55 Verbände. 1903 wurde eine „Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels“ eingerichtet, die dem Berliner Polizeipräsidium angegliedert war. Zu ihr gehörten 15 Kriminalbeamte und 1 Wachtmeister. Auf die erste internationale Konferenz folgte die zweite 1902 in Paris, auf der bereits Regierungsvertreter aus 15 europäischen Ländern und Brasilien teilnahmen. Sie entwarfen ein Übereinkommen um gesetzgeberische und verwaltungstechnische Maßnahmen auf internationaler Ebene aufeinander abstimmen zu können. Das daraus resultierende Abkommen trat 1904 in Kraft.

Es gab zu dieser Zeit auch Vertreterinnen eines anderen Feminismus, wie den der militanten Suffragette Teresa Billington-Graig. Für sie stufte das in den Medien verbreitete White-Slavery-Script die Frauen zu geistig minderbemittelten Mitleidswesen herab. Billington-Graig machte es sich zur Aufgabe die Pressemeldungen über die Schicksale vermisster Mädchen, sowie die vielen Vermisstenanzeigen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Diese wurden u.a. von der „National Vigilance Asociation“ als Beweis für die Existenz internationaler Mädchenhändlerringe angeführt und lieferte genug Stoff um die Emotionalisierung der Debatte weiterbetreiben zu können. Im Rahmen ihrer Nachforschungen wurde deutlich, dass die maßgeblichen Organisationen dieser Kampagne, wie die „National Vigilance Asociation“ und die Heilsarmee keinen einzigen Fall nachweisen konnten, in dem eine Frau in ein ausländisches Bordell verschleppt worden war. Im deutschen Raum kamen kriminalistische Untersuchungen zu ähnlichen Ergebnissen. Deutlich zeigt sich an dem Thema Mädchenhandel, das ab 1900 von etlichen Organisationen und den Massenmedien als ein großes soziales Problem behandelt wurde, das die Verunsicherung breiter Bevölkerungskreise auf die neuentstehende Lebensformen in den Industriemetropolen durch eine unverhältnismäßige Skandalisierung des Themas im Sinne von konservativ-christlichen Moralisten kanalisiert wurde.

„Gibt es einen Mädchenhandel? (…) Ja! Wenn man damit die Vermittlung, Werbung und Verbringung von Mädchen durch bezahlte Agenten für ausländische (und inländische) Bordelle meint mit Kenntnis und Einverständnis der verbrachten Person selbst. Nein! (oder nur als außerordentliche Seltenheit) wenn man darunter – wie das große Publikum – die Verschleppung ahnungsloser Mädchen mit Gewalt oder List versteht, um sie im Ausland der Prostitution zuzuführen.“

Der Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld aus seinem Werk „Geschlechtskunde“ (1930/ Seite 436)

Jazbinsek, Dietmar,  „Der internationale Mädchenhandel – Biographie eines sozialen Problems“, Schriftenreihe der Forschungsgruppe „Metropolenforschung am Wirtschaftszentrum  Berlin für Sozialforschung, 2002

11
Feb
10

Die Einschränkung des Hamburger Bordellwesens unter preußischer Einflußnahme

Bis zur Reichsgründung wurde der Umgang mit der Prostitution von jedem deutschen Land, bzw. Stadt selbstständig geregelt. 1871 vereinheitlichte das Reichsstrafgesetz mit dem Paragraphen §361 Nr.6 StGB sowie §180 und §181 StGB die Strafbestimmungen zur Prostitution. Danach war die registrierte Prostitution unter sittenpolizeilicher Aufsicht erlaubt, die Zimmervermietung an Prostituierte wie auch die Einrichtung von Bordellen war strafbar. Zum 1.September 1876 wurde nach vorangegangenen Rechtsstreit, dem Hamburg unterlag, durch eine Reichsintervention, dass polizeilich geduldete Hamburger Bordellwesen für nicht rechtmäßig erklärt. Die Polizeibehörde ordnete daraufhin die Aufhebung der Bordellwirtschaften an und nahm die erteilten Schankkonzessionen zurück. Die Häuser, in denen die Prostituierten nun wohnen und arbeiten durften waren allerdings keine anderen als die alten Bordelle, mit dem Unterschied, dass sich der Sprachgebrauch im Amtsdeutsch geändert hatte.

In Preußen war die Regulierung der Prostitution von 1794 bis Mitte des Jahrhunderts allgemeine Praxis. 1846 wurde die Regulierung aufgegeben und vom preußischen Strafgesetzbuch von 1851 außer Kraft gesetzt. Nach der Annexion Schleswig Holsteins durch Preußen nach dem Krieg von 1866 sollte dieses Strafrecht auch in Altona angewendet werden. Die Polizei in Altona hatte sich bis dahin an die Praxis des kontrollierten Bordellsystems des benachbarten Hamburgs gehalten und focht die preußische Praxis an und verlangte eine Fortführung der Regulierung, weil „die Ausweitung des Strafgesetzbuches auf Altona eigenthümliche Konflikte mit der örtlichen Polizei zur Folge hatte.“ (Evans J. Richard, 1997  : 286)

Aus den Bordellen wurden „Beherbergerhäuser“ und die Polizei unterließ es in Zukunft, sich in Streitigkeiten zwischen Wohnungsgebern und Prostituierten einzuschalten, sah die Verantwortung für die neuen Vorschriften teilweise bei den „Beherbergern“, also den Bordellwirten und überließ konkrete Rechtsstreitigkeiten der Kompetenz der Gerichte. An den bestehenden Arbeitsverhältnissen der Frauen veränderte sich nichts. Das Verbot des Getränkeausschankes wurde in den folgenden Jahren in Teilen immer mehr missachtet und schon um 1883 soll es die Regel gewesen sein, dass jedes „Beherbergerhaus“ einen Salon hatte in welchem die Prostituierten die Gäste zu reichlichen Alkoholgenuss zu animieren hatten und dabei auch viel mittrinken mussten. Vor allem nach der Polizeistunde, wenn normale Gaststätten schließen mussten, florierte das Geschäft mit dem Alkohol. Nichtsdestsotrotz ging in Konsequenz der neuen Gesetzeslage die Zahl der Bordelle zurück. In der Alt- und Neustadt gab es am 1. Januar 1876 noch 201 Bordelle, zwei Jahre später nur noch 167. Das Bordellgeschäft soll tatsächlich in erster Linie wegen dem Verbot des Ausschankes von Getränken zurückgegangen sein und sich zum Teil in die Tanz- und andere Vergnügungslokale verlagert haben. Die Gesamtzahl der kontrollierten Prostituierten nimmt im gleichen Maße ab, wobei in den Statistiken zwischen „streng- und leicht kontrollierten“ Frauen unterschieden wird.1876 waren es noch 1035, im Januar 1878,  816, davon 550 in Bordellen lebend und 227 in eigenen Wohnungen, die zusammen die Zahl der streng kontrollierten Frauen von 777 ausmachten, hinzukamen noch 39 „leicht“ kontrollierte Prostituierte. In St.Pauli existierten 1876 nur fünf Bordelle, ein Jahr später noch vier, mit 36 registrierten Prostituierten, während die Zahl der kontrollierten, alleinwohnenden Frauen im gleichen Zeitraum anstieg, wie sicherlich auch die Zahl der heimlichen Prostitution, da die Vorstadt St. Pauli mit seinen gut fluktuierenden Vergnügungsstätten die besten Voraussetzungen bot.


Bis ca. 1875 war das Bordellwesen in Hamburg sehr dezentralisiert, dann setzte allerdings im Zuge des preußischen Einflusses eine zunehmende Einschränkung und Zusammendrängung dieser Wirtschaften seitens offizieller Seite ein. In den Jahren 1876 bis 1879 verschwanden die Bordelle aus vielen Straßen der Innenstadt, so beim Alsterthor, Brauerknechtsgraben, Breiter Gang, Druvenhof, Ellernthorsbrücke, Hohler Weg, Niedernstraße, Paradieshof, Sägerplatz, Schauenburger Straße, Schlachterstraße und der Schmiedestraße. Eine einschneidende Veränderung im Hamburger Bordellwesen stellte das Abrechen der alten Bordellstraße Dammthorwall dar, die danach mit Amtsgebäuden bebaut wurde. Dort hatten ca. 30 Bordelle mit 120 Prostituierten existiert. Als Ersatz wurden in den folgenden Jahren die Straßen Ulricusstraße und Bei den Hütten mit einer Vielzahl von Bordellen belegt.

Im Jahr 1889 befanden sich die Hamburger Bordelle nur noch in 16 Straßen. In den folgenden Jahren, bis 1895 wurde das Gängeviertel der Neustadt von Bordellen geräumt (Amidammachergang, Ebräergang, Schulgang , Trampgang und Specksgang) Außerdem verschwanden die Wirtschaften in den Straßen Kleine Drehbahn, Valentinskamp, Pilatuspool und bei den Hütten. Einzig der Schaarhof wurde in dieser Zeit als Ersatz erstmals mit Bordellen belegt. Die Schützenstrasse wurde bei dieser Aufzählung erstmalig mit 2 Bordellen erwähnt. 1892 lagen bereits 9 Bordelle in dieser Straße, später deren 19.  Bei dieser Straße scheint es sich allerdings um einen Sonderfall gehandelt zu haben; in direkter Nachbarschaft und in der Nähe des Berliner Bahnhofes befand sich das St. Johanniskloster Jungfrauenstift, dessen Landgut der Hamburger Senat erwerben wollte und durch diesen Umstand das Kloster zum Verkauf zwingen und gleichzeitig zur Wertminderung des Grundstückes beitragen wollte. Dieser spezielle Fall wurde von August Bebel auf einem Parteitag, in der ein Antrag der Sozialdemokratie gegen das Bordellwesen besprochen wurde, zur Sprache gebracht. 1896 konzentrierten sich die Hamburger Bordelle nur noch auf wenige Straßen: den Großen Barkhof, 2. Brunnenstraße, Klefeckerstraße, Hinter der Markthalle, Schaarhof, Schützenstraße und die Schwieger- und Ulricusstraße. (die Heinrichstraße wird mit aufgezählt) Die Bordelle im Barkhof wurden 1907 wegen der Stadtsanierung in die Neue Springeltwiete verlegt und der Schaarhof 1908 abgebrochen. Ansonsten soll sich, laut Urban, bis zur offiziellen Aufhebung der Bordelle 1922  keine weitere Veränderung ergeben haben.

Im Zusammenhang mit den Ausführungen des sozialdemokratischen Abgeordneten August Bebel vor dem Reichstag, betreffend des Hamburger Bordellwesens und andererseits die Vorbereitungen für die sogenannte „Lex Heinze“, weswegen eine Untersuchung der Hamburger Prostitutionsverhältnisse durch Reichsinstanzen erwartet wurde, wurde die polizeiliche Überwachung der Bordellstraßen  ab der Mitte der 90er Jahre allgemein verschärft. Es wurde ein sittenpolizeilicher Patrouillendienst in der Zeit von 10.00 vormittags bis 12.00 nachts eingerichtet, mit dem Ziel das öffentliche Auftreten der Prostituierten vor den Häusern zum Zwecke der Kundenwerbung zu unterbinden.

Den Hintergrund für die Gesetzesveränderung, der sogenannte „Lex Heinze“, bildete ein Mordfall im Jahr 1891 in Berlin – vor allem der folgende Prozess fand ein enormes Echo in der Öffentlichkeit. Der Zuhälter Heinze und seine Frau, eine Prostituierte waren in eine Kirche eingebrochen und hatten dort den Nachtwächter ermordet. In dem späteren öffentlichen Prozess gaben beide freimütig zu, dass sie die Ehe nur aus reinen Geschäftsinteressen abgeschlossen hätten. Die Frau war bereits wegen 44 Verstößen gegen die Sittengesetze aktenkundig. Ihre Verteidigung im Gerichtssaal führten sie in einer milieubedingten Selbstsicherheit die die bürgerliche Öffentlichkeit schockierte. H. Heinze ließ sich ab und zu eine Flasche Champagner zur Stärkung kommen und seine Verteidigung wurde unter Beifall seiner Freunde und Bekannten geführt. Die Empörung war so groß, das der Kaiser im gleichen Jahr eine Proklamation herausgab in der er die Regierung aufforderte strengere Gesetze gegen Prostituierte und deren Anhang einzuführen. Gerade ein Jahr zuvor waren die Sozialistengesetze aufgehoben worden, worauf es dann zu vielen Demonstrationen und Massenversammlungen der Sozialdemokraten kam, die die Ängste des konservativen Bürgertums vor sozialer Unruhe schürten.  Der Berliner Autor Hans Ostwald bestritt seinerseits, dass die Zuhälter in Berlin zentrale Figuren der kriminellen Szene seien; – da, wenn sie ihre Kunden bestehlen würden, würden sie so ihre Kundschaft abschrecken und ihrem eigenen Geschäft schaden. Er beschreibt, dass viele Prostituierte sich einen Mann zum Schutz gegen die Sittenpolizei und zur Unterstützung ihres Geschäftes suchen würden und ihn sozusagen zu ihrem Zuhälter machen würden. Für viele dieser Männer war die Zuhälterei nicht ihr Hauptberuf, da sie nebenher oft in anderen, milieunahen Berufen ( z.b. in der Gastronomie und im Schaustellergewerbe) arbeiten würden.

Mit der Einschränkung und Konzentrierung des Hamburger Bordellwesens ging eine immer stringentere Reglementierung der erfassten Prostituierten einher. Seit dem Jahr 1876 war es ihnen verboten nach 23.00 Uhr auf den Straßen spazieren zu gehen und für die Umgebung der Börse und der Wall-, Alster- und Hafenpromenaden bestand ein vollständiges Straßenverbot, welches 1902 erheblich erweitert wurde. Außerdem bestand das Verbot andere Tanz- und Vergnügungslokale zu besuchen als die, in denen sie vom Bordellwirt mit Genehmigung der Polizei zugelassen waren. Dies waren das Ballhaus in der Neustädter Neustraße 25, das Geerz`sche Tanzlokal in der Altstädter Fuhlentwiete und in St. Pauli das Ballhaus Alcazar und die Elbhalle. Auch dieses Reglement wurde 1902 erheblich verschärft und ausgedehnt, bis dann 1907 den Prostituierten das Betreten aller Gastwirtschaften, Cafe`s, Konzert- und Gesangslokalen in der Stadt und in den Vororten komplett verboten wurde.  Ausnahmen bildeten weiterhin die Elbhalle, ein Lokal in der Neustädter Neustraße und ein Tanzlokal in der Molenhofstraße. Da viele der Frauen diese Reglementierungen nicht hinnahmen, kam es im Rahmen der strengeren Kontrollen zu einer Zunahme der verzeichneten Verwarnungen und Bestrafungen, die sich in den Statistiken niederschlugen.

Diese verschärften Reglementierungen führten dazu, dass sich immer mehr Frauen dem Modell der kasernierten Prostitution entzogen und sich heimlich prostituierten. Dies wird besonders am statistischen Material betreffend der Bordelle St. Pauli`s deutlich. So waren laut Amtszählung in St. Pauli seit 1870 durchschnittlich nie mehr als 100 Frauen kaserniert, 1907 dann 75 Frauen und 1919   72 Frauen, während in diesem Zeitraum der Hamburger Hafen, der Schiffs- und Fremdenverkehr, die ein bedeutendes Kundenpotential für die Prostitution stellten, einen enormen Wachstum verzeichneten. So stieg die Zahl der von See gekommenen Schiffe von 1880 mit deren 6024 auf 17 320 Schiffe im Jahr 1910 und die Zahl der bei der Fremdenpolizei angemeldeten Fremden wuchs von 134 868 im Jahr 1880 auf 480 872 im Jahr 1910. Bereits 1895 äußerte sich der damalige Chef der Hamburger Kriminalpolizei zu diesem Thema der Prostitutionsfrage:

„(…) dass in einer Stadt von der Größe und dem Fremdenzufluß Hamburgs die etwa 1000 eingetragenen Kontrollmädchen die Nachfrage auch nicht zum vierten Teile deckten und dass sich daher Privatunternehmen daneben ausgebildet haben.“

(Zitat aus: Urban Alfred, 1927 : 114)

Aufgrund der stadtplanerischen Maßnahmen und der restriktiven Vorgehensweise der Sittenpolizei  nutzten immer mehr Frauen die großen und eng beieinanderliegenden Tanz- und Vergnügungslokale St. Paulis um ihrem Gewerbe nachzugehen. In dem ersten Halbjahr 1898 wurden auf der Reeperbahn über 700 Frauen durch die Sittenpolizei verhaftet unter denen sich 300 Kontrollmädchen befunden haben, die aufgrund  Kontrollentziehung oder Umhertreibens bestraft worden sind. Genauso breitete sich in der Alt- und Neustadt Hamburgs zu dieser Zeit die freie Prostitution aus. So kam es 1898 zu einer öffentlichen Beschwerde von über 600 Anwohnern über die Verhältnisse in den Concerthallen in der Niedernstraße und Altstädter Fuhlentwiete, weswegen die Polizei die Überwachung dieser Gegend verschärfte. 1899 wurden dort über 750 Frauen wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Unzucht festgenommen. Zu dieser Beschwerde schrieb der Chef der Sittenpolizei:

„Es kann nicht außer Betracht bleiben, dass sich in der Altenstädter Fuhlentwiete früher Bordelle befanden und dass seit dem engen Zusammendrängen der Prostitution und seitdem die Behörde die strengste Abschließung der Kontrollmädchen durchführt, sittliche Uebelstände in anderer Form auftreten. Die vagierende Prostitution mehrt sich und sucht Männerbekanntschaften auf der Straße und in den Wirtschaften, während die kasernierte Prostitution zurückgeht.“

(Zitat aus: Urban Alfred, 1927 : 117)

In der Neustadt waren vor allem die Gängeviertel weiterhin für die Prostituierten anziehend. Es waren dort zwar alle der fast 100 Jahre existierenden Bordelle geschlossen worden, womit aber keineswegs die Prostitution aus den Gängen verdrängt wurde. Viele Prostituierte wohnten in den Vierteln und betrieben ihr Gewerbe von ihren Zimmern und den Gassen aus.

Evans Richard J, 1997, „Szenen aus der deutschen Unterwelt“, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

Die Prostitution in St. Pauli – Tanzlokale und „stille Wirtschaften“

In der Vorstadt St. Pauli war das Prostitutionswesen von der Stadt völlig getrennt und stand unter der Oberaufsicht des Landesherrn der Vorstadt, einem Mitglied des Hamburger Senats. Im Jahr 1838 gab es in St. Pauli 21 und in der Stadt 109 Bordelle, 1853: 15 zu 145, 1862: 10 zu 156 und 1875: 7 zu 192.  In St. Pauli war bereits sehr früh eine starke Zusammendrängung der registrierten Prostitution in wenige Bordellstraßen erkennbar, während in der Stadt Hamburg im Zeitraum 1853 – 1873 durchschnittlich 4-5 Frauen in einem Bordell untergebracht waren, waren es in St. Pauli im gleichem Zeitraum 14-15 Frauen. Die St. Paulianer Bordelle wurden von den Amtsärzten der Sittenpolizei auch von vornherein als Untersuchungslokale genutzt, während sich die Zwangsuntersuchungen der Frauen durch die Kontrollärzte sich in der Innenstadt Hamburgs weitaus schwieriger gestalteten, da viele der eingeschriebenen Frauen oft einzeln und weit gestreut in verschiedenen Wirtschaften wohnten und viele Lokalitäten in den Gängevierteln schwer zugänglich waren und nicht über ausreichend Licht verfügten. Die Untersuchungen lagen bereits seit 1820 bei einem Vollarzt, so dass in St.Pauli alle Bordelle als Untersuchungslokale genutzt wurden.
Es gab in St. Pauli zwei Arten von Bordellen, die einen waren zugleich öffentliche Tanzlokale und die sogenannten stillen Wirtschaften ohne Tanz- und Musikerlaubnis. Die stillen Wirtschaften wiesen die gleiche Betriebsgröße auf wie die Bordelle in der Stadt, während diejenigen mit Tanzsalon eine weitaus größere Anzahl von Prostituierten aufwiesen. So wohnten von 186 Frauen, die 1846 in den 19 Bordellen von St. Pauli eingeschrieben waren, 131 in den sieben Wirtschaften mit angeschlossenem Tanzsaal.

Die lizenzierten Bordelle mit angeschlossenem Tanzsaal waren jahrzehntelang eine Spezialität St. Paulis und ein wesentlicher Faktor im Vergnügungsgewerbe der Vorstadt. Das bekannteste und größte dieser Lokale lag in der Davidstraße, der Tanzsaal „Zu den 4 Löwen“. Im Erdgeschoss der „4 Löwen“ befanden sich der Tanzsalon, die Küche und die Wohnung der Wirte. Das obere Stockwerk diente als Unterkunft für die Prostituierten, die in diesen Zimmern auch ihrem Gewerbe nachgingen. In diesen Tanzlokalen brauchte kein Eintritt gezahlt zu werden, aber für jeden längeren Tanz mit einer der Frauen mussten die Gäste um die 2 Schillinge als Lohn für die Musiker zahlen. Entsprechend der vielen Nationalitäten der Seeleute wurde ein breites Spektrum von Musiken und Tänzen gespielt. Aufgrund von politischen Druck und neuen Behördenauflagen zerbrach die traditionelle Symbiose von Prostitution und Gastwirtschaft mit Tanz und Alkoholkonsum. Die Wirte in der Davidstrasse hatten sich zu entscheiden ob sie Kneipiers bleiben wollten – dann mussten sie die Frauen außerhalb ihrer Räume ihr Geschäft nachgehen lassen oder sie verloren ihre Schanklizenz und wurden stattdessen zu Zimmervermietern.

Im Zeitraum 1850 – 1870 entstanden vor allem in St. Pauli sogenannte Cafe chantants mit weiblichen Gesangs- und Tanzkünstlerinnen, in denen häufig der heimlichen Prostitution nachgegangen wurde. Das Aufkommen dieser Gesangswirtschaften stellte die staatliche Bordellprostitution in St. Pauli in den Schatten, da die Männer die Atmosphäre mit Gesang und Tanz bei weitem bevorzugten. Ab 1890 breiteten sich die „Wiener Cafe`s“, Lokale größeren Stils, aus. 1899 gab es 33 dieser Lokale mit Nachtkonzession für alle Tage die Woche. Diese Cafe`s, wie auch die anderen Vergnügungslokale deren Anzahl und Größe stark angestiegen war, wurden von den Prostituierten zur Anbahnung von Geschäftskontakten gerne frequentiert. Manche dieser Läden entwickelten sich zu regelrechten Prostitutionsmärkten. 1898 hieß es, dass die „Großen Bierhallen“ am Spielbudenplatz zum „Rendezvous der Prostitution und des Louistums“ geworden seien. Aufgrund polizeilichen Drucks erteilte der Wirt den Prostituierten und ihren Zuhältern Hausverbot – mit der Konsequenz das seine Tageseinnahmen von bis zu 1000 Mark auf höchstens 250 Mark zurückgingen, da dort täglich 150 Prostituierte samt Anhang verkehrt hatten.

Barth Ariane, 1999, „Die Reeperbahn“,  Spiegel- Buchverlag, Hamburg

Detlefs Gerald, 1997, „Frauen zwischen Bordell und Abschiebung“, Roderer Verlag, Regensburg

Evans Richard J, 1997, „Szenen aus der deutschen Unterwelt“, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

Schlaf- und Heuerbasen in der Heinrichstraße (Herbertstr.)

Für Seeleute, die auf das Beladen ihrer Schiffe warteten oder eine Heuer suchten gab es in Hamburg, Altona und St. Pauli zahlreiche Logishäuser. Oft konnten sie sich dort bestimmt zu regulären und fairen Konditionen einmieten. In der Heinrichstraße, der späteren Herbertstraße in St. Pauli, bestand eine direkte Nachbarschaft zwischen mehreren, von Schlaf- und Heuerbasen betriebenen Logierhäusern für Seemänner und den stillen Bordellwirtschaften. Diese Straße wurde im Jahr 1797 gemeinsam mit dem umgebenden Straßennetz als enge Vorstadtstraße angelegt und 1801 als Heinrichstraße benannt. Sie verband die Davidstraße, die bereits nach 1800 als Matrosenquartier und Bordellstraße bekannt war mit der Gerhardstraße. Um 1800 herum war das Prostitutionsgeschäft noch deutlicher auf die Schifffahrt ausgerichtet und dementsprechenden saisonalen Schwankungen unterworfen. In der Herbstzeit herrschte Hochkonjunktur, da zu dieser Zeit die Schifffahrt beendet war und den Seeleuten ihre Heuer ausgezahlt wurde. In den übrigen Jahreszeiten war der Umsatz geringer, so dass die Wirte oftmals auch einen Teil ihrer Mädchen entließen. 1883 gab es 6 Bordelle in der Heinrichstraße, 2 Jahre später deren zehn. 1887 wurden die in der Straße gelegenen Logierhäuser in Bordelle umgewandelt, so dass die Strasse dann mit 20 Bordellen belegt war. Um die Jahrhundertwende wurde der konzessionierte Bordellbetrieb in St. Pauli in der Herbertstraße von der Stadtverwaltung zentralisiert um ihn aus der stark frequentierten Durchgangszone Davidstraße in eine Nebenstraße zu verlagern. Die Herbertstr hat ihren Namen seit 1922, die Tore zu beiden Seiten, die als Absperrung und Sichtblende fungieren, wurden während der Nazi-Zeit eingerichtet. Der Herbertstraße optisch ähnliche Gassen waren die kleine Marienstraße, Nähe Nobistor, die Ulricusstraße, die Winkelstrasse und der Kalkhof.

Die Logiswirte wurden „Schlafbaase“ genannt, oft waren sie gleichzeitig auch die „Heuerbaase“ und vermittelten den Matrosen eine neue Heuer. Dort traf man allerdings auch auf Verhaltensweisen seitens der Wirte die denen der Bordellwirte durchaus ähnlich waren. Die Seemänner wurden dauernd aufgefordert zu trinken, z.b. wenn ein neuer Kamerad kam, musste er eine Lage geben und die anderen zogen mit einer weiteren nach. Mädchen wurden ihnen durch die Wirte gegen Bezahlung vermittelt. Es kam desöfteren zu einer bewussten Verzögerung der Vermittlung zu einem neuen Schiff bis der Mieter kein Geld mehr hatte und auf Kredit leben musste und so in Abhängigkeit geriet. Was der Wirt oft zu überteuerten Preisen ausgelegt hatte, mussten die Matrosen von ihrem Vorschuss auf die Heuer zurückzahlen. Der Ausdruck „Seelenverkoper“ hat nichts mit dem Verkauf von Seelen zu tun, sondern bedeutet in Wirklichkeit „Zettelverkäufer“. Der Seemann bekam bei seiner Anmusterung einen Zettel mit der Angabe des Vorschusses, den er oft dem Wirt geben musste, der ihn dann wieder, wie eine Obligation, zu einem bestimmten Kurs weiterverkaufen konnte. Viele der Arbeitsverhältnisse des Hamburger Hafens waren zu dieser Zeit von der Vermittlung von Hafenkneipen und korrupten Wirten abhängig.  Ordentliche Lohnbüros wurden erst im Jahr 1897 eingeführt.

Weitere Möglichkeiten für Logis oder zumindestens für eine warme Mahlzeit boten konfessionelle und freie Wohlfahrtseinrichtungen auf St. Pauli, wie die „Seemannsruhe“ in der Bernhardt-Nocht-Straße (1881), das Seemannsheim am Pinnasberg (1887), die Herberge zur „Heimat“ in der Talstraße (1889/90), die Volkskaffeehallen und das Logierhaus „Concordia“ auf der Reeperbahn (1891, bzw.1894), die neben verschiedenen Ansätzen des Stiftungs- und Wohnungsbaus, wie bsp. In der Wohlwillstraße (Jägerpassage/1866-1873) die verstärkten Bemühungen des Bürgertums und der Kirche  um die sittliche, kulturelle und soziale Bildung der Arbeiterschaft zeigten. Noch existierende Beispiele sind die Schwedische und Finnische Seefahrtskirche(Dietmar-Koel-Straße) mit angeschlossenen Wohnheimen und das heutige Hotel Hafen Hamburg. Es wurde 1860 von den Reedern errichtet. Die moderne und relativ komfortable Unterkunft war jedoch gepaart mit einer strengen Hausordnung(feste Essenszeiten, kein Alkohol, kein Damenbesuch) und Bildungsprogrammen(gemeinsame Gottesdienste, Alphabetisierungskurse, Ausflüge nach Hamburg). Das erschien vielen Seeleuten wenig attraktiv, so dass es bald anders genutzt wurde, zuerst als Navigationsschule, dann als weitere Zweigstelle des Tropeninstitutes, bis es dann 1982 von Willi Bartels aufgekauft und in ein Hotel umgewandelt wurde.

Detlefs Gerald, 1997, „Frauen zwischen Bordell und Abschiebung“, Roderer Verlag, Regensburg

Ellermeyer Jürgen (Hg.) : 1986, „Stadt und Hafen“, Hans Christians Verlag, Hamburg

Haspel Jörg, 1987 , „Hamburger Hinterhäuser. Terrassen – Passagen – Wohnhöfe“, Hans Christians Verlag, Hamburg

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

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Zuhälter und Ringvereine

Mit dem anhaltenden Boom des Vergnügungssektors bildeten sich in ganz Deutschland die sogenannten Ringvereine. Seitens der Kriminalpolizei wurden sie als organisierte Berufsverbrecher eingestuft, mit den bevorzugten Delikten der Schutzgelderpressung, dem Glücksspiel, Diebstahl und Hehlerei, Waffenschmuggel und Zuhälterei.

Bereits 1902 gründeten Bordellinhaber in Halle/Saale den Verein „Zufriedenheit“, in anderen Städten folgten ähnliche Gründungen oft unter den Namen eines Sparvereins oder Kegelclubs. Da gab es bsp. den Hannoveraner Sparclub „Treue“, den Dresdner Sportverein “Deutsche Eiche“ und den „Spar- Gesellschafts-, und Kegelclub Fidelio“ auf St. Pauli. In der Regel waren nur Männer Mitglieder.  Der Berliner Unterweltverein „Immertreu“ beherrschte die ganze Gegend um den damaligen Schlesischen Bahnhof und verlangte von den Gewerbetreibenden des Rotlichtmilieus, wie auch von Anderen, Schutzgelder.  1926/7 bildeten sich als übergeordnete Zusammenschlüsse u.a. der „Mitteldeutsche Ring“ mit 21 Vereinen in 10 der größeren Städte Deutschlands, wobei Leipzig, Hannover und Chemnitz mit einer Vielzahl von Vereinen, wie  „Die Unken“, „Unter Uns“ und „Rotschwänzchen“ vertreten waren.

Ein gewisser Anteil aus den Einnahmen der Prostitution und anderen Geschäften floss in die gemeinsame Clubkasse, aus der in Not geratene Mitglieder unterstützt, Anwälte finanziert und geschlechtskranke Frauen versorgt wurden. Hauptaufgabe dieser Vereinigungen war es durch Selbstorganisation konkurrenzfähig zu bleiben und auf dem Markt zu expandieren und sich gegen staatliche Restriktionen, auf Behördenebene und seitens der Sittenpolizei zu schützen. In Hamburg St. Pauli in der Sophienburg an der Ecke Reeperbahn/Detlev-Bremer-Straße (früher Sophienstraße}traf sich ab 1926 der „Spar- Gesellschafts-und Kegelclub Fidelio“. Die Zunft der Einbrecher organisierte sich im „Boxclub H.i.H.“, der aber anders als in Berlin, mit dem Rotlichtmilieu vernetzt war, so wurden z.b. legale Arbeitsverhältnisse wie Portier und Kellner an Mitglieder weitervermittelt, während Personen des gleichen Berufsklientels, die als informelle Zuträger an die Polizei bekannt waren durch handgreiflichen Druck in die Arbeitslosigkeit gedrängt wurden.  Mitte der 20er Jahre lud der St.Pauli Verein „Fidelio“ zu einer überregionalen Feier zu der über 1500 Zuhälter aus ganz Deutschland erwartet wurden. Diese wurde allerdings durch die Polizei verhindert indem sie im Vorfeld 17 Mitglieder des Vereins verhaften ließ, denen 1927 der Prozess gemacht wurde. In die Öffentlichkeit traten diese Vereine in Hamburg verstärkt in den Jahren zwischen 1920-1925 auf. Ab 1925 begann die Polizei verstärkt gegen die halböffentlichen und halblegalen Vereinsstrukturen vorzugehen und 1927 soll es der Hamburger Polizei gelungen sein einen Teil der internen Organisationsstruktur der Vereine auf überregionaler Ebene aufzudecken.

„Während des Krieges war das Zuhältertum, wie in den meisten Großstädten, so auch in Hamburg, erheblich zurückgegangen. In der Nachkriegszeit nahm es aber wieder zu, um sich dann namentlich nach der bis Ende Juni 1922 durchgeführten Aufhebung der Bordelle und während der Inflationsjahre besonders stark auszudehnen. Die Zuhälter schlossen sich sogar in Clubs zusammen, deren Hauptzweck war, ihren in finanziellen Bedrängnis geratenen Mitgliedern Geldunterstützungen zu gewähren, ihnen in Strafsachen Anwälte zu stellen usw. War schon früher die Bekämpfung des Zuhältertums mit erheblichen Schwierigkeiten verknüpft, so steigerten sich diese ganz bedeutend, als mit der Aufhebung der Bordelle die Dirnen sich über einen großen Teil  der inneren Stadt und besonders auch über St. Pauli und St. Georg verbreiteten und dann auch den Zuhältern ihr Gewerbe außerordentlich erleichterten.“

Quelle: Hamburgischer Correspondent Nr.: 395Mo, 2 Beilage, Seite1 / 26.8.1926  „ Der Kampf gegen die Unzucht“

Die Hamburger Sittenpolizei nahm 1924 171 Personen wegen Zuhälterei fest, 1925 – 288 Personen und 1926 bereits 314. Vor allem ab der Zeit nach dem 1. Weltkrieg entstanden in den Städten eine Vielzahl von Gaststätten, Nachtlokalen, wo Betreiber und Publikum es mit den bestehenden Gesetzen nicht so genau nahmen. , so z.b. Nachtlokale, wo verbotene Nackttänze gezeigt wurden. Zu einem solchen Betrieb gehörte damals ein „Lotse“ der auf der Straße vermeintliche Kundschaft ansprach und sie bei Interesse zu einem Haus führte, wo der „ Spanner“ den Gast übernahm und ihn dann zur Wohnungstür brachte, wo der Besucher vom „Geschäftsführer“ eingelassen wurde. Für den Schlepper bezahlte der Kunde beispielsweise 8,50 RM und für den Eintritt 20RM und ein obligatorisches Glas Wein für weitere 10 RM, bis er dann in einem abgedunkelten Zimmer zu Grammophonklängen z.b. einer nackten Frau beim Tangotanz zuschauen durfte  Unter ähnlichen Verhältnissen werden wohl auch die frühen Pornofilmvorführungen stattgefunden haben. In den späten 20ern, in den Inflationsjahren, lohnte sich das Geschäft mit Nachtclubs, Nachtvorführungen etc. besonders. Vor allem Ausländer mit ihrer vergleichsweise harten Landeswährung nutzten das Preis- Leistungsgefälle im Bereich der nächtlichen Vergnügungen. In vielen dieser Nachtlokale die es mit der amtlich verordneten Speerstunde nicht so genau nahmen, hatten sogenannte „Ringvereine“ ihren Standort. In der Regel Zuhälterorganisationen, die ihre Einkünfte aus der Prostitution, dem Rauschgifthandel und dem Glücksspiel bezogen. In Sitte und Gebräuchen taten es diese Ringvereine der bürgerlichen Welt nach und zu denen von ihnen arrangierten Tanzfesten und Vergnügungen erschienen die Herren im Smoking und die Damen in dementsprechender Mode

Bis zur ersten Hälfte der 20er Jahre wurden solche Lokale oftmals geduldet und erst später ging man dann, beispielsweise in Berlin, mit Beamten der „Theaterpolizei“ und der „Zentralstelle zur Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild“ gegen derartige Lokalitäten vor. Eine umfassende Kontrolle gelang der Polizei zu dieser Zeit allerdings nicht. So gab es z.b. Wohnungsinhaber, die ihre Wohnung kurzfristig, mittags oder abends vor dem Nachtbetrieb für eine Nacht an einen  „Unternehmer“ vermieteten. Dieser richtete die Räume dementsprechend ein und gegen ca. 1 Uhr Nachts fand er sich mit seinem Personal ein. Dazu gehörten Kellner, Schlepper, Spanner, Musiker und Tänzerinnen.

„In den Jahren zwischen 1925 und 1932 waren, wie vielen alten Kriminalisten noch bekannt ist, die Ringvereine so stark geworden, daß sie zu einer besonderen Bedrohung der öffentlichen Ruhe und Ordnung wurden. Sie scheuten sich nicht mehr, offen hervorzutreten, und es kam vor, daß bei der Beerdigung eines Vereinsmitgliedes sowohl die Vereinsmitglieder selbst wie auch die befreundeten Vereine in großer Aufmachung an der Beerdigung teilnahmen und die Vereinsfahnen entfalteten. Die Vereinsmitglieder fuhren in Kraftwagen vor, und es war sogar häufig der Fall, daß bei besonderen Gelegenheiten, wie Stiftungs- und sonstigen Vereinsfesten, angesehene Rechtsanwälte, Geschäftsleute u. a. teilnahmen, die in Ausübung ihres Berufes mit den Vereinen oder einzelnen ihrer Mitglieder in Verbindung standen. Auf der anderen Seite war die Rivalität unter den Vereinen so gestiegen, daß es zu gegenseitigen Überfällen auf einzelne Mitglieder wie auch auf Vereinslokale kam, also auf die Lokale, in denen sich die Mitglieder regelmäßig trafen.“

(Bartsch Georg, 1956 : S.80  „Prostitution, Kuppelei und Zuhälterei“, Verlag Deutsche Polizei GmbH, Hamburg)

Bis 1933 gab es in Deutschland etwa 100 Vereine mit ca. 5000 Mitgliedern. Bei einem Großteil dieser Vereine handelte es sich um reine Zuhälterclubs, während in Berlin die Konkurrenz zu anderen Unterweltvereinen weiterhin bestand. Während der Weimarer Republik gelang es der Polizei nicht die „Schweigesolidarität“ des Milieus zu durchbrechen. Durch eine Ausweitung der Kompetenzen der Kripo nach 1933 weit über den rechtsstaatlichen Rahmen hinaus (dies wurde als vorbeugende Verbrechensbekämpfung bezeichnet) wurden viele Ringvereine brutal zerschlagen und 1934 offiziell verboten. Nach einem Runderlass von 1938 wurden viele Zuhälter ins Konzentrationslager überführt. Inwieweit sich diese Ringvereine in der Weimarer Republik auch politisch positionierten ist aus den eingesehenen Quellen nicht zu ersehen.

Im Arbeiterstadtteil St. Pauli wurde traditionell links gewählt und es scheint zumindestens zum Ende der Weimarer Republik auf der unteren Ebene zwischen kriminellen und politischen Organisationsprinzipien gewisse Ähnlichkeiten gegeben zu haben. Anfang der 1930er  entwickelten sich innerhalb der kommunistischen Arbeiterschaft Tendenzen, die seitens der Kriminalpolizei dem Bereich der gewöhnlichen Kriminalität zugerechnet wurden. 1931 wurden eine Mehrzahl von Wettbüros, Banken und anderen Geschäften von kommunistischen Arbeitern aus dem Umfeld des seit 1929 verbotenen Rotfrontkämpferbundes überfallen. Teile der aktiven Basis hatten sich zu „Selbsthilfegruppen“ zusammengeschlossen um wegen der wirtschaftlichen Not und der sich zuspitzenden politischen Situation, Lebens- und Geldmittel zu organisieren.

„Bemerkenswert ist nun, dass es sich bei den inzwischen ergriffenen Tätern durchweg um Personen handelt, die nach eigener Bekundung der kommunistischen Partei angehören bzw. mit den Kommunisten sympathisieren. Etliche sind Mitglieder eines Sportclubs. Von ihnen ist bekannt, dass sie Mitglieder der Sektion „Rote Marine“ des verbotenen Rotfrontkämpferbundes sind. In einem kommunistischen Verkehrslokal, der Gastwirtschaft Gericke, wurden unter dem Fußboden versteckt größere, aus einem Raubüberfall stammende Gelder gefunden. Als festgestellt muß gelten, dass es sich bei den Tätern um gleichgesinnte Leute handelt. Nach eigenen Bekundungen festgenommener Personen waren geraubte Gelder „für das Proletariat“ bestimmt. Es sind auch Gelder zur Unterstützung in Haft befindlicher Kommunisten verwendet worden.“

Aus einer amtlichen Bekanntgebung der Hamburger Kriminalpolizei vom 14. Oktober 1932  Zitat aus:  Ebeling Helmut, 1980 „Schwarze Chronik einer Weltstadt – Hamburgs Kriminalgeschichte 1919-1945“, Ernst Kabel Verlag, Hamburg, Seite 317/318


Amelunxen Clemens, 1967, „Der Zuhälter – Wandlungen eines Tätertyps“, Kriminalistik – Verlag Hamburg

Barth Ariane, 1999,„Die Reeperbahn“, Spiegel- Buchverlag, Hamburg

Detlefs Gerald, 1997, „Frauen zwischen Bordell und Abschiebung“, Roderer Verlag, Regensburg

Fock Jürgen, 1965, „Das Problem des Zuhältertums“, Inaugural-Dissertation, Universität Berlin

Freund-Widder Michaela, 2003, „Prostitution und ihre staatliche Bekämpfung in der Freien und Hansestadt Hamburg vom Ende des Kaiserreichs bis zu den Anfängen der Bundesrepublik“, Lit-Verlag, Münster

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Die sozialdemokratische Arbeiterbewegung und das Prostitutionswesen

Bei der Reichstagswahl 1928 stimmten in St. Pauli 37% für die SPD, 30% für die KPD und 3% für die Nazis. Die Hamburger Bürgerschaftswahl von 1931 brachte der KPD ihr bestes Ergebnis in der Weimarer Republik: 169.000 Stimmen – 21,9%. Da der politische Kampf aufgrund der Erfahrungen nach dem 1. Weltkrieg und der Vorgaben der Komintern  weiterhin hauptsächlich gegen die SPD gerichtet blieb, war ein gemeinsames politisches Konzept aller antifaschistischen Kräfte so gut wie unmöglich. 1933 stimmten 24% für die SPD, 32% für die KPD und 35% für die Nazis.

1930 hatte die Polizei in Hamburg 209 Versammlungen und Demonstrationen zu überwachen. 1931 waren es bereits 1341 Versammlungen und 706 Demonstrationen. 1932 wurden 5920 politische Veranstaltungen überwacht, bzw. begleitet und im Zusammenhang mit Demonstrationen, Saalschlachten und Straßenunruhen waren 2936 Festnahmen wegen Körperverletzung erfolgt. 1931 wurde Ernst Henning, ein KPD-Abgeordneter der Hamburger Bürgerschaft von Mitgliedern der SA erschossen. 4 Tage später kam es zu Schlägereien auf der Bürgerschaftssitzung in dessen Folge mehrere Mitglieder der nationalsozialistischen Fraktion zusammengeschlagen wurden, woraufhin alle 10 KPD-Abgeordnete einen Monat von Parlamentssitzungen ausgeschlossen wurden. Am Tag der Beerdigung kam es in Barmbek zu schweren Unruhen bei denen die Polizei von der Schusswaffe Gebrauch machte. Die politischen Straßenkämpfe gipfelten am 17. Juni 1932 im sogenannten „Altonaer Blutsonntag“ An diesem Tag wollten die Nazis eine ca. 7000 Mann starke Demonstration durch die traditionell kommunistisch und sozialdemokratisch geprägten Stadtteile Altona und St. Pauli durchführen. Im Arbeiterrevier nahe der Grenze zu St.Pauli kam es zu schweren Auseinandersetzungen bei denen auch Schusswaffen eingesetzt wurden, woraufhin die Polizei ihrerseits unverhältnismäßig von der Schusswaffe Gebrauch machte. Resultat: 60 Verletzte, 18 Tote, darunter zwei SA-Männer, drei Kommunisten und 13 Passanten. Diese bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen lieferten dem Reichskanzler Franz von Papen den Vorwand, die von den Sozialdemokraten mitgebildete preußische Regierung aufzulösen, womit der NSDAP politisch der Weg frei gemacht wurde.


Die Sozialdemokratie in Deutschland des 19. Jh. und jungen 20. Jh. definierten die Prostitution, wie auch im kommunistischen Manifest, als eine besondere Form gesellschaftlicher Ausbeutung bei der das Proletariat das Angebot stellte und die Nachfrage von der Bourgeoisie bestimmt wurde. Diese vereinfachende Perspektive des Klassenkampfes wurde von dem französischen Historiker Alain Corbin (geb. 1936) und dem deutschen Schriftsteller Hans Ostwald (1873-1940) differenzierter dargestellt. Sie wiesen nach, dass die Nachfrage nach Prostituierten auch in der Arbeiterschaft bestand; bei ledigen männlichen Arbeitern, Wandergesellen, Seeleuten, Soldaten und jungen Leuten. Die beiden sozialistischen Theoretiker Marx und Engels nahmen die damalige Vorstellung von der kriminellen Unterwelt auf und fügten sie unter der Begriffsbildung „Lumpenproletariat“ in ihr theoretisches Bezugssystem ein.  Erst nach den Zeiten der Pariser Kommune von 1871 begannen anarchistische Theoretiker wie Michail Bakunin,- und auf der anderen  Seite die Polizei – die Kriminalität als Verbündete der Revolution zu betrachten.  In einer Schrift um die Jahrhundertwende, nach Abschaffung der Sozialistengesetze, wird das Schreckensgespenst eines gemeinsamen Umsturzes von Sozialisten, Zuhältern und Kommunisten entworfen:

„Prostitution und Zuhälterthum in der jetzigen Lebensweise, in der jetzigen Regelung ihrer Verhältnisse sind Vorstufe und Durchgangsstufe zum gemeinen Verbrechen. (…) Wie sehr aber Prostitution und Verbrecherthum in Berlin mit einander verquickt sind, das kann man daran beurteilen, dass beide dieselbe Sprache sprechen, dieselbe ursprünglich aus dem Hebräischen stammende, theils verdeutschte, theils mit deutschen Zusätzen versehene rühmlichst bekannte Berliner Verbrechersprache. Das ist die sociale Gefahr, von der wir sprachen. Daneben steht noch eine social-politische. Denn wenn einmal eine Zeit der schweren Noth hereinbrechen sollte, dann werden wir die ungezügelte Prostitution, diese tausende von vagabondierenden Zuhältern auf der Seite der Umstürzler finden, und sie werden fürchterliche Gegner sein, nicht wegen ihrer Tapferkeit, wohl aber wegen ihrer Blutgier und Verthierung, und noch weit mehr wegen der maßlosen Aufhetzung, mit der sie sich allen Kreisen aufdrängen werden, welche ihnen irgendwie zugänglich sind.“

Aus dem Pamphlet einer Gruppe „Hamburger Männer“ um die Jahrhundertwende,  Zitat aus: Evans Richard J., 1997 : 271

Im Hamburger Echo, dem Kampfblatt der Sozialdemokraten, die kulturpolitisch überwiegend auf das bürgerliche Lager ausgerichtet waren, findet sich zwei Jahrzehnte später ein kleiner Artikel aus dem hervorgeht, dass die Kommunisten und die linksradikale USP sich im Rotlichtmilieu engagierten. So wurde im Zuge der sexualreformerischen Bestrebungen dieser Jahre, 1920 eine Interessenvertretung der Prostituierten mit dem Publikationsorgan „Der Pranger“ gegründet.

„Wenn gestern, angeblich auf Anregung der Prostituierten eine von Ehrenfried Wagner (USP) und der Kommunistin Guttmann einberufene Versammlung ( es waren etwa 100 Vertreter von öffentlichen Häusern anwesend) der unter ärztlicher Sittenkontrolle stehenden weiblichen Personen stattfand. So geschah dies, um die wirtschaftliche und soziale Not der in diesem „Beruf“ stehenden Personen zu mildern gegen die Schikanen der Polizeiorgane und die Ausbeutung der Bordellwirte. Man stellte verschiedene Forderungen auf, wie Tarife für das Logis bei ganzer und halber Miete, Beseitigung des Bierzwanges und des Türanzeige, Aufhebung des Verbots zum Theaterbesuch und des Betretens gewisser Straßen, bessere Behandlung in Krankenhäusern, u.v.m.. Zur Durchsetzung dieser Forderungen will man sich in einer Organisation zusammenfinden, und letztere durch kleine monatliche Beiträge finanzieren. Jede Straße wählt eine Vertrauensperson, die die Beschwerden der Organisation unterbreitet, welche dann zunächst versuchen wird durch gütliche Verhandlungen mit der Polizeibehörde oder den Bordellwirten aus der Welt zu schaffen. Sofern jedoch dadurch keine Abhilfe erreicht wird, soll jeder einzelne Fall von Schikane oder Ausbeutung in einem besonderen Organ, „Der Pranger“ publiziert werden.“

Hamburger Echo/Nr.12 Ab/8.1.1920

Der „Pranger“ wurde bereits am 20.2.1920 verboten. Das „Hamburger Echo“ (HE/85Mo/20.2.20) schreibt hierzu: “…Dieses Blatt “Der Pranger” aber, hat in geradezu skandalöser Weise die betont schmutzigsten Dinge ins Volk getragen, hat bewusst auf die niedrigsten Triebe eingewirkt. (…)
Das Verbot ist ohne weiteres gerechtfertigt, mit menschlich erstrebenswerten Zielen, mit sozialistisch-kommunistischer Gesinnung hat, was in diesem Dreckfetzen stand, nichts gemein.“

 

Ehrenfried Wagner war der leitende Redakteur der USP-nahen Hamburger Volkszeitung und musste im Herbst 1919 wegen seiner kritischen Artikel zum Reichswehreinsatz im Juli 1919 für 6 Wochen ins Gefängnis. Danach gründete er mit Ketty Gutmann den „Pranger“ als Gewerkschaftsorgan der Hamburg-Altonaer Kontrollmädchen. In der Publikation wurde weitergehend die freie Liebe und die Sexualrevolution propagiert. Beide gehörten 1921 zu den 17 Mitgliedern der kommunistischen Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft. Jahre später wurde Ketty Gutmann wegen ihrer Broschüre „Los von Moskau!“ als „Antiautoritäre“ aus der KPD ausgeschlossen.

Im gleichem Jahr heißt es bei dem Artikel „Zum Kampfe gegen die Bordelle“:


„…Es handelt sich hier um eine große soziale Tat, für die unsere Partei des Dankes aller derjenigen Männer und Frauen gewiß sein kann, die den Kampf gegen  die gewerbsmäßige Unzucht im neuzeitlichen Geiste führen. Es ist kein Zufall, dass auch die russische Sowjetregierung nach dem Berichte von Goldschmidt in seinem Moskauer Tagebuch vom Mai dieses Jahres das Bordellunwesen in Russland rücksichtslos ausgerottet hat, und mögen wir auch sonst durchaus nicht mit allen Sowjetmethoden aus wohlberechtigten Gründen übereinstimmen, in diesem Punkte müssen wir das Vorgehen der Bolschewisten anerkennen und uns zum Vorbild nehmen“

Hamburger Echo, 429Ab, vom 14.9.1920

Wie aus den Texten und speziellen Formulierungen der letzten Artikelschreiber hervorgeht, gab es im Gegensatz zur Darstellung konservativer Kreise keineswegs eine Allianz zwischen Prostitution und linksgerichteter Politik, oft waren sie vielmehr erbitterte Gegner. Die Sozialdemokratie nahm das Hamburger Bordellwesen oft zum Anlass um gegen die Prostitution zu Felde zu ziehen und um im Reichstag gegen die Politik der Ausbeutung und die herrschende Doppelmoral zu polemisieren, wobei die Interessenlage der Prostituierten nicht berücksichtigt wurde. Obwohl davon ausgegangen werden kann, dass vor allem in den Gängevierteln die sozialen Milieus der Arbeiter, Gewerbetreibenden und der Prostituierten vernetzt waren.

Gegner des Hamburger Bordellsystems und auch oft der Sittenpolizei waren verschiedene Frauenvereine, vor allem der 1899 gegründete „ Hamburger-Altonaer-Zweigverein der Internationalen Abolitionistischen Föderation“, die seit 1911 bestehende, religiös geprägte Mitternachtsmission und die Sozialdemokratie. Der sozialdemokratische Abgeordnete für den Hamburger Wahlkreis August Bebel, brachte das Hamburgische Bordellwesen und den Frauenhandel wiederholt im Reichstag zur Sprache. 1895 hatte dies die Ausweisung zahlreicher Ausländerinnen aus den Bordellen zur Folge. Nach dem 1. Weltkrieg und den stattgefundenen politischen Umwälzungen erlangte die sozialdemokratische Partei großen Einfluss im Hamburger Parlament und Regierung. Zum ersten Mal zogen Frauen in die Hamburger Bürgerschaft ein. Damit gewannen diejenigen politischen Kreise an Einfluss, die jahrelang das Bordellsystem entschieden bekämpft hatten.

Ebeling Helmut, 1980, „Schwarze Chronik einer Weltstadt – Hamburgs Kriminalgeschichte 1919-1945“, Ernst Kabel Verlag,

Evans Richard J, 1997, „Szenen aus der deutschen Unterwelt“, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg

Pelc Ortwin, 2002, „Hamburg, die Stadt im 20.Jh.“, Convent-Verlag, Museum f. Hamburgerische Geschichte

Sigmund Monika, Renate Kühne, Gunshild Ohl-Hinz, Ulrike Meyer, 1996, „ Man versuchte längs zu kommen und man lebt ja noch – Frauen-Alltag in St. Pauli in Kriegs- und Nachkriegszeit“, St. Pauli-Archiv, Druckerei in St.Pauli, Hamburg

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

Die Schließung der Bordelle – Gesetzesnovelle und Datenerfassung

Mit der Etablierung der Weimarer Republik forderte 1921 der Reichstag alle im Deutschen Reich noch bestehenden Bordelle zu schließen und die Kasernierung zu beenden. Auch in Hamburg empfahl eine extra dazu eingesetzte Kommission die Schließung der Bordelle. In einem Bericht des Bürgerausschusses aus dem Jahr 1921 zum hamburgischen Prostitutionswesens wurde festgestellt, dass sich nur ein geringer Teil der gewerbsmäßigen Unzucht in den Bordellen vollziehe, der Polizei aber mehr als 1000 Kupplerquartiere bekannt seien, vor allem in den Straßen rund um den Hauptbahnhof und in St. Pauli. Im gleichen Jahr wurde dann in der Bürgerschaft ein Antrag angenommen, dass der Senat zu ersuchen sei keine Neueinschreibungen unter Kontrolle stehender Prostituierter mehr zu genehmigen und die Bordelle baldmöglichst polizeilich schließen zu lassen. Im Juni 1922 wurden dann die letzten Bordelle offiziell geschlossen. Die Bordellstraßen wurden umbenannt und die freigewordenen Bordelle zur normalen Vermietung freigegeben, einige hingegen wurden zu „Restaurants“ und „Pensionaten“ umbenannt.

Nach einer  Statistik der Hamburger Sittenpolizei aus dem Jahr 1920 gab es insgesamt 116 Häuser mit über 800 Zimmern in denen durchschnittlich 550 bis 600 “Insassen” zugegen waren. Der Wert der Hamburger Bordell-Häuser wurde vor dem ersten Weltkrieg auf 6 Millionen Reichsmark geschätzt. In Altona gab es die Bordellstraßen Peterstraße und Kleine Marienstraße mit insgesamt 26 Häusern und 260 Insassinnen. Nach einer Umfrage des Frankfurter Statistischen Amtes aus dem Jahr 1919 wurde die Zahl der geheimen Prostituierten in Altona auf 500 geschätzt.

Die unter strenger Kontrolle stehenden Prostituierten verteilten sich über folgende Bordelle:

Brunnenstraße                        2 Häuser   –     7 Zimmer
Heinrichstraße                       21 Häuser  –     117 Zimmer
Hinter der Markthalle         4 Häuser   –     20 Zimmer
Klefekerstraße                       16 Häuser   –     130 Zimmer
Neue Springeltwiete           11 Häuser  –     119 Zimmer
Schützenstraße                     14 Häuser   –     138 Zimmer
Schwiegerstraße                  17 Häuser  –      80 Zimmer
Ulricusstraße                        31 Häuser   –      210 Zimmer

Quelle: Knack U.B., 1921: 9

Der Senat schloss als erstes die Bordelle in den Straßen „Hinter der Markthalle“ und einen Teil der Häuser in der Klefekernstraße und in der zweiten Brunnenstraße. Bereits einen Monat später, im August `21, beschwerten sich die Geschäftsleute der Klefekernstr., der Wexstr., Brüderstr. und des Trampgangs über die Zustände im Inneren der Neustadt, da die vormals bordellierten Frauen ihr Geschäft nun auf der Straße betrieben und die Straßen das Bild „öffentlicher Bordellstraßen “ angenommen hätten. Frauen von Anwohnern wurden von der männlichen Klientel der Prostituierten belästigt und die Kundschaft der regulären Läden blieb zunehmend aus. Um die Schließung weiterer Bordelle zu verhindern organisierten die Geschäftsleute im September `21 eine öffentliche Versammlung zu der ca. 500 Ladenbesitzer, Handwerker, Zimmervermieter und Prostituierte erschienen. Während die Ladenbesitzer eine Verschlechterung des Straßenbildes und Umsatzeinbußen befürchteten, war der Protest der „Kontrollmädchen“ von anderen Sorgen getragen. Während der Nachkriegszeit herrschte eine extreme Wohnungsnot und viele Prostituierte mussten damit rechnen entweder kein neues Zimmer zu finden oder völlig überzogene Mieten zahlen zu müssen. 153 Frauen der Bordelle der Schwiegerstraße und der Ulrikusstraße, die zum Dezember 1921 geschlossen werden sollten, richteten Petitionen an den Senat um den Termin der Schließung zu verschieben, da sie sonst befürchteten zum Winter mittel- und obdachlos zu werden. Sie betonten ihrerseits, dass sie in den Bordellen weitaus preiswerter leben konnten als außerhalb in privaten Wohnungen, da die Vermieter sie entweder ablehnten oder extrem überhöhte Mietpreise verlangten. Die Häuser in der Schwieger- und Ulrikusstraße wurden trotzdem zum Dezember `21 geschlossen, während man bei den anderen Bordellen den Termin wegen der Wohnungsnot hinauszögerte. Im Juli 1922 wurden auf Beschluss der Bürgerschaft und des Senats und unter dem Druck der Öffentlichkeit – gegen den Willen der Polizeibehörde, des Gesundheitsamtes und des Wohnungskommissars – alle Bordelle in der Schützen, Heinrich und Klefekernstraße , sowie der Springeltwiete geschlossen.

Mit der Schließung wurden die ehemaligen Bordellstraßen gleichzeitig umbenannt. Aus der Schwiegerstraße wurde der Kalkhof, aus der Ulrikusstr. die Winkelstraße, die Schützenstr. wurde zum Johanniswall, die Klefekernstr. zur Mauerstraße und die Heinrichstraße zur Herbertstraße. Die Vorschriften der Sittenpolizei verloren mit der Schließung der Bordelle ihre Gültigkeit, da die Frauen somit keiner Wohnungsbeschränkung mehr unterlagen. Es war ihnen von da an erlaubt Cafes, Restaurants, Theater und den Zirkus zu besuchen, Während ihnen vorher fast alle Hauptverkehrsstraßen verboten waren, konnten sie jetzt die Straßen, mit Ausnahme des Jungfernstiegs und den Straßen in der Umgebung des Hauptbahnhofes, betreten. Außerdem wurden die medizinischen Untersuchungseinrichtungen erweitert, da die Untersuchungen nicht mehr in den Bordellen durchgeführt werden konnten. Im Juli 1921 hatten 1600 Frauen unter sittenpolizeilicher Kontrolle gestanden, davon hatten 560 Frauen in einem der 800 Zimmer in den 114 Bordellen in den 8 von der Polizei freigegebenen Bordellstraßen gewohnt. Die anderen 1040 Frauen hatten bereits in Privatwohnungen, verstreut im Stadtgebiet, gelebt. Nach der Auflösung der Bordelle mussten sich die 560 Frauen privat Zimmer suchen und gingen ihrem Geschäft in der Regel auf der Straße nach, wobei sich eine Konzentration in den Stadtteilen St. Georg, St. Pauli und dem Gängeviertel zeigte, was die Möglichkeiten der Zimmervermietung, vorhandene Absteigen und der Straßenprostitution betraf. 1925 kamen ca. 250 Prostituierte auf 1100 Familien im Gängeviertel.

Die Bevölkerung des Gängeviertels ist sehr gemischt. Zu einem geringen Teil ist noch eine bodenständige Arbeiterbevölkerung vorhanden, die, am Hafen beschäftigt, von alters her dort wohnt und infolgedessen mit den bescheidenen Wohnverhältnissen zufrieden ist, da sie die Vorteile des kurzen Weges zur Arbeitsstelle in Rechnung zieht. Diese Bevölkerungsschicht nimmt jedoch mehr und mehr ab, da sie von anderen, weniger soliden verdrängt wird und nach dem Ausbau der Verkehrsanlagen die Möglichkeit hat, bessere Wohnquartiere in den äußeren Stadtteilen zu beziehen. Was übrig bleibt, ist eine äußerst zahlungsschwache Mieterschicht, die sich in vielen Fällen durch Beherbergung der nach  Aufhebung der Bordelle heimlosen Prostitution einen Nebenerwerb mancherlei Art verschafft. Diese Entwicklung ist so stark geworden, dass ein Teil der Gänge ganz den äußeren Eindruck minderwertiger Bordellstraßen macht. (…) Eine weitere Schicht der Bewohnerschaft bilden die zugewanderten Familien, die die heute erforderliche Wartezeit bis zur Beschaffung einer Wohnung durch das Wohnungsamt noch nicht erfüllt haben und nun in diesen Wohnungen, die von den Hamburger Wohnungssuchenden verschmäht werden und zur freien Vermietung kommen, unterzukriechen. Hier spielt das Gängeviertel also die Rolle eines fragwürdigen Privataspiz für Obdachlose. Nehmen wir hierzu noch die Tatsache, dass das winkelige und dunkle Gängeviertel willkommener Unterschlupf für die Verbrecherwelt bietet, so haben wir das Nachtstück einer Großstadtentwicklung vor Augen, wie wir es uns trüber kaum denken können. Es wird eine Aufgabe der nächsten Zukunft sein, auch diesen letzten Teil des Sanierungsprogramms vom Jahre 1897 möglichst schnell zu erledigen. Die Lösung der Frage, wo die sozial äußerst schwierige Bewohnerschaft unterzubringen ist, wird den Staat vor soziale Aufgaben stellen, wie er sie in diesem Umfange noch nicht zu lösen hatte, da Gesetzgebung und allgemeine Anschauung heute anders sind als bei Inangriffnahme des Sanierungswerkes und es sich hier um Beseitigung der letzten Insel und Zufluchtstätte meist asozialer Elemente im Herzen der Großstadt handelt.“

Quelle: Hamburger Correspondent Nr.1 1.1.1928,   „Das Hamburger Gängeviertel – Ein sozialer Fremdkörper in der Millionenstadt“  „Ein fragwürdiges Wohnquartier“ von Oberbaurat Peters

Nachdem der Zwang in einem Bordell zu wohnen nicht mehr bestand, ließen sich immer mehr Frauen bei der Sittenpolizei registrieren. Im Juli 1921 waren 560 Frauen eingeschrieben, 1923 bereits 1300 und 1924 – 2000, bis sie mit 2400 registrierten Frauen anfangs 1926 ihren „offiziellen“ Höchststand erreichte. Die Zahl der männlichen Prostituierten wurde auf 1500 geschätzt. 1923 griff die Sittenpolizei 4.078 Männer auf,  von denen 1512 an einer Geschlechtskrankheit litten. 1924 wurden 3554 Männer aufgegriffen von denen 1593 erkrankt waren. Für männliche Prostituierte gab es keine gesetzlichen Bestimmungen. Sie wurden nicht in Listen registriert und mussten sich nicht regelmäßigen Gesundheitskontrollen unterziehen. Das sich innerhalb von 4 Jahren die Zahl der weiblichen Prostituierten um das vierfache erhöht hat erklärt sich aus den Umstand, dass viele der Frauen, die vorher der heimlichen Prostitution nachgegangen waren, sich nun registrieren ließen. Andererseits war Hamburg während der Inflationsjahre, als Messe- und Konferenzstadt und als Hafenstadt, mit vielen  Ausländern und Seeleuten, die mit harter, inflationsresistenter Währung zahlten, auch Anziehungspunkt für viele Frauen aus dem Umland und anderen deutschen Regionen. Insgesamt 70% der Kontrollmädchen sollen von auswärts zugezogen sein.

„Man wird diese Zahl sicher für viel zu niedrig halten, wenn man einmal mit aufmerksamen Auge die Verhältnisse geprüft hat. Doch bei dem jetzigen System des frei-herum-laufen-lassens ist eine Ueberwachung und statistische Erfassung sämtlicher Prostituierten kaum möglich. (…) Aber reine Bahn und moralische Gesundung kann man nur dann schaffen, wenn auch die Fäulniserreger beseitigt werden. Fürsorgerische Maßnahmen werden gegenüber dem Dirnenunwesen nur zu einem kleinen Teil helfen. Verschiedene Kreise wünschen Zusammenarbeit des Pflegeamts mit dem Gericht und dem Arbeitshaus, andere wieder fordern eine verstärkte Straßenpolizei die dem Dirnenunwesen steuern soll.“

(Hamburger Correspondent/Nr.232Ab, S.4, 20.5.1925) „Die Prostitution in Hamburg“

Aufgrund der  zunehmenden Verschlechterung des Straßenbildes kam es im März 1925, unter der Leitung des evangelischen Landesverbandes der Inneren Mission, in den Räumen von Saegebiel zu einer Veranstaltung zum Thema „Prostitution und das Wohnungselend“ mit mehreren tausend Teilnehmern. Im gleichen Jahr setzte der Senat eine Kommission zur Prüfung der Frage der Neuregelung des Prostitutionswesens in Hamburg ein  Auch in der Bürgerschaft wurde die Prostitutionsfrage erneut zum Thema. Die Mehrheit der Abgeordneten sprach sich, wie schon 1921, gegen das System der Kasernierung, polizeilichen Überwachung und Bordellierung aus und befürwortete stattdessen gesundheitliche und fürsorgerische Maßnahmen. Ein Maßnahmenkatalog der Senatskommission setzte vordringlich darauf die Durchmischung von Prostituierten und „normaler“ Bevölkerung entgegenzuwirken, vor allem dort wo Familien und Kinder betroffen waren. Dabei unterschied die Sozialbehörde 3 Kategorien von Straßen: Straßen aus denen normale Haushalte vollständig ausquartiert werden sollten, um sie Prostituierten und Zuhältern zu überlassen. Straßen aus denen Familien mit Kindern ausquartiert werden sollten, kinderlosen Ehepaaren aber weiterhin das Wohnen erlaubt blieb und Straßen aus denen die Prostitution vollständig verdrängt werden sollte. Das Ziel war es alle Familien mit Kindern aus dem „sittlichkeitsgefährdeten Milieu“ umzusiedeln. Viele der Familien waren allerdings zu einem Umzug nicht bereit. Die soziale und berufliche Bindung an den Stadtteil und die niedrigen Mieten waren einige der Gründe, außerdem hatte sich das traditionelle Schläfgängertum, welches sich inzwischen immer mehr zur Zimmervermietung an Prostituierte gewandelt hatte, zu einer wichtigen Einnahmequelle vieler Familien entwickelt.

Nach dem §361 Nr.6 StGB nahm die Sittenpolizei Razzien vor allem in den Vierteln St. Pauli, St. Georg und in der Gegend um die Steinstr. und in der Neustadt vor. Im Jahr 1924 nahm die Polizei insgesamt 15.232 Frauen fest, davon 7.960 registrierte Prostituierte und 7.272 Frauen, die der heimlichen Prostitution verdächtigt wurden. Die Frauen wurden zunächst zur nächstliegenden Polizeiwache gebracht, wo eine Vernehmung durch die Sittenpolizei erfolgte. Wenn sie sich nicht ausweisen konnten oder der Verdacht der Prostitution oder auf eine Geschlechtskrankheit bestand, blieben sie in Arrest und wurden am folgenden Tag im Stadthaus zwangsweise auf Geschlechtskrankheiten untersucht und der Fürsorge des Pflegeamtes übergeben. Statt eine Strafe im Gefängnis anzutreten, hatten die Frauen die Möglichkeit sich „freiwillig“ der Aufsicht des Pflegeamtes zu unterstellen, wo dann, nach dem sogenannten „Bielefelder System“, die Resozialisierung und nicht die Bestrafung im Vordergrund stand. Mit dem Bielefelder System wurde die sittenpolizeiliche Kontrolle durch eine „Aufsicht und Erziehung“ der Frauen durch das Pflegeamt abgelöst. Die Kontrollbücher der Sittenpolizei wurden abgeschafft und 1926 wurden die Frauen aus der sittenpolizeilichen Kontrolle entlassen. Bei Frauen, die keinen Willen zeigten zu einem „gesitteten Lebenswandel“ zurückzukehren oder sich der Aufsicht entzogen, wurde die Haftstrafe vollzogen. Mitte der 20er Jahre verbüßten ca. 2000-2500 Frauen eine Strafe nach §361 Nr.6 StGB in den Hamburger Haftanstalten.

Dem Pflegeamt, dem in den 20er Jahren jährlich ca. 1200 „Pfleglinge“ von der Sittenpolizei und den Krankenhausabteilungen für Geschlechtskranke überwiesen wurden, standen eine Reihe von Häusern zur Verfügung. Nachdem die Frauen unter Aufsicht gestellt waren, entschieden die Fürsorgerinnen ob sie zurück zu ihrer Familie geschickt wurden, eine Arbeit vermittelt bekamen oder im Arbeitshaus 6 Monate zu arbeiten hatten. Das 1921 gegründete Pflegeheim in der Martinistraße war eines der moderateren Einrichtungen. Es wurde neben der Unterbringung, Verpflegung und Arbeitsvermittlung auch für ein kulturelles Begleitprogramm gesorgt, welches von Kinobesuchen, Singabenden bis zu Ausflügen reichte. Eine weitere Einrichtung war der „Louisenhof“ im  sogenannten Versorgungsheim in Farmsen. Es bestand aus zwei Baracken für bis zu 20 Frauen. Das ganze Areal war mit Stacheldraht eingezäunt und die Frauen waren dort unter strenge Aufsicht gestellt, sie durften sich auf dem Gelände nicht frei bewegen, es gab kaum Besuchsmöglichkeiten und persönliche Briefe unterlagen der Zensur. Die Frauen hatten dort einen mindestens 6-monatigen Arbeitsdienst zu verrichten. Wenn Frauen keine Einsicht zeigten und außerdem als „schwachsinnig und psychopathisch“ klassifiziert wurden, wurde oft ein Entmündigungsverfahren eingeleitet, womit diese Frauen dann völlig rechtlos der Vormundschaft der Fürsorge ausgeliefert waren.

Im Februar 1927 wurde das „Reichsgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“ verabschiedet. Mit diesem Gesetz hatte die Prostitution ihren Deliktcharakter verloren und war quasi erlaubt, ausgenommen in der Nähe von Schulen, Kirchen und Kindern allgemein. Die polizeiliche Reglementierung wurde durch eine Gesundheitskontrolle abgelöst und die Kasernierung ausdrücklich verboten. Die Verpflichtung sich bei vorliegender Geschlechtskrankheit untersuchen zu lassen, galt nun für jeden. In Hamburg existierten 1928 ganze fünf Fürsorgestellen für Geschlechtskranke, deren größte sich in der Gesundheitsbehörde am Besenbinderhof und im Krankenhaus St. Georg befanden. Beratung und Behandlung waren kostenlos. Zu den bisherigen Klienten kamen nun auch die Prostituierten hinzu. Die Kuppeleiparagraphen §180 und §181 StGB blieben im Inhalt gleich, demnach war der Unterhalt eines Bordells oder bordellartigen Betriebes strafbar. Doch trotz der endgültigen Schließung aller Bordelle im Oktober 1927 existierten sogenannte „Massagesalons“ und „Heilinstitute“ weiterhin.

Die wirtschaftliche Notlage während der Weltwirtschaftskrise und der damit zusammenhängende Anstieg der Straßenprostitution, gaben der Sittenpolizei Möglichkeiten ihren durch die neue Gesetzeslage verlorenen Kompetenzbereich wiederzugewinnen. Mit Hilfe des Paragraphen 22, dem sogenannten Verhältnisgesetz, konnten Personen die „die öffentliche Ordnung störten“ bis zu 24 Stunden festgenommen werden. Dieser Paragraph wurde zu einem Instrumentarium der Sittenpolizei um gegen die Straßenprostitution vorgehen zu können. Weitergehend setzte die Polizei ihre Vorstellung der Bekämpfung und Kontrollierung der Prostitution durch, indem sie ab 1930, entgegen der eindeutigen Gesetzeslage, wieder begann bestehende Bordelle stillschweigend zu dulden. Hamburg war aufgrund der wirtschaftlichen Lage zum ökonomischen Notstandsgebiet erklärt worden. In Hamburg wirkte sich die Weltwirtschaftskrise wegen der Auslandsabhängigkeit der Hamburger Hafenwirtschaft besonders stark aus. Die Krise führte zu einem Rückgang des deutschen Außenhandels von 1928 bis 1932 auf 60% in Bezug auf die Menge und 38% in Bezug auf den Wert. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Hamburger Arbeitslosen von 50.000 auf fast 165.000. Die meisten Erwerbslosen erhielten in Hamburg durch die Versicherung ein halbes Jahr etwa 40%, 1932 nur noch 20-30% ihres früheren Einkommens. Im Anschluss danach konnten sie bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit ein Existenzminimum durch die kommunale Wohlfahrt erhalten.

Freund-Widder Michaela, 2003, „Prostitution und ihre staatliche Bekämpfung in der Freien und Hansestadt Hamburg vom Ende des Kaiserreichs bis zu den Anfängen der Bundesrepublik“, Lit-Verlag, Münster

Knack U.B., 1921, “Groß Hamburg im Kampfe gegen Geschlechtskrankheiten und Bordelle“, Verlagsanstalt Auer in Hamburg

Pelc Ortwin, 2002, „Hamburg, die Stadt im 20.Jh.“, Convent-Verlag, Museum f. Hamburgerische Geschichte

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

Zürn Gabriele, 1989, „Prostitution in Hamburg im „Dritten Reich“ 1933-1945“, Magisterarbeit, Universität Hamburg

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Hamburg und St. Pauli unter faschistischer Herrschaft

Durch das „Groß-Hamburg-Gesetz“ von 1937 verdoppelte sich die  Stadtfläche annährend und die Einwohnerzahl stieg um 40% auf ca. 1,7 Millionen. Altona und die Elbvororte, Wandsbek, Harburg und Wilhelmsburg wurden mit diesem Gesetz eingemeindet. Die enge Vernetzung der Gesundheitsbehörde, der Fürsorgeeinrichtungen und der Polizei lieferten einen umfangreichen Datenpool, der ab 1933 intensiv genutzt wurde. Schon vor 1933, aber spätestens mit der Machtübernahme der Nazis wurde die liberale Gesetzgebung demontiert und durch eine scharfe Reglementierung und Kasernierungspraxis ersetzt.

Es wurden verstärkt Razzien durchgeführt um das „Straßenbild zu reinigen“. Dabei erfolgten die Festnahmen oft nach der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ vom Februar 1933, die zur Verfolgung politischer Gegner des nationalsozialistischen Regimes vorgesehen war. Aufgrund dieser Verordnung war eine 90-tägige Haft möglich. Sie wurde auch gegen die Zuhältervereinigungen eingesetzt. Alleine im Zeitraum März`33 wurden 3.201 „unzuchttreibende Frauen“ verhaftet. Die Hamburger Polizei verwarnte die aufgegriffenen Frauen bei ihrer ersten Festnahme, beim zweiten Mal hatten sie mit 8 Tagen Haft zu rechnen und bei der dritten Festnahme innerhalb eines halben Jahres wurden sie mit 90 Tagen Haft bestraft. Trotz dieses gestaffelten Strafregisters hatte der Strafvollzug wegen Platzmangels bald keine Möglichkeit mehr die Frauen unterzubringen. Viele der inhaftierten Frauen wurden deswegen vorzeitig entlassen. 1934 vermeldete die Hamburger Kriminalpolizei eine Säuberung des Straßenbildes. Der Straßenstrich war verschwunden. Den durch die Gesetzesverschärfungen bedingten Anstieg von Polizeiaktivitäten führte dazu, dass die Frauen des Straßenstriches inzwischen in die schwerer zu kontrollierenden Lokale und Tanzcafes auswichen um dort ihrer Arbeit nachzugehen  Allerdings waren ab November 1939 auch Animiermädchen und Tanzdamen unter die laufende Kontrolle des Gesundheitsamtes gestellt. Das sexuelle Entertainment in den Varietes wurde wieder prüde verpackt. In einigen Varietes durften die Tänzerinnen zwar noch ihre Büstenhalter ablegen, durften dabei aber nicht mehr tanzen, sondern mussten, wie in der früh-wilhelminischen Ära, im Finale zum lebendigen Bild erstarren – ein Rückgriff zu der Tradition der „tableaux vivants“.

Im gleichem Jahr (1933) in dem das Gängeviertel zwischen der Kaiser-Wilhelm-Str., den Kohlhöfen und der Wexstraße, das als „Schlupfwinkel“ für Prostituierte galt, abgerissen wurde, hatte die Hamburger Polizei die kasernierte Prostitution wiedereingeführt. Drei Straßen, der Kalkhof und die Winkelstraße (17 der 25 dort stehenden Häuser gehörten der Hamburger Finanzbehörde) in der Innenstadt und die Herbertstraße in St. Pauli wurden zu reinen Bordellstraßen umfunktioniert. Diese Straßen wurden mit Toren, die gleichzeitig als Sichtblende und als Sperre für den Durchgangsverkehr funktionierten, versehen. Männer durften dort nicht arbeiten und Zuhältern war der Zutritt und der Kontakt mit den Frauen verboten. Die Stellen der vorgesehenen Reinigungskräfte, der Pächter und Wirtschafter wurden ausschließlich mit über 25-jährigen Frauen besetzt. Bei zwei weiteren Straßen, dem Grützmachergang in St. Georg und den östlichen Teil der Maurerstraße in der Innenstadt, wurden aufgrund der Widerstände von betroffenen Bewohner und des Hamburger Fürsorgewesen die Bordellstraßenplanung wieder rückgängig gemacht. Die dort lebenden Prostituierten mussten bis zum Sommer 1935 ausziehen. Im November 1934 waren bei der Gesundheitsbehörde 1200 Frauen wegen gewerblicher Unzucht registriert, 520 hatten von der Polizei ein Kontrollbuch erhalten. In den drei Bordellstraßen wohnten ca. 280 Prostituierte, während die Polizei von 400 Frauen für eine volle Auslastung ausging. Die Pächter klagten über schlechte Geschäfte und die Prostituierten konnten, mangels Kunden, nicht immer ihre Miete bezahlen. 1937 kam durch die Eingemeindung der Stadt Altona die Bordellstraße Lohestraße hinzu.  1941 zählte die Sittenpolizei rund 700 kasernierte Prostituierte mit einer Bedarfsmenge von 300.000 Präservativen im Monat, was einem Durchschnitt von 15 Präservativen pro Frau und Tag entsprach. Hauptsächlich waren es Frauen von außerhalb Hamburgs, die in die Bordellstraßen zogen, während die Hamburgerinnen das „freie“ Wohnen bevorzugten.

Kurz nach dem Kriegsbeginn 1939 wurde das Reichsgesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten vom Reichsinnenministerium außer Kraft gesetzt und der Polizei wieder die Aufgabe der Überwachung und Kontrolle der Prostitution übertragen. Eine Entwicklung, die die Hamburger Polizei bereits mit dem Machtantritt der Nazis 1933 vorweggenommen hatte. Die Polizei fertigte Listen von Lokalen an, in denen Prostituierte verkehren durften. Ab 1940 wurden die Inhaber dieser Lokale per Anordnung verpflichtet, alle Frauen, die in ihren Lokalen verkehrten und verdächtig waren der Prostitution nachzugehen, der Sittenpolizei zu melden. Zur gleichen Zeit führten die Gesundheitsämter und die Polizei verstärkt Razzien und Streifen durch. Kontrolliert wurden einschlägig bekannte Lokale und die Region um den Hansaplatz in St. Georg. Viele der Frauen, die bei diesen Polizeiaktionen verhaftet und der heimlichen Prostitution verdächtigt wurden, erhielten seit 1942 ein „Merkblatt für Prostituierte“, mit der Aufforderung in eines der kontrollierten Bordelle zu ziehen. Frauen die sich den Anordnungen widersetzten hatten mit einer Einweisung in ein Konzentrationslager zu rechnen.

Schon im Zeitraum Mai 1934 bis November 1935 wurde unter der Mithilfe der Hamburger Behörden und Polizisten, Fürsorgerinnen, Pastoren und Lehrern etc…  eine Untersuchung durchgeführt, die dann als Grundlage für eine soziale Kartographie und einer „soziale Sanierung“ verwendet werden sollte.. Die Stadtregionen Gängeviertel, Rothenburgsort, Hammerbrock, St Georg Nord, Hoheluft, Barmbek- Uhlenhorst, St. Pauli und Sternschanze, allesamt soziale wie politische Brennpunkte, wurden infolge der Untersuchung als „gemeinschädliche“ Viertel klassifiziert.

„St.Pauli zählt als Verfallsgebiet mit zu den linksradikalsten Hamburgs. Hier haben die minderwertigen Geistes- und Moralkrüppel von jeher festen Fuß gefasst. Zum anderen ist aber noch zu beachten, dass St. Pauli eine sehr große Anzahl jener Elemente wie Verbrecher, Zuhälter und Prostituierte enthält die grundsätzlich Feinde jeder staatlichen Ordnung sind.“

Aus einer Studie des „Soziologischen Universitätsinstitutes“ in Hamburg dieser Zeit (Barth Ariane, 1999 : 73/4)

Die Datenerhebung war äußerst genau und erfasste die sozialen Zusammenhänge in jedem Wohnhaus, in jeder Straße und war direkt mit dem Gesundheitspassarchiv der Gesundheitsbehörde vernetzt, wo sämtliche Krankheiten- und darüber hinaus gehende Daten gesammelt wurden. Neben der baulichen Sanierung der Viertel sollte mittels der Information ein Differenzierungsprozess zwischen den „gesunden“ Bewohnern und den „Minderwertigen“ und „Volksschädlingen“ betrieben werden, bei denen die Maßnahmen der Sterilisierung, der Sicherheitsverwahrung und der Anstaltseinweisung geprüft wurden. Bereits 2 Jahre nach Einrichtung des Archivs existierten sogenannte Leitkarteien für Sterilisierte und „sexuell Abartige“.  Mit Hilfe eines internen Erlasses des Innenministeriums konnten ab September 1940 Prostituierte zu einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden (die Schwangerschaften Prostituierter waren in Hamburg meldepflichtig). Infolgedessen wurden die Gesundheitsämter aufgefordert die Genehmigungen für Abtreibungen und Sterilisationen an Prostituierten („insbesondere Bordellinsassinnen“) einzuholen. Die restriktiven Tendenzen die sich in der deutschen Sozialhygiene und Fürsorge bereits 1921 mit der Gesetzesinitiative des sogenannten Bewahrungsgesetzes zeigten und sich in den darauffolgenden Jahren verstärkten, kamen mit dem nationalsozialistischen Regime voll zur Entfaltung. Während das Gesetz von 1927 noch auf eine Resozialisierung der sich prostituierenden Frauen angelegt war, dominierten im Nationalsozialismus Kontroll- und Zwangsmaßnahmen, die oft mit einer völligen Entrechtung der Frauen einherging. Die Hamburger Frauenwirtschaftskammer mit ihren angeschlossenen Frauenvereinen, wie auch die Fürsorgerinnen des Pflegeamtes, waren gegen die Kasernierung der Prostituierten. Sie wollten eine komplette Unterdrückung der Prostitution erreichen. So sprach sich der Nordverband des Deutsch-Evangelischen Frauenbundes, wie auch der Verband der weiblichen Angestellten Hamburgs, gegebenenfalls für die Einweisung der Prostituierten in Konzentrationslager aus. Die Frauen, die freiwillig in die Bordellstraßen zogen und sich an die polizeilichen und gesundheitsfürsorgerischen Vorschriften hielten, blieben oftmals von den Maßnahmen der Sozialfürsorge verschont. Frauen, die der heimlichen Prostitution verdächtigt wurden und sich den polizeilichen und gesundheitlichen  Kontrollen zu entziehen versuchten, wurden von der Fürsorge überwacht und kontrolliert. Diese „Fürsorge“ konnte seit der NS-Machtergreifung Entmündigung, Sterilisation oder die Einweisung in ein Konzentrationslager bedeuten. Insgesamt wurden in Hamburg ca. 20.000 Personen sterilisiert, im gesamten Deutschen Reich waren es ca. 360.000.

Freund-Widder Michaela, 2003, „Prostitution und ihre staatliche Bekämpfung in der Freien und Hansestadt Hamburg vom Ende des Kaiserreichs bis zu den Anfängen der Bundesrepublik“, Lit-Verlag, Münster

Zürn Gabriele, 1989, „Prostitution in Hamburg im „Dritten Reich“ 1933-1945“, Magisterarbeit, Universität Hamburg