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Feb
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Das Prostitutionsgewerbe in Hamburg

Mamsellenhäuser, Freudenhäuser und Bordelle – Alte Prostitutionsquartiere Hamburgs und St. Paulis

Bis zum 16 Jh. war die Prostitution seitens der Obrigkeit geduldet, vor allem in großen Handels-städten wie Hamburg mit seinem florierenden Hafen und Seehandel. Allerdings waren die Prostituierten stark stigmatisiert und wie aus dem  Hamburger Stadtrecht von 1292 hervorgeht, einem strengem Reglement von Strafen unterworfen.

„Nach dem alten Hamburger Stadtrecht von 1292 wurden die Verurteilten beim Kaak (der Richtplatz fürs Stäupen, Brandmarken und ähnliche Strafen) zwei Steine um den Hals gehängt, mit welchem belastet sie vom Frohn und seinen Knechten mit Hörnerblasen durch die Straßen und zur Stadt hinaus geführt wurden. Diese strenge Strafe wiederholt noch das Stadtrecht von 1497.  Ein solches in Lübeck aufbewahrtes Paar Schandsteine wiegt mit der eisernen Kette, an der sie hängen, zirka 25kg; es wurde so um den Hals gelegt, dass der eine Stein auf der Brust, der andere tief auf dem Rücken hing. In einigen Städten waren Stacheln daran befestigt. Oft waren die Steine noch besonders geformt oder trugen darauf eingehauene Figuren, z.B. mit Anspielung auf das veranlassende Vergehen: einen Weiberkopf mit ausgestreckter Zunge unter einem Maulkorb.“

(Zitat aus: Buhr Emmy, 1920, Seite 11)

1428 soll die Stadt acht offizielle Frauenhäuser besessen haben, u.a. auf dem Kattrepel und auf der Neustraße und für den Zeitraum 1461-1528 existieren Dokumente für amtlich verzeichnete Frauenwirte in Hamburg. Vor der Einführung der Reformation und auch später soll es in bestimmten Zeiten üblich gewesen sein die Frauen, die als Prostituierte arbeiteten mit Trommeln und Fahnen aus allen Gegenden der Stadt, wo sie sich aufhielten, zusammen zu treiben und ihnen bestimmte Gassen zuzuweisen. Dazu gehörte ebenda die Neustraße, welche von der Straße Kohlhöfen in die Neustädter Fuhlentwiete ging und mitten im Gängeviertel lag, da sie von den belebtesten Gassen und Kirchen zu dieser Zeit weit genug entfernt war. Außerdem war dort das Hochgericht mit dem Hinrichtungsplatz verortet. Auch die Bugenhagensche Kirchenordnung von 1529 erwähnt die Neustraße als Wohnort für Prostituierte. Das Gebiet der Neustadt wurde erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts in den neuen Wallring einbezogen und ab dann zu einem Stadtteil Hamburgs.

Im 17. Jh. wurde dann aber im Zuge der Reformation und der aufkommenden Syphilis die Prostitution in ganz Deutschland rigoros bekämpft. Im Jahr 1666 wurde in Hamburg am Alstertor gegenüber dem Zuchthaus ein Spinnhaus erbaut in welchen die Frauen, die der Prostitution beschuldigt wurden, anstelle der Stadt verwiesen zu werden, im Spinnhaus arbeiten mussten. 1725 wurde das Spinnhaus erweitert und ein Flügel angebaut. Im Jahr 1732 wurde seitens des Prätoren der Hamburger Sittenpolizei ein Mandat erlassen, das als Strafe für erstmals aufgegriffene Prostituierte vorsah, sie 8-14 Tage bei Wasser und Brot im alten Turm einzusperren. Bei wiederholtem Aufgreifen wurde die Strafzeit verlängert, zusätzlich wurden sie am Hamburger Pferdemarkt am sogenannten Schandpfahl an ein Hals-Eisen gekettet und mussten dort mit einem an die Brust befestigtem Namensschild eine Stunde stehen. Dann wurden sie für den Zeitraum von 10 Jahren aus der Stadt gewiesen.

Die Verfolgung der Prostituierten nach der Reformation und während der grassierenden Syphilis hatten bewirkt das sich die heimliche Prostitution in ganz Europa weiter ausbreitete und im 18.Jh. einen Höhepunkt erreichte. Mit den Dekreten der Pariser Polizeibehörden im Jahr 1765 begann sich eine Wende in der herrschenden Haltung gegenüber der Prostitution abzuzeichnen. Die Prostituierten mussten sich polizeilich registrieren und ärztlich untersuchen lassen, wurden aber in der Ausübung ihres Gewerbes wieder geduldet. Seit 1807, bedingt durch die französische Besatzungszeit, wurde auch in Hamburg die Prostitution wieder offiziell geduldet

Während der französischen Revolution bis zum Ende des 18.Jh., kamen viele französische Emigranten nach Hamburg und brachten neben nicht unbeträchtlichen Geldmitteln, ihre am Hof gebräuchliche libertinen Auffassungen mit ins Land. Daraus resultierte eine wahrnehmbare Zunahme der Anzahl und des Ansehens von „Freudenhäusern“ der gehobenen Klasse. Bereits im Jahr 1805 gibt es eine Vielzahl „tolerierter Freudenhäuser“, „Mamsellenhäuser“, im Volksmund genannt, die sich vom Millerntor (Altonaer Thor), An den Hütten, Dragonerstall, an dem Wall hin, über den Kamp, durch den Konzerthof über die Drehbahn, durch die Neue- und ABC-Straße hinziehen. Die Prostituierten warten an den Fenstern oder Türen auf Kundschaft. Die bessergestellten unter ihnen verfügen über ein Vorzimmer, in der Regel im 2. Stock des Hauses. Eine weniger privilegierte Klasse von „Mamsellen“ soll in den kleineren Häusern der bereits genannten Straßen und in anderen Gassen der Neu- und Altstadt gelebt haben. Sie waren häufig bei Handwerkern, Kleinhökern, Teekrämern und Wäscherinnen einquartiert. Viele Frauen die sich in den Schlafstätten der Säle, Buden und Keller der Gängeviertel einquartiert hatten, gingen der Prostitution in der Nähe der Speise- und Kaffeehäuser und auf der Straße nach. Außerdem gab es in der zwischen Hamburg und Altona liegenden Vorstadt eine Anzahl von Bordellen, wo die Frauen durch ihre selbstbewusste, aggressive Art der Werbung bekannt waren.

„Die Bewohner sind größtenteils Schiffer, Handwerker und eine Menge Schenk- und Bordellwirte. Hier in den letzteren der Venus cloacaria gewidmeten Häusern, findet besonders der rohe Matrose die höchsten Freuden des mühevollen Lebens im Branntwein, beim Tanz und in den Umarmungen feiler Nymphen der niedrigsten Klasse, welche ihn oftmals, wenn er in Gesellschaft seiner jauchzenden Brüder aus einem der vielen Brauhäuser Altonas taumelnd und lallend zurückkehrt, auf einmal um den Lohn vieler mühsam durchgearbeiteten Monate bringen. Diese Häuser, welche durch die, in den immer geöffneten Thüren fast halb entkleidet stehenden Damen mit ziegelroth geschminkten Gesichtern, und durch die abscheuliche Musik schon ganz zerfiedelter Geigen, die Vorübergehenden einladen, stehen besonders zur Herbstzeit in ihrem höchsten Glanze, alsdann der Matrose abgelohnt wird.“

(Meyer, Hamburg und Altona. Hamburg, 1836: S. 438 )

Laut dem Autor Pierre Dofour waren die Bordelle in der Schwiegerstraße die feinsten Etablissements der Stadt, gefolgt von denen in der kleinen und großen Drehbahn, dem Dammtorwall, der Ulricusstraße, den Hütten und dem Pilatuspool, während die „am tiefsten stehenden“ sich in den Gängevierteln, wie im Langen Gang, Specksgang, Kugelsort und neun weiteren Gassen befanden.

„Zunächst einige Worte über die Schwiegerstraße. (…) Beim Eintritt in dasselbe führt eine Haushälterin die Gäste aus dem Vorplatz in die parterreliegenden Versammlungssäle, in denen man gewöhnlich gegen 14 Mädchen beisammen findet, zum Teil mit Musizieren oder Lesen beschäftigt. Die der Prostitution geweihten Zimmer liegen in den Stockwerken. Man findet daselbst Mahagonimöbel von Rang und Größe, und feine Draperien. Alles zeigt Reinlichkeit und Eleganz. Die Toiletten der Mädchen sind elegant, teilweise selbst kostbar, der Schnitt der Kleidung ist verhältnismäßig anständig. Die Mehrzahl besteht aus früheren Putzmacherinnen, Ladenmädchen etc, doch findet man hier nicht selten auch gefallene Töchter anständiger Familien. (…) Wenn sie ausgehen wollen, so muß das bei Tage geschehen, da die Wirtin Abendpromenaden nicht gestattet. Abend wird gewöhnlich ein Teil der Mädchen unter Aufsicht der Wirtin, oder einer von derselben Angestellten, nach dem Apollosaal und den beiden Theatern geführt von wo sie den Bordellen neue Kunden zuführen. Mit dem Bordell ist eine Wirtschaft verknüpft. (…) Die Wirtin verlangt, dass die Mädchen lustig sind und beim Trinken tüchtig Bescheid thun. Sie sind gezwungen, ihre ganze Einnahme abzuliefern; jedoch erhalten sie bei gutem Verdienst ein Taschengeld. Ueber die Preise für Wohnung, Essen, Kleidung etc werden die Mädchen niemals klar, da sie nie eine detaillierte Rechnung erhalten. Demnach bleiben sie, ihr Verdienst sei, wie es wolle, stets der Wirtin verschuldet.“

Zitat aus: Dofour Pierre, 1995 : 84/85)

Auch die Frauen der anderen Etablissements in der Region um den Dammtorwall sollen regelmäßig die Theater, den Apollosaal und die Tanzsäle in St. Pauli, die „Neue Dröge“ und das „Joachimsthal“ besucht haben. Ein weiterer Chronist dieser Zeit erwähnt drei öffentliche Tanzsäle, die nicht nur von Bürgerlichen, sondern auch von Prostituierten frequentiert wurden: der Tanzsaal von Dorgerloh, das Lokal von Peter Ahrens und die „Bacchus-Halle“ von Hanssen.

„Wir besuchten an einem Sonntage den dorgerlohschen Saal. Hier fanden wir wohl an die tausend Personen, worunter wenigstens dreihundert Freuden-Mädchen waren. (…)Wir bemerkten verschiedene junge Burschen von 12 – 16 Jahren, wovon einige noch schüchtern und andere schon beherzter die Aufmunterungen der Mädchen erwiderten; mehrere sahen wir nach geendigten Tanze mit den Dirnen den Saal verlassen. Was uns aber am meisten empörte, war der Anblick mehrerer Mütter aus dem Mittelstande, die im Kreise ihrer zum Theil unerwachsenen, zum Theil schon mannbaren Töchter hier saßen, dem Tanze mit Vergnügen zusahen und es sogar zuweilen erlaubten, dass diese sich mit den Freudenmädchen in einer Colonne zum Walzen stellen durften!“

(Zitat aus: Pabel Reinhold, 1996 : 207/8)

Zwischen 1806-1814 führten die Franzosen, um die Gesundheit ihrer Truppen zu gewährleisten, eine mit Frankreich vergleichbare Reglementierung der Prostitution ein. Wegen der ansteigenden Zahl von geschlechtskranken französischen Soldaten, wurde die alle acht Tage stattfindende ärztliche Untersuchung eingeführt. Der mit der Prostituiertenuntersuchung beauftragte sogenannte „Ratschirurg“, war zu dieser Zeit kein akademisch ausgebildeter Mediziner, sondern gehörte der Zunft der Barbiere und Wundärzte an. Diese Verordnungen wurden nach dem Abzug der französischen Truppen beibehalten, aber legerer gehandhabt. 1833 gab es in Hamburg bereits 113 Bordelle mit 569 Freudenmädchen, was 1834 zu einem Senatserlass mit reglementierenden Vorschriften führte, in denen ab sofort von den Bordellwirten eine Konzession verlangt wurde und die Prostituierten in ihren persönlichen Freiheiten erheblich eingeschränkt wurden. (z.b. das Verbot des Zutritts des 1. und 2. Ranges des Stadttheaters) Außerdem wurden die Frauen in ihrer Tätigkeit in drei verschiedene Klassen eingeteilt, nach denen sich die Höhe der Abgaben richtete, die sie an die Stadt zu zahlen hatten.

In der Zeit in der die Prostitution förmlich nicht anerkannt war, hat es dementsprechend auch keine regelmäßige amtsärztliche Untersuchungen der Frauen gegeben. Allerdings beauftragten die Bordellwirte bis zum Beginn des19.Jh. Privatärzte mit der periodischen Untersuchung der Dirnen. An diese Art der Selbsthilfe knüpfte die Amtsverordnung von 1807 an, die die Bordellwirte verpflichtete die Frauen auf ihren Gesundheitszustand untersuchen zu lassen. Im Jahr 1850 gingen die polizeiärztlichen Funktionen des „Ratschirurgen“ auf einen Vollarzt über. Die ärztlichen Untersuchungen wurden damals erschwert durch den Lichtmangel vieler Prostituiertenwohnungen. Auch in den Bordellen soll kaum genügend Beleuchtung vorhanden gewesen sein und in vielen Lokalen mussten die Fenster verhängt werden, damit die Nachbarschaft nicht am Geschäft teilnahm. Außerdem waren die Wege zwischen der Vielzahl der Bordelle und den Wohnungen der Prostituierten in der Alt-und Neustadt für den Amtsarzt sehr zeitraubend. Von der Einrichtung zentraler Untersuchungslokale sah man aufgrund der hohen Zahl der zu untersuchenden Frauen und der daraus möglichen resultierenden Reaktion der Öffentlichkeit, ab. So der oberste Polizeiherr:

“ Welchen Anstoß für das Publicum würde es geben, ganze Schwärme von Mädchen zu solchem Zweck über die Gassen in dazu eigens acquirierte Locale ziehen zu sehen. Die Möglichkeit, daß es einzelnen Localen der Wirthe oder Mädchen an der zur Untersuchung nöthigen Helle mangeln möchte, kann eine solche Maßregel nicht rechtfertigen. „

(Zitat, Urban Alfred, 1927: 69)

Im Zeitraum 1846 bis 1876 waren die zahlreichen Bordelle in der Alt- und Neustadt nicht auf wenige Straßen zusammengedrängt, sondern über das ganze Stadtgebiet verteilt. Einige Straßen allerdings fielen durch die Konzentration von Bordellwirtschaften aus diesem Muster heraus. So der Dammthorwall (1846 mit 16 Bordellen in denen 40 Prostituierte lebten, zu 30 Bordelle mit 98 Frauen im Jahr 1871), der Dovenfleth (1846 mit 8 Bordellen und 25 Frauen, zu 12 Wirtschaften mit 45 Prostituierten im Jahr 1871), die Klefekerstraße (1846 – 5 Bordelle mit 15 Frauen, zu 15 Bordelle im Jahr 1871 mit 81 Frauen), die Schwiegerstraße (9 Bordelle mit 32 Prostituierten zu 14 Bordelle mit 35 Frauen in den gleichen Jahren) und die Gänge Rademachergang (5 Bordelle mit 14 Frauen zu 8 Bordelle mit 57 Frauen) und Specksgang (3 Bordelle mit 10 Frauen zu  17 Bordellen mit 81 Frauen).

Buhr Emmy, 1920, „1000 Jahre Hamburger Dirnentum“,  Elbe-Verlag Hamburg

Detlefs Gerald, 1997, „Frauen zwischen Bordell und Abschiebung“, Roderer Verlag, Regensburg

Dofour Pierre, 1995,  „Die Weltgeschichte der Prostitution“, Reprint, Band 2, , Eichborn Verlag, Frankfurt am Main

Kahmann Jürgen, Hubert Lanzerath, 1981 , „Weibliche Prostitution in Hamburg“, Kriminalistik Verlag, Heidelberg

Pabel Reinhold : 1996, „Hamburger Kulturkarussell“, Wachholtz Verlag, Neumünster

Plagemann Volker (Hg), 1984, „Industriekultur im alten Hamburg“, C. H. Beck, München

Schubert Dirk, Hans Harms (Hg.), 1993, „Wohnen am Hafen“, VSA-Verlag, Hamburg

Schuster Beate, 1995, „Die freien Frauen – Dirnen und Frauenhäuser im 15. und 16. Jh.“, Campus Verlag, Frankfurt, New York

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

Bordellwirte und Verschickefrauen

Schon früh haben in Hamburg sogenannte „Verschickefrauen“ als Kupplerinnen und Wohnungsvermittlerinnen für Prostituierte eine Rolle gespielt. Sie hatten neben den Bordellwirten im Rahmen der behördlichen Kontrollmaßnahmen eine wichtige Funktion. Sie hatten die Aufsicht über den geregelten Austausch der „öffentlichen Mädchen“ zwischen den Hamburger Bordellen. Nach einer Verfügung des Hamburger Patronats hatte der Wechsel einer Frau in ein anderes Bordell ausschließlich über die Vermittlungsinstanz der Verschickefrauen stattzufinden. Diese Frauen waren sittenpolizeilich kontrolliert und zugelassen. 1859 setzte die Polizeibehörde eine bis 1876 gültige „Taxe der Verschickefrauen“ fest. Der direkte Austausch und das Abwerben von Prostituierten direkt zwischen den Bordellwirten war behördlicherseits unerwünscht.

„Die Besorgung von öffentlichen Mädchen für die einzelnen Bordelle wird durch vom Staate tolerierte Kupplerinnen vermittelt, an die sich die Wirthe deßhalb wenden. Conveniren ihnen die von der Kupplerin proponirten Dirnen, so werden sie erst ärztlich untersucht, und nach erlangten Gesundheitsschein auf der Polizei dem Wirthe zugeschrieben, der dann verpflichtet ist, etwaige Schulden des Mädchens zu tilgen.“

Zitat (Urban Alfred, 1927: 32)

Die Situation der registrierten Prostituierten war durch eine massive persönliche und materielle Abhängigkeit vom Bordellwirt gekennzeichnet und die Festschreibung des sozialen Stigmata durch die Sittenpolizei machte es den Frauen schwer ins „normale“ Leben zurückzukehren. Die Bordellwirte, zumindestens die erfolgreichen unter ihnen, waren ihres Berufes weit weniger stigmatisiert als die Prostituierten, denen sie ihr Einkommen verdankten. Sie sollen in weiten Kreisen gesellschaftlich akzeptiert gewesen sein, waren Mitglieder von Bürgervereinigungen und Casinos, zeigten sich im Theater und luden zu aufwendigen Feierlichkeiten in ihren eigenen Etablissements ein. Es gab unter den Bordellwirten nicht nur Männer, sondern auch Frauen. So wurden in einer Liste aus dem Jahr 1841 13 Wirte und 7 Wirtinnen aufgeführt. Die Bordellwirte konnten, behördlich genehmigt, für die Gewährung von Kost und Logis, die Hälfte der Einnahmen der Frauen berechnen. Die andere Hälfte der Einnahmen diente „zur Abtragung der Schuld und Behütung anderer Kosten“. So lieferte der Wirt den Frauen die Kleider ohne dafür eine detaillierte Rechnung aufzusetzen und notierte statt dessen die Totalsumme der monatlichen Gesamtschulden, wenn die Einnahmen der Prostituierten anstiegen, erhöhte man dementsprechend proportional die für sie aufgewendeten Ausgaben, indem teurere Stoffe, Kleider und Toilettenartikel angeschafft wurden, so dass es den Frauen selten gelang sich schuldenfrei zu arbeiten. Die gewöhnliche Schuldenlast einer registrierten Prostituierten, beispielsweise in einem Bordell in St. Pauli, belief, sich auf eine Summe von 2-300 Mark, die aber bis zu einer Höhe von 1000 Mark ansteigen konnte. Die Polizei hatte zu dieser Zeit ein klares Interesse an dem Bestand der sittenpolizeilich kontrollierten Bordelle und der dort betriebenen Schuldenwirtschaft, da sich so die Kontrollmöglichkeiten über die Frauen ausweiten ließen und sie so die heimliche Prostitution einzudämmen versuchte.

Zum Vergleich: 1848 ging der Hamburger Senat davon aus, dass die Lebenserhaltungskosten eines alleinstehenden Arbeiters „geringerer Classe“, etwa fünf bis sieben Mark in der Woche betrugen. In der Jahrhundertmitte sollen zwischen 2 Drittel und 3 Viertel der Erwerbstätigen in Hamburg weniger als 500 Mark im Jahr verdient haben.

Eine Möglichkeit sich den Zwängen der registrierten Prostitution zu entziehen, war die Flucht aus dem Bordell. So soll es allein im Jahr 1858   28 Frauen gelungen sein ihr Bordell  heimlich zu verlassen. Eine weitere Möglichkeit aus dem System auszusteigen stellte die Heirat dar. Der heiratswillige Mann musste mit 75 bis maximal 150 Mark die betreffende Frau aus dem Bordell auslösen um ihre Schuldenlast zu tilgen. Erst unter dieser Vorraussetzung gestatten die Hamburger Behörden die Heirat.

Detlefs Gerald, 1997, „Frauen zwischen Bordell und Abschiebung“, Roderer Verlag, Regensburg

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg


Reglementierte und  heimliche Prostitution

Die sich heimlich prostituierenden Frauen besaßen gegenüber den Eingeschriebenen einen größeren individuellen Spielraum, wenn sich auch das mit dieser Form der Prostitution herausbildende Zuhälterwesen oft zu einer neuen Form der Unterdrückung entwickelte. Laut Polizeibehörde waren im Jahr 1875 fünf, im Jahr 1891 bereits 53 Männer wegen des Verdachts der Zuhälterei verhaftet worden. Im Jahr 1896 waren der Kriminalpolizei 404 Männer als Zuhälter aktenmäßig erfasst.

Für Frauen von außerhalb, die nach Hamburg zuzogen, gab es in der ersten Hälfte des 19.Jh. vor allem im Dienstleistungsbereich der Hausarbeit Anstellungsmöglichkeiten. 1867 arbeiteten im Durchschnitt von 100 beschäftigten Frauen 53 im häuslichen Dienst, aber bereits 33 im Gewerbe und in der Industrie. Frauen, die in Hamburg heimisch waren, fanden in der Regel bessere Arbeit als eine Anstellung als unterprivilegiertes und schlechtbezahltes Dienstmädchen, so dass die bürgerlichen Haushalte gemeinhin Frauen vom Land in ihren Dienst nahmen, da sie allgemein niedrigere Ansprüche hatten. Eine ähnliche Tendenz zeichnete sich bei den in Hamburg registrierten Prostituierten ab. Nur wenige Hamburger Frauen waren bereit sich den derartigen Zwangsverhältnissen der Reglementierung zu unterwerfen, so dass ein Großteil der kasernierten Frauen von außerhalb von Hamburg kamen. Sie sollen um 1840 vor allem aus dem Königreich Hannover, aus Preußen, Holstein, Mecklenburg und dem Herzogtum Braunschweig gekommen sein.

Bis zur Mitte des 19.Jh. nahm die Zahl der Prostituierten kontinuierlich zu: 1833 gab es in Hamburg 113 Bordelle mit 569 Freudenmädchen, 1863 waren es 180 mit insgesamt 1047 Prostituierten. Erschwert wurde die sittenpolizeiliche Kontrolle durch den häufigen Adresswechsel der Prostituierten. In Hamburg wurden jedes Jahr über tausend Adressänderungen registriert. Im Jahr 1863 waren dies 1646, drei Jahre später 1294. Also zog in diesem Zeitraum jede offiziell registrierte Prostituierte im Durchschnitt im Jahr zweimal um. Zudem meldeten sich viele Prostituierte ab, weil sie eine andere Arbeit aufnahmen. Im Jahr 1862 wurden in Hamburg 610 neue Prostituierte ins Register eingeschrieben und 573 Frauen wurden gestrichen.  Auch die heimliche Prostitution wuchs im gleichen Maße und stieg ab 1890 erheblich an. Nach einer Schätzung der Hamburger Polizei von 1895 betrug die Zahl der Frauen, die heimlich der Prostitution nachgingen ca. 3000- 4000. Zur gleichen Zeit waren ca. 1000 Frauen registriert.

Um die enorme Anzahl von Bordellen und Prostituierten in der Vergangenheit Hamburgs verstehen zu können, muss man sich vergegenwärtigen, dass infolge der Zuwanderung die Innenstadt Hamburgs mit den damals noch existierenden Gängevierteln und der Altstadt dicht bewohnt war. Die Bevölkerung Hamburgs, zusammen mit seinen Vorstädten, verdoppelte sich zwischen 1806 und 1860 von rund 100 000 auf fast 200 000 Einwohner. Eine Tendenz, die sich in der 2. Hälfte des 19. Jh. noch weitaus stärker fortsetzen sollte. Im Jahr 1867 wohnten noch 59,4% der hamburgischen Bevölkerung, 155734 Personen, in der Alt- und Neustadt. Der Hamburger Hafen mit seinem enormen Schiffs- und Transportaufkommen an Menschen und Waren war direkt in das Stadtgeschehen eingebunden und bot bis ins letzte Jahrhundert eine Vielzahl von Menschen Arbeitsmöglichkeiten, außerdem war Hamburg neben Bremen die Drehscheibe für die Ströme von Auswanderern nach Amerika.

Urban schätzte die Zahl der heimlichen Prostitution im Jahr 1868 auf 1690 Frauen, was 1,2% der damaligen weiblichen Stadtbevölkerung entsprochen haben soll. Ab ca. 1869 ging die Polizei zu Zwangseinschreibungen über, während früher die freiwillige Meldung der Frauen zur Registrierung über das System der Bordellwirtschaft als Kontrollmaßnahme genügte. Immer mehr Frauen, die der Prostitution nachgingen, scheinen sich als Näherinnen, Putzfrauen, Schneiderinnen, Friseusen, etc. bei den Behörden angemeldet zu haben, um ein freies Leben führen zu können, so dass die Polizei dazu überging Sittenzeugnisse aus dem Heimatort der Frauen anzufordern. Ab 1870 wurde die einmonatliche, ärztliche Zwangsuntersuchung auf ehemals registrierte Frauen, deren Eintrag als getilgt galt und Frauen, die andernorts unter sittenpolizeilicher Kontrolle gestanden hatten, ausgedehnt. Im Jahr 1871 waren konzessionierte Bordelle in über 66 Straßen der inneren Stadt verbreitet, die durchwegs von normalen Wohnhäusern umgeben waren. Den registrierten Prostituierten in den Bordellen war es verboten sich nach 23 Uhr abends ohne männliche Begleitung außerhalb ihrer Wohnung aufzuhalten. Außerdem war ihnen das Betreten bestimmter Straßen, insbesondere die in der Umgebung der Binnenalster liegenden, ganz oder zu bestimmten Zeiten verboten. Am häufigen Ausgehen wurden sie vom Bordellwirt gehindert, dessen Erlaubnis, so vorschriftsmäßig festgelegt, sie vor jedem Ausgang einzuholen hatten.

Detlefs Gerald, 1997, „Frauen zwischen Bordell und Abschiebung“, Roderer Verlag, Regensburg

Evans Richard J, 1997, „Szenen aus der deutschen Unterwelt“, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg

Plagemann Volker (Hg), 1984, „Industriekultur im alten Hamburg“, C. H. Beck, München

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

Das Hamburger Reglement über die „erleichterte“ sittenpolizeiliche Aufsicht aus dem Jahr 1909

„§2.  Die der erleichterten sittenpolizeilichen Aufsicht unterstellten Frauenzimmer haben sich sofort nach Stellung unter Polizeiaufsicht durch den Polizeioberarzt oder dessen Stellvertreter und demnächst nach näherer Anordnung durch die Polizeibehörde regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen zu unterwerfen.

§3.  Zu allen Untersuchungen haben sie nüchtern, in reinlichen Kleidern und mit reingewaschenem Körper zu erscheinen.

§4.  Falls der Arzt Krankenhausbehandlung verfügt, sind sie gehalten, sie der Überführung in das von der Behörde bestimmte Krankenhaus zu fügen (…) Während des Krankenhausaufenthaltes haben sie den Anordnungen der Ärzte und Beamten der Anstalt, sowie den Anordnungen des Pflegepersonals Folge zu leisten, sich ruhig und gesittet zu benehmen  und die Vorschriften der Hausordnung zu beachten. Das Mitbringen, die Annahme und der Gebrauch von Blumen, Büchern, Eßwaren, Getränken und von Tabak ist ohne Genehmigung des Arztes verboten.

§6.  Sie haben sich im Bureau der Sittenpolizei, wenn sie Hamburg dauernd oder vorübergehend verlassen wollen, vor 11 Uhr vormittags persönlich abzumelden. Die Rückkehr nach Hamburg ist binnen 24 Stunden persönlich auf dem Bureau der Sittenpolizei zu melden.

§7.  Dem zur Besichtigung ihrer Wohnung erscheinenden Polizeibeamten haben sie sofort Einlaß zu gewähren.

§10. Es ist ihnen verboten,
(1)in einem Hause zu wohnen, das die Polizeibehörde als für sie zur Wohnung ungeeignet bezeichnet, in einem anderen Hause als in ihrer Wohnung zu übernachten, mit Männern zu verkehren oder sich obdachlos herumzutreiben;
(4)in dem von ihnen bewohnten oder in einem anderen Hause sich am Fenster oder an der Haustür zu zeigen oder durch Anklopfen, Anrufen oder auf andere Weise zu versuchen, Männer anzulocken;
(7)sich von 11 Uhr abends bis 6 Uhr morgens an einem anderen Orte als in ihrer Wohnung aufzuhalten,
(8)die Straßen und Plätze: Alter Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Alsterdamm, Neuer Wall, Alter Wall, Reesendamm, Rathausmarkt, Burstah, Adolphsplatz, Große Johannisstr., Mönckebergstr., Steindamm, Reeperbahn, Spielbudenplatz, Dammthorstr., Harvestehuder Weg, an der schönen Aussicht, Schwanenwick, an der Alster und die Wallanlagen zu betreten;
(9)das Stadt-, Thaliatheater und das Deutsche Schauspielhaus, das Hansatheater, im Carl-Schultze-Theater und Hamburger Operettentheater die Fremdenlogen, Parkettlogen und Sperrsitze, im Neuen Operetten Theater die im ersten Rang befindlichen Plätze, die Museen, den Zoologischen und Botanischen Garten, das Velodrom, bei Rennen andere Plätze als zweite Tribüne und Fußgängerplatz, in den Zirkussen die logen, Balkons und Sperrsitze, die Veranstaltungen des allgemeinen Alsterclubs, insbesondere die Regatten, die öffentlichen Konzerte und Tanzlokale (außer dem Neustädterstr. 25 und Mohlenhofstr. 10 gelegenen) zu besuchen;
(11)in offenem Wagen zu fahren;
(12)in hiesigen Badeanstalten andere als für einzelne Badende eingerichtete Kabinette, namentlich die Schwimmbassins, zu benutzen;

§12.  Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund §361 Z.6 und §362 StGB mit Haft bis zu 6 Wochen und Überweisung an die Landespolizeibehörde behufs Unterbringung in ein Arbeitshaus bis zu 2 Jahren bestraft.“


Mädchenhandel – Kampagnen und Wirklichkeit

Wenn man den Umstand berücksichtigt, das nur wenige heimische Frauen bereit waren sich der Reglementierungspraxis der Sittenpolizei zu unterwerfen, ist es anzunehmen, dass das Hamburger Bordellsystem den Frauenhandel begünstigte, der laut Polizei- und Presseberichten, ab der 2. Hälfte des 19. Jh. vor allem mit Frauen aus Polen und Österreich-Ungarn einen beträchtlichen Umfang annahm. Die Duldung des Frauenhandels war sozusagen für den Bestand der konzessionierten Bordelle notwendig, wenn man nicht der privatwirtschaftlichen und individuell- heimlichen Prostitution das Feld überlassen wollte. In den 90er Jahren des 19.Jh. stieg die Kuppelei und der damit verbundene Menschenhandel, vor allem mit Ausländerinnen aus Böhmen und Ungarn, an. Im Mai 1894 befanden sich 231 Frauen aus Österreich-Ungarn in Hamburger Bordellen und Hamburg soll darüber hinaus auch als Drehscheibe für den Mädchenhandel fungiert haben. Aufgrund dieser Verhältnisse wandte der österreich-ungarische Generalkonsul sich an die Polizeibehörde, die daraufhin viele seiner Landsfrauen, die in den Hamburger Bordellen arbeiteten, ausweisen lassen musste. 1876 waren 92 Bordellfrauen ausländischer Herkunft, 1992 bereits 357. 1896, dem Jahr der massenhaften Ausweisung, nur noch fünf.

Ein nicht unbedeutender Prozentsatz der Frauen, die auf fingierte Heiratsversprechen hereinfielen, stammte aus der jüdischen Population Osteuropas. Dies hatte neben der dortigen Massenarmut seine Gründe in den ostjüdischen Ehegesetzen, die nicht vorsahen eine religiöse Trauung standesamtlich bestätigen zu lassen. Eine Heirat galt als vollzogen, wenn das Paar vor mindestens 2 Zeugen die Ehe einging. Ein Heiratsschwindler konnte davon ausgehen, das ein so geschlossener Ehevertrag im Ausland nicht rechtskräftig war. In den heimatlichen Dorfgemeinden war die so geschlossene Ehe umso verbindlicher. Im Falle einer Trennung durfte die Frau nur dann ein weiteres Mal heiraten, wenn ihr vorheriger Mann einen Scheidungsbrief unterzeichnete oder wenn es eine verbürgte Bestätigung für seinen Tod gab. Viele Frauen, die sich in so einer Notlage befunden hatten, sollen gefälschte Scheidungsbriefe angeboten worden sein. Diese Umstände schufen ein ideales Rekrutierungsfeld von Frauen, die dann – einmal in Abhängigkeit gebracht – den Nachschub für die einschlägigen Etablissements in den westeuropäischen Großstädten lieferten.

„Die ungeheure Ausdehnung des Mädchenhandels ist erst erkannt worden, nachdem auf Anregung Englands in den meisten Kulturstaaten Komitees zur Bekämpfung desgleichen gegründet worden sind. Wie im Viehhandel spricht man beim Mädchenhandel von üblichen Preisnotierungen und Zutreibergebühren. Es gibt sogar besondere telegraphische Verständigungen, wie fünf Faß feurigen Ungarwein, oder vier Ballen französische Seide, womit jedes Mal lebendiges Menschenmaterial gemeint ist. Für Deutschland ist der Preis im Binnenverkehr für schon prostituiert Gewesene M20 bis M 25. Die Grenzkommission in Beuthen hat festgestellt, dass alljährlich Tausende von Mädchen aus Russland und Polen verschickt werden, für die bis zu 1000 Rubel bezahlt werden. (…) Besonders Gegenden in denen Not und Dummheit herrschen, werden von den Händlern, die meist ein sehr vornehmes Auftreten haben, heimgesucht. Sie werben entweder für einen Freund in Südamerika oder lassen sich sogar selbst mit den Mädchen treuen. (…).  Die Liste des internationalen Kommitees zählt jetzt 1500 Namen von Mädchenhändlern, unter denen eine sehr scharfe Konkurrenz besteht. Sogar Frauen sind an diesem Handel beteiligt. Die Summen die die Händler verdienen sind sehr bedeutend. So wurde in Chikago ein Ehepaar mit 20 Mädchen abgefasst, das auf eine Kaution von M 106 000 freigelassen wurde und diese Kaution ruhig im Stich ließ, weil es im Jahre 1907, wie die Bücher auswiesen M 410 8000 verdient hatte und im ersten Vierteljahr 1908 allein M164 000“

Hamburger Echo, Nr.283, 3.12.1911, „Die Sanierung der Altstadt und der Mädchenhandel“

Auch August Bebel, einer der damaligen Wortführer der Sozialdemokratie nutzte dieses Thema und die Umstände des Hamburger Bordellsystems, um im Reichstag gegen den politischen Gegner zu polemisieren.

„Deutschland genießt mit den traurigen Ruhm, Frauenmarkt für die halbe Welt zu sein.(…) Der Weg, den diese Mädchen nehmen, läßt sich ganz genau verfolgen. Von Hamburg werden dieselben nach Südamerika verschifft, Bahia, Rio de Janeiro erhält seine Quote, der größte Teil aber ist für Montevideo und Buenos Aires bestimmt, während ein kleiner Rest durch die Magellanstraße bis Valparaiso geht. Ein anderer Strom wird über England oder direkt nach Nordamerika dirigiert, kann aber hier nur schwer mit dem einheimischen Produkt konkurrieren, er verteilt sich daher den Mississippi hinab bis nach New Orleans und Texas oder gen Westen nach Kalifornien. Von dort wird die Küste bis Panama hinunter versorgt, während Kuba, Westindien und Mexiko ihren Bedarf von New Orleans beziehen.“

August Bebel – „Die Frau und der Sozialismus“ – 62. Auflage, Berlin/DDR, 1973, S. 207-242. Zwölftes Kapitel,  „Die Prostitution – eine notwendige soziale Institution der bürgerlichen Welt“      http://www.mlwerke.de/beb/beaa/beaa_207.htm


Die Kampagnen gegen den internationalen Mädchenhandel – im englischsprachigen Raum mit dem Schlagwort „white slavery“ belegt – wurde von vielen Frauenverbänden und der Sittlichkeitsbewegung initiiert und getragen. Diese Protestbewegung war durchzogen von einem religiösen Fundamentalismus, der seine wesentliche Aufgabe in einem Kampf gegen die Lockerung der Sexualmoral und der prosperierenden Vergnügungsindustrie sah. Die neu entstandene Vergnügungskultur gehörte zu den Feindbildern der Sittlichkeitsbewegung, mit der zeittypischen Polemik gegen die Varietes, Kinos, Kneipen und Kabaretts ging die Botschaft einher, dass junge Frauen, die alleine in die Stadt zogen dem Risiko des sexuellen Missbrauchs ausgesetzt waren, solange sie nicht mehr oder noch nicht unter dem Schutz des Vaters oder Ehemanns standen.

Auslösendes Element dieser Debatte waren Reportagen von englischen und amerikanischen Journalisten wie William Thomas Stead. Dieser veröffentlichte 1885 eine Reportagenserie mit dem Titel „The Maiden Tribute of Modern Babylon“ in der Londoner „Pall Mall Gazette“, nachdem er im Auftrag eines Sittlichkeitsvereins Hinweisen auf systematischen Kindesmissbrauch nachgehen sollte. Josephine Butler, eine bekannte englische Frauenrechtlerin, stellte für den Journalisten den Kontakt zu einer ehemaligen Prostituierten her, die ihrerseits Stead mit einer der Hauptprotagonistinnen der 1885 publizierten Skandalgeschichte bekannt machte – der 13-jährigen Eliza Armstrong. Als Freier getarnt machte er mehrere Bordelle ausfindig, die auf die kommerzielle Defloration spezialisiert waren, die ein weitverzweigtes ökonomisches Netzwerk – vom bestochenen Polizisten, bis hin zur zahlenden Kundschaft, die sich zum Teil aus adeligen und großbürgerlichen Kreisen zusammensetze – offenbarte. Infolge des Skandals, die diese im Stil von „true crime-stories“ verfassten Artikeln auslösten, kam es im Londoner Hyde Park zu einer riesigen Protestkundgebung an der sich ca. 250 000 Menschen beteiligt haben sollen. Sittlichkeitsverbände nutzten die Stimmung der aufgebrachten Öffentlichkeit um Music-Halls, Theater, Buchläden und die Kneipenkultur zu attackieren. Aufgrund dieses öffentlichen Druckes verabschiedete das englische Parlament noch im gleichen Jahr den „Criminal Law Amendent Act“ der die Mündigkeit für Mädchen von 13 auf 16 Jahren heraufsetzte. Außerdem wurden bei dieser Gelegenheit homosexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe gestellt.

William Steads Recherchen zu folge waren die meisten Londoner Mädchen damit einverstanden sich gegen Geld entjungfern zu lassen. Seine Reportagen stellen aber in erster Linie die Fälle in den Mittelpunkt, in denen Zwang angewendet wurde, es also zu Vergewaltigungen gekommen war. Sein Text beschäftigt sich detailliert mit der damit zusammenhängenden sadistischen Inszenierung und befriedigt so nicht nur die Sensationslust seiner Leserschaft, sondern weist zum Teil pornographische Züge auf. Das Thema „White Slavery“ war nicht nur Zielscheibe sittlicher Empörung, sondern auch Gegenstand der Massenunterhaltung und bediente das Interesse des Publikums an „Sex & Crime“ und verschaffte ihm sonst tabuisierte Einblicke in die Subkultur der Prostitution und einem ganzen Spektrum von Sexualpraktiken

Das Thema Mädchenhandel eignete sich aufgrund seiner Skandalisierung bestens als Kinostoff und entwickelte sich zu einem regelrechten Subgenre. Die Geschichte des unbescholtenen Landmädchens, welches in der Großstadt auf einen unmenschlichen Zuhälter hereinfällt und von diesem in die Prostitution gezwungen wird, wurde erstmals 1907 mit dem dänischen Film „Den hvide Slavinde“ des Regisseurs Viggo Larsen einem größeren Publikum unterbreitet. Der Film war außerordentlich erfolgreich und begründete (neben den Filmproduktionen mit Asta Nielsen) den Ruf Dänemarks als liberale Kulturnation. Bis 1914 sollen in Dänemark ca. 50 weitere Filme des gleichen Sujets produziert worden sein. Hauptabnehmer dieser Serienproduktion waren die Kinos in Deutschland. Für einen noch größeren kommerziellen Erfolg und dementsprechenden Folgeproduktionen sorgte der 1913 produzierte Film „A Traffic in Souls“ von David W. Griffith in den USA. In deutschen Studios wurde nach dem Ende des 1. Weltkrieges eine Reihe ähnlicher Filme produziert von denen die bekanntesten „Die weiße Sklavin“ und „Das Schweigen der Großstadt“ gewesen sein dürften.

Aus der englischen Sittlichkeitsbewegung heraus entwickelten sich Initiativen um gegen den Mädchenhandel und gegen die Prostitution im allgemeinen auf internationalen Ebene vorgehen zu können. Zu ihren Leitfiguren gehörten neben William Stead, die Frauenrechtlerin Josephine Butler und der Schriftführer der „National Vigilance Association“ William Cote, der später Steads Privatsekretär wurde. Coote unternahm 1899 eine europäische Rundreise um die „First International Conference against White Slavery“ vorzubereiten. Infolge dieser Initiative entstand in Deutschland eine Initiativgruppe aus der das „Deutsche Nationalkomitee zur Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels“ hervorging. Den Vorsitz übernahm der evangelische Pfarrer Johannes Burckhardt, der bereits 1894 die erste Bahnhofsmission in Berlin gegründet hatte, die im Zuge des Aktionismus der Sittlichkeitsbewegung bald in jeder größeren Stadt zu finden waren. (Neben den evangelischen und katholischen Bahnhofsmissionen gab es auch eine ähnlich orientierte jüdische Bahnhofshilfe, die 1909 in 20 deutschen Bahnhöfen und Häfen präsent war) Die Gremien und Vorstände dieser Vereine konstituierten sich zum großen Teil aus dem protestantischen Bildungsbürgertum und gewannen zunehmend an Einfluss.

1905 auf dem 4. Deutschlandkongress waren 32 Verbände vertreten, auf der nachfolgenden Konferenz, zwei Jahre später, waren es bereits 55 Verbände. 1903 wurde eine „Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels“ eingerichtet, die dem Berliner Polizeipräsidium angegliedert war. Zu ihr gehörten 15 Kriminalbeamte und 1 Wachtmeister. Auf die erste internationale Konferenz folgte die zweite 1902 in Paris, auf der bereits Regierungsvertreter aus 15 europäischen Ländern und Brasilien teilnahmen. Sie entwarfen ein Übereinkommen um gesetzgeberische und verwaltungstechnische Maßnahmen auf internationaler Ebene aufeinander abstimmen zu können. Das daraus resultierende Abkommen trat 1904 in Kraft.

Es gab zu dieser Zeit auch Vertreterinnen eines anderen Feminismus, wie den der militanten Suffragette Teresa Billington-Graig. Für sie stufte das in den Medien verbreitete White-Slavery-Script die Frauen zu geistig minderbemittelten Mitleidswesen herab. Billington-Graig machte es sich zur Aufgabe die Pressemeldungen über die Schicksale vermisster Mädchen, sowie die vielen Vermisstenanzeigen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Diese wurden u.a. von der „National Vigilance Asociation“ als Beweis für die Existenz internationaler Mädchenhändlerringe angeführt und lieferte genug Stoff um die Emotionalisierung der Debatte weiterbetreiben zu können. Im Rahmen ihrer Nachforschungen wurde deutlich, dass die maßgeblichen Organisationen dieser Kampagne, wie die „National Vigilance Asociation“ und die Heilsarmee keinen einzigen Fall nachweisen konnten, in dem eine Frau in ein ausländisches Bordell verschleppt worden war. Im deutschen Raum kamen kriminalistische Untersuchungen zu ähnlichen Ergebnissen. Deutlich zeigt sich an dem Thema Mädchenhandel, das ab 1900 von etlichen Organisationen und den Massenmedien als ein großes soziales Problem behandelt wurde, das die Verunsicherung breiter Bevölkerungskreise auf die neuentstehende Lebensformen in den Industriemetropolen durch eine unverhältnismäßige Skandalisierung des Themas im Sinne von konservativ-christlichen Moralisten kanalisiert wurde.

„Gibt es einen Mädchenhandel? (…) Ja! Wenn man damit die Vermittlung, Werbung und Verbringung von Mädchen durch bezahlte Agenten für ausländische (und inländische) Bordelle meint mit Kenntnis und Einverständnis der verbrachten Person selbst. Nein! (oder nur als außerordentliche Seltenheit) wenn man darunter – wie das große Publikum – die Verschleppung ahnungsloser Mädchen mit Gewalt oder List versteht, um sie im Ausland der Prostitution zuzuführen.“

Der Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld aus seinem Werk „Geschlechtskunde“ (1930/ Seite 436)

Jazbinsek, Dietmar,  „Der internationale Mädchenhandel – Biographie eines sozialen Problems“, Schriftenreihe der Forschungsgruppe „Metropolenforschung am Wirtschaftszentrum  Berlin für Sozialforschung, 2002