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Die Einschränkung des Hamburger Bordellwesens unter preußischer Einflußnahme

Bis zur Reichsgründung wurde der Umgang mit der Prostitution von jedem deutschen Land, bzw. Stadt selbstständig geregelt. 1871 vereinheitlichte das Reichsstrafgesetz mit dem Paragraphen §361 Nr.6 StGB sowie §180 und §181 StGB die Strafbestimmungen zur Prostitution. Danach war die registrierte Prostitution unter sittenpolizeilicher Aufsicht erlaubt, die Zimmervermietung an Prostituierte wie auch die Einrichtung von Bordellen war strafbar. Zum 1.September 1876 wurde nach vorangegangenen Rechtsstreit, dem Hamburg unterlag, durch eine Reichsintervention, dass polizeilich geduldete Hamburger Bordellwesen für nicht rechtmäßig erklärt. Die Polizeibehörde ordnete daraufhin die Aufhebung der Bordellwirtschaften an und nahm die erteilten Schankkonzessionen zurück. Die Häuser, in denen die Prostituierten nun wohnen und arbeiten durften waren allerdings keine anderen als die alten Bordelle, mit dem Unterschied, dass sich der Sprachgebrauch im Amtsdeutsch geändert hatte.

In Preußen war die Regulierung der Prostitution von 1794 bis Mitte des Jahrhunderts allgemeine Praxis. 1846 wurde die Regulierung aufgegeben und vom preußischen Strafgesetzbuch von 1851 außer Kraft gesetzt. Nach der Annexion Schleswig Holsteins durch Preußen nach dem Krieg von 1866 sollte dieses Strafrecht auch in Altona angewendet werden. Die Polizei in Altona hatte sich bis dahin an die Praxis des kontrollierten Bordellsystems des benachbarten Hamburgs gehalten und focht die preußische Praxis an und verlangte eine Fortführung der Regulierung, weil „die Ausweitung des Strafgesetzbuches auf Altona eigenthümliche Konflikte mit der örtlichen Polizei zur Folge hatte.“ (Evans J. Richard, 1997  : 286)

Aus den Bordellen wurden „Beherbergerhäuser“ und die Polizei unterließ es in Zukunft, sich in Streitigkeiten zwischen Wohnungsgebern und Prostituierten einzuschalten, sah die Verantwortung für die neuen Vorschriften teilweise bei den „Beherbergern“, also den Bordellwirten und überließ konkrete Rechtsstreitigkeiten der Kompetenz der Gerichte. An den bestehenden Arbeitsverhältnissen der Frauen veränderte sich nichts. Das Verbot des Getränkeausschankes wurde in den folgenden Jahren in Teilen immer mehr missachtet und schon um 1883 soll es die Regel gewesen sein, dass jedes „Beherbergerhaus“ einen Salon hatte in welchem die Prostituierten die Gäste zu reichlichen Alkoholgenuss zu animieren hatten und dabei auch viel mittrinken mussten. Vor allem nach der Polizeistunde, wenn normale Gaststätten schließen mussten, florierte das Geschäft mit dem Alkohol. Nichtsdestsotrotz ging in Konsequenz der neuen Gesetzeslage die Zahl der Bordelle zurück. In der Alt- und Neustadt gab es am 1. Januar 1876 noch 201 Bordelle, zwei Jahre später nur noch 167. Das Bordellgeschäft soll tatsächlich in erster Linie wegen dem Verbot des Ausschankes von Getränken zurückgegangen sein und sich zum Teil in die Tanz- und andere Vergnügungslokale verlagert haben. Die Gesamtzahl der kontrollierten Prostituierten nimmt im gleichen Maße ab, wobei in den Statistiken zwischen „streng- und leicht kontrollierten“ Frauen unterschieden wird.1876 waren es noch 1035, im Januar 1878,  816, davon 550 in Bordellen lebend und 227 in eigenen Wohnungen, die zusammen die Zahl der streng kontrollierten Frauen von 777 ausmachten, hinzukamen noch 39 „leicht“ kontrollierte Prostituierte. In St.Pauli existierten 1876 nur fünf Bordelle, ein Jahr später noch vier, mit 36 registrierten Prostituierten, während die Zahl der kontrollierten, alleinwohnenden Frauen im gleichen Zeitraum anstieg, wie sicherlich auch die Zahl der heimlichen Prostitution, da die Vorstadt St. Pauli mit seinen gut fluktuierenden Vergnügungsstätten die besten Voraussetzungen bot.


Bis ca. 1875 war das Bordellwesen in Hamburg sehr dezentralisiert, dann setzte allerdings im Zuge des preußischen Einflusses eine zunehmende Einschränkung und Zusammendrängung dieser Wirtschaften seitens offizieller Seite ein. In den Jahren 1876 bis 1879 verschwanden die Bordelle aus vielen Straßen der Innenstadt, so beim Alsterthor, Brauerknechtsgraben, Breiter Gang, Druvenhof, Ellernthorsbrücke, Hohler Weg, Niedernstraße, Paradieshof, Sägerplatz, Schauenburger Straße, Schlachterstraße und der Schmiedestraße. Eine einschneidende Veränderung im Hamburger Bordellwesen stellte das Abrechen der alten Bordellstraße Dammthorwall dar, die danach mit Amtsgebäuden bebaut wurde. Dort hatten ca. 30 Bordelle mit 120 Prostituierten existiert. Als Ersatz wurden in den folgenden Jahren die Straßen Ulricusstraße und Bei den Hütten mit einer Vielzahl von Bordellen belegt.

Im Jahr 1889 befanden sich die Hamburger Bordelle nur noch in 16 Straßen. In den folgenden Jahren, bis 1895 wurde das Gängeviertel der Neustadt von Bordellen geräumt (Amidammachergang, Ebräergang, Schulgang , Trampgang und Specksgang) Außerdem verschwanden die Wirtschaften in den Straßen Kleine Drehbahn, Valentinskamp, Pilatuspool und bei den Hütten. Einzig der Schaarhof wurde in dieser Zeit als Ersatz erstmals mit Bordellen belegt. Die Schützenstrasse wurde bei dieser Aufzählung erstmalig mit 2 Bordellen erwähnt. 1892 lagen bereits 9 Bordelle in dieser Straße, später deren 19.  Bei dieser Straße scheint es sich allerdings um einen Sonderfall gehandelt zu haben; in direkter Nachbarschaft und in der Nähe des Berliner Bahnhofes befand sich das St. Johanniskloster Jungfrauenstift, dessen Landgut der Hamburger Senat erwerben wollte und durch diesen Umstand das Kloster zum Verkauf zwingen und gleichzeitig zur Wertminderung des Grundstückes beitragen wollte. Dieser spezielle Fall wurde von August Bebel auf einem Parteitag, in der ein Antrag der Sozialdemokratie gegen das Bordellwesen besprochen wurde, zur Sprache gebracht. 1896 konzentrierten sich die Hamburger Bordelle nur noch auf wenige Straßen: den Großen Barkhof, 2. Brunnenstraße, Klefeckerstraße, Hinter der Markthalle, Schaarhof, Schützenstraße und die Schwieger- und Ulricusstraße. (die Heinrichstraße wird mit aufgezählt) Die Bordelle im Barkhof wurden 1907 wegen der Stadtsanierung in die Neue Springeltwiete verlegt und der Schaarhof 1908 abgebrochen. Ansonsten soll sich, laut Urban, bis zur offiziellen Aufhebung der Bordelle 1922  keine weitere Veränderung ergeben haben.

Im Zusammenhang mit den Ausführungen des sozialdemokratischen Abgeordneten August Bebel vor dem Reichstag, betreffend des Hamburger Bordellwesens und andererseits die Vorbereitungen für die sogenannte „Lex Heinze“, weswegen eine Untersuchung der Hamburger Prostitutionsverhältnisse durch Reichsinstanzen erwartet wurde, wurde die polizeiliche Überwachung der Bordellstraßen  ab der Mitte der 90er Jahre allgemein verschärft. Es wurde ein sittenpolizeilicher Patrouillendienst in der Zeit von 10.00 vormittags bis 12.00 nachts eingerichtet, mit dem Ziel das öffentliche Auftreten der Prostituierten vor den Häusern zum Zwecke der Kundenwerbung zu unterbinden.

Den Hintergrund für die Gesetzesveränderung, der sogenannte „Lex Heinze“, bildete ein Mordfall im Jahr 1891 in Berlin – vor allem der folgende Prozess fand ein enormes Echo in der Öffentlichkeit. Der Zuhälter Heinze und seine Frau, eine Prostituierte waren in eine Kirche eingebrochen und hatten dort den Nachtwächter ermordet. In dem späteren öffentlichen Prozess gaben beide freimütig zu, dass sie die Ehe nur aus reinen Geschäftsinteressen abgeschlossen hätten. Die Frau war bereits wegen 44 Verstößen gegen die Sittengesetze aktenkundig. Ihre Verteidigung im Gerichtssaal führten sie in einer milieubedingten Selbstsicherheit die die bürgerliche Öffentlichkeit schockierte. H. Heinze ließ sich ab und zu eine Flasche Champagner zur Stärkung kommen und seine Verteidigung wurde unter Beifall seiner Freunde und Bekannten geführt. Die Empörung war so groß, das der Kaiser im gleichen Jahr eine Proklamation herausgab in der er die Regierung aufforderte strengere Gesetze gegen Prostituierte und deren Anhang einzuführen. Gerade ein Jahr zuvor waren die Sozialistengesetze aufgehoben worden, worauf es dann zu vielen Demonstrationen und Massenversammlungen der Sozialdemokraten kam, die die Ängste des konservativen Bürgertums vor sozialer Unruhe schürten.  Der Berliner Autor Hans Ostwald bestritt seinerseits, dass die Zuhälter in Berlin zentrale Figuren der kriminellen Szene seien; – da, wenn sie ihre Kunden bestehlen würden, würden sie so ihre Kundschaft abschrecken und ihrem eigenen Geschäft schaden. Er beschreibt, dass viele Prostituierte sich einen Mann zum Schutz gegen die Sittenpolizei und zur Unterstützung ihres Geschäftes suchen würden und ihn sozusagen zu ihrem Zuhälter machen würden. Für viele dieser Männer war die Zuhälterei nicht ihr Hauptberuf, da sie nebenher oft in anderen, milieunahen Berufen ( z.b. in der Gastronomie und im Schaustellergewerbe) arbeiten würden.

Mit der Einschränkung und Konzentrierung des Hamburger Bordellwesens ging eine immer stringentere Reglementierung der erfassten Prostituierten einher. Seit dem Jahr 1876 war es ihnen verboten nach 23.00 Uhr auf den Straßen spazieren zu gehen und für die Umgebung der Börse und der Wall-, Alster- und Hafenpromenaden bestand ein vollständiges Straßenverbot, welches 1902 erheblich erweitert wurde. Außerdem bestand das Verbot andere Tanz- und Vergnügungslokale zu besuchen als die, in denen sie vom Bordellwirt mit Genehmigung der Polizei zugelassen waren. Dies waren das Ballhaus in der Neustädter Neustraße 25, das Geerz`sche Tanzlokal in der Altstädter Fuhlentwiete und in St. Pauli das Ballhaus Alcazar und die Elbhalle. Auch dieses Reglement wurde 1902 erheblich verschärft und ausgedehnt, bis dann 1907 den Prostituierten das Betreten aller Gastwirtschaften, Cafe`s, Konzert- und Gesangslokalen in der Stadt und in den Vororten komplett verboten wurde.  Ausnahmen bildeten weiterhin die Elbhalle, ein Lokal in der Neustädter Neustraße und ein Tanzlokal in der Molenhofstraße. Da viele der Frauen diese Reglementierungen nicht hinnahmen, kam es im Rahmen der strengeren Kontrollen zu einer Zunahme der verzeichneten Verwarnungen und Bestrafungen, die sich in den Statistiken niederschlugen.

Diese verschärften Reglementierungen führten dazu, dass sich immer mehr Frauen dem Modell der kasernierten Prostitution entzogen und sich heimlich prostituierten. Dies wird besonders am statistischen Material betreffend der Bordelle St. Pauli`s deutlich. So waren laut Amtszählung in St. Pauli seit 1870 durchschnittlich nie mehr als 100 Frauen kaserniert, 1907 dann 75 Frauen und 1919   72 Frauen, während in diesem Zeitraum der Hamburger Hafen, der Schiffs- und Fremdenverkehr, die ein bedeutendes Kundenpotential für die Prostitution stellten, einen enormen Wachstum verzeichneten. So stieg die Zahl der von See gekommenen Schiffe von 1880 mit deren 6024 auf 17 320 Schiffe im Jahr 1910 und die Zahl der bei der Fremdenpolizei angemeldeten Fremden wuchs von 134 868 im Jahr 1880 auf 480 872 im Jahr 1910. Bereits 1895 äußerte sich der damalige Chef der Hamburger Kriminalpolizei zu diesem Thema der Prostitutionsfrage:

„(…) dass in einer Stadt von der Größe und dem Fremdenzufluß Hamburgs die etwa 1000 eingetragenen Kontrollmädchen die Nachfrage auch nicht zum vierten Teile deckten und dass sich daher Privatunternehmen daneben ausgebildet haben.“

(Zitat aus: Urban Alfred, 1927 : 114)

Aufgrund der stadtplanerischen Maßnahmen und der restriktiven Vorgehensweise der Sittenpolizei  nutzten immer mehr Frauen die großen und eng beieinanderliegenden Tanz- und Vergnügungslokale St. Paulis um ihrem Gewerbe nachzugehen. In dem ersten Halbjahr 1898 wurden auf der Reeperbahn über 700 Frauen durch die Sittenpolizei verhaftet unter denen sich 300 Kontrollmädchen befunden haben, die aufgrund  Kontrollentziehung oder Umhertreibens bestraft worden sind. Genauso breitete sich in der Alt- und Neustadt Hamburgs zu dieser Zeit die freie Prostitution aus. So kam es 1898 zu einer öffentlichen Beschwerde von über 600 Anwohnern über die Verhältnisse in den Concerthallen in der Niedernstraße und Altstädter Fuhlentwiete, weswegen die Polizei die Überwachung dieser Gegend verschärfte. 1899 wurden dort über 750 Frauen wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Unzucht festgenommen. Zu dieser Beschwerde schrieb der Chef der Sittenpolizei:

„Es kann nicht außer Betracht bleiben, dass sich in der Altenstädter Fuhlentwiete früher Bordelle befanden und dass seit dem engen Zusammendrängen der Prostitution und seitdem die Behörde die strengste Abschließung der Kontrollmädchen durchführt, sittliche Uebelstände in anderer Form auftreten. Die vagierende Prostitution mehrt sich und sucht Männerbekanntschaften auf der Straße und in den Wirtschaften, während die kasernierte Prostitution zurückgeht.“

(Zitat aus: Urban Alfred, 1927 : 117)

In der Neustadt waren vor allem die Gängeviertel weiterhin für die Prostituierten anziehend. Es waren dort zwar alle der fast 100 Jahre existierenden Bordelle geschlossen worden, womit aber keineswegs die Prostitution aus den Gängen verdrängt wurde. Viele Prostituierte wohnten in den Vierteln und betrieben ihr Gewerbe von ihren Zimmern und den Gassen aus.

Evans Richard J, 1997, „Szenen aus der deutschen Unterwelt“, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

Die Prostitution in St. Pauli – Tanzlokale und „stille Wirtschaften“

In der Vorstadt St. Pauli war das Prostitutionswesen von der Stadt völlig getrennt und stand unter der Oberaufsicht des Landesherrn der Vorstadt, einem Mitglied des Hamburger Senats. Im Jahr 1838 gab es in St. Pauli 21 und in der Stadt 109 Bordelle, 1853: 15 zu 145, 1862: 10 zu 156 und 1875: 7 zu 192.  In St. Pauli war bereits sehr früh eine starke Zusammendrängung der registrierten Prostitution in wenige Bordellstraßen erkennbar, während in der Stadt Hamburg im Zeitraum 1853 – 1873 durchschnittlich 4-5 Frauen in einem Bordell untergebracht waren, waren es in St. Pauli im gleichem Zeitraum 14-15 Frauen. Die St. Paulianer Bordelle wurden von den Amtsärzten der Sittenpolizei auch von vornherein als Untersuchungslokale genutzt, während sich die Zwangsuntersuchungen der Frauen durch die Kontrollärzte sich in der Innenstadt Hamburgs weitaus schwieriger gestalteten, da viele der eingeschriebenen Frauen oft einzeln und weit gestreut in verschiedenen Wirtschaften wohnten und viele Lokalitäten in den Gängevierteln schwer zugänglich waren und nicht über ausreichend Licht verfügten. Die Untersuchungen lagen bereits seit 1820 bei einem Vollarzt, so dass in St.Pauli alle Bordelle als Untersuchungslokale genutzt wurden.
Es gab in St. Pauli zwei Arten von Bordellen, die einen waren zugleich öffentliche Tanzlokale und die sogenannten stillen Wirtschaften ohne Tanz- und Musikerlaubnis. Die stillen Wirtschaften wiesen die gleiche Betriebsgröße auf wie die Bordelle in der Stadt, während diejenigen mit Tanzsalon eine weitaus größere Anzahl von Prostituierten aufwiesen. So wohnten von 186 Frauen, die 1846 in den 19 Bordellen von St. Pauli eingeschrieben waren, 131 in den sieben Wirtschaften mit angeschlossenem Tanzsaal.

Die lizenzierten Bordelle mit angeschlossenem Tanzsaal waren jahrzehntelang eine Spezialität St. Paulis und ein wesentlicher Faktor im Vergnügungsgewerbe der Vorstadt. Das bekannteste und größte dieser Lokale lag in der Davidstraße, der Tanzsaal „Zu den 4 Löwen“. Im Erdgeschoss der „4 Löwen“ befanden sich der Tanzsalon, die Küche und die Wohnung der Wirte. Das obere Stockwerk diente als Unterkunft für die Prostituierten, die in diesen Zimmern auch ihrem Gewerbe nachgingen. In diesen Tanzlokalen brauchte kein Eintritt gezahlt zu werden, aber für jeden längeren Tanz mit einer der Frauen mussten die Gäste um die 2 Schillinge als Lohn für die Musiker zahlen. Entsprechend der vielen Nationalitäten der Seeleute wurde ein breites Spektrum von Musiken und Tänzen gespielt. Aufgrund von politischen Druck und neuen Behördenauflagen zerbrach die traditionelle Symbiose von Prostitution und Gastwirtschaft mit Tanz und Alkoholkonsum. Die Wirte in der Davidstrasse hatten sich zu entscheiden ob sie Kneipiers bleiben wollten – dann mussten sie die Frauen außerhalb ihrer Räume ihr Geschäft nachgehen lassen oder sie verloren ihre Schanklizenz und wurden stattdessen zu Zimmervermietern.

Im Zeitraum 1850 – 1870 entstanden vor allem in St. Pauli sogenannte Cafe chantants mit weiblichen Gesangs- und Tanzkünstlerinnen, in denen häufig der heimlichen Prostitution nachgegangen wurde. Das Aufkommen dieser Gesangswirtschaften stellte die staatliche Bordellprostitution in St. Pauli in den Schatten, da die Männer die Atmosphäre mit Gesang und Tanz bei weitem bevorzugten. Ab 1890 breiteten sich die „Wiener Cafe`s“, Lokale größeren Stils, aus. 1899 gab es 33 dieser Lokale mit Nachtkonzession für alle Tage die Woche. Diese Cafe`s, wie auch die anderen Vergnügungslokale deren Anzahl und Größe stark angestiegen war, wurden von den Prostituierten zur Anbahnung von Geschäftskontakten gerne frequentiert. Manche dieser Läden entwickelten sich zu regelrechten Prostitutionsmärkten. 1898 hieß es, dass die „Großen Bierhallen“ am Spielbudenplatz zum „Rendezvous der Prostitution und des Louistums“ geworden seien. Aufgrund polizeilichen Drucks erteilte der Wirt den Prostituierten und ihren Zuhältern Hausverbot – mit der Konsequenz das seine Tageseinnahmen von bis zu 1000 Mark auf höchstens 250 Mark zurückgingen, da dort täglich 150 Prostituierte samt Anhang verkehrt hatten.

Barth Ariane, 1999, „Die Reeperbahn“,  Spiegel- Buchverlag, Hamburg

Detlefs Gerald, 1997, „Frauen zwischen Bordell und Abschiebung“, Roderer Verlag, Regensburg

Evans Richard J, 1997, „Szenen aus der deutschen Unterwelt“, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg

Schlaf- und Heuerbasen in der Heinrichstraße (Herbertstr.)

Für Seeleute, die auf das Beladen ihrer Schiffe warteten oder eine Heuer suchten gab es in Hamburg, Altona und St. Pauli zahlreiche Logishäuser. Oft konnten sie sich dort bestimmt zu regulären und fairen Konditionen einmieten. In der Heinrichstraße, der späteren Herbertstraße in St. Pauli, bestand eine direkte Nachbarschaft zwischen mehreren, von Schlaf- und Heuerbasen betriebenen Logierhäusern für Seemänner und den stillen Bordellwirtschaften. Diese Straße wurde im Jahr 1797 gemeinsam mit dem umgebenden Straßennetz als enge Vorstadtstraße angelegt und 1801 als Heinrichstraße benannt. Sie verband die Davidstraße, die bereits nach 1800 als Matrosenquartier und Bordellstraße bekannt war mit der Gerhardstraße. Um 1800 herum war das Prostitutionsgeschäft noch deutlicher auf die Schifffahrt ausgerichtet und dementsprechenden saisonalen Schwankungen unterworfen. In der Herbstzeit herrschte Hochkonjunktur, da zu dieser Zeit die Schifffahrt beendet war und den Seeleuten ihre Heuer ausgezahlt wurde. In den übrigen Jahreszeiten war der Umsatz geringer, so dass die Wirte oftmals auch einen Teil ihrer Mädchen entließen. 1883 gab es 6 Bordelle in der Heinrichstraße, 2 Jahre später deren zehn. 1887 wurden die in der Straße gelegenen Logierhäuser in Bordelle umgewandelt, so dass die Strasse dann mit 20 Bordellen belegt war. Um die Jahrhundertwende wurde der konzessionierte Bordellbetrieb in St. Pauli in der Herbertstraße von der Stadtverwaltung zentralisiert um ihn aus der stark frequentierten Durchgangszone Davidstraße in eine Nebenstraße zu verlagern. Die Herbertstr hat ihren Namen seit 1922, die Tore zu beiden Seiten, die als Absperrung und Sichtblende fungieren, wurden während der Nazi-Zeit eingerichtet. Der Herbertstraße optisch ähnliche Gassen waren die kleine Marienstraße, Nähe Nobistor, die Ulricusstraße, die Winkelstrasse und der Kalkhof.

Die Logiswirte wurden „Schlafbaase“ genannt, oft waren sie gleichzeitig auch die „Heuerbaase“ und vermittelten den Matrosen eine neue Heuer. Dort traf man allerdings auch auf Verhaltensweisen seitens der Wirte die denen der Bordellwirte durchaus ähnlich waren. Die Seemänner wurden dauernd aufgefordert zu trinken, z.b. wenn ein neuer Kamerad kam, musste er eine Lage geben und die anderen zogen mit einer weiteren nach. Mädchen wurden ihnen durch die Wirte gegen Bezahlung vermittelt. Es kam desöfteren zu einer bewussten Verzögerung der Vermittlung zu einem neuen Schiff bis der Mieter kein Geld mehr hatte und auf Kredit leben musste und so in Abhängigkeit geriet. Was der Wirt oft zu überteuerten Preisen ausgelegt hatte, mussten die Matrosen von ihrem Vorschuss auf die Heuer zurückzahlen. Der Ausdruck „Seelenverkoper“ hat nichts mit dem Verkauf von Seelen zu tun, sondern bedeutet in Wirklichkeit „Zettelverkäufer“. Der Seemann bekam bei seiner Anmusterung einen Zettel mit der Angabe des Vorschusses, den er oft dem Wirt geben musste, der ihn dann wieder, wie eine Obligation, zu einem bestimmten Kurs weiterverkaufen konnte. Viele der Arbeitsverhältnisse des Hamburger Hafens waren zu dieser Zeit von der Vermittlung von Hafenkneipen und korrupten Wirten abhängig.  Ordentliche Lohnbüros wurden erst im Jahr 1897 eingeführt.

Weitere Möglichkeiten für Logis oder zumindestens für eine warme Mahlzeit boten konfessionelle und freie Wohlfahrtseinrichtungen auf St. Pauli, wie die „Seemannsruhe“ in der Bernhardt-Nocht-Straße (1881), das Seemannsheim am Pinnasberg (1887), die Herberge zur „Heimat“ in der Talstraße (1889/90), die Volkskaffeehallen und das Logierhaus „Concordia“ auf der Reeperbahn (1891, bzw.1894), die neben verschiedenen Ansätzen des Stiftungs- und Wohnungsbaus, wie bsp. In der Wohlwillstraße (Jägerpassage/1866-1873) die verstärkten Bemühungen des Bürgertums und der Kirche  um die sittliche, kulturelle und soziale Bildung der Arbeiterschaft zeigten. Noch existierende Beispiele sind die Schwedische und Finnische Seefahrtskirche(Dietmar-Koel-Straße) mit angeschlossenen Wohnheimen und das heutige Hotel Hafen Hamburg. Es wurde 1860 von den Reedern errichtet. Die moderne und relativ komfortable Unterkunft war jedoch gepaart mit einer strengen Hausordnung(feste Essenszeiten, kein Alkohol, kein Damenbesuch) und Bildungsprogrammen(gemeinsame Gottesdienste, Alphabetisierungskurse, Ausflüge nach Hamburg). Das erschien vielen Seeleuten wenig attraktiv, so dass es bald anders genutzt wurde, zuerst als Navigationsschule, dann als weitere Zweigstelle des Tropeninstitutes, bis es dann 1982 von Willi Bartels aufgekauft und in ein Hotel umgewandelt wurde.

Detlefs Gerald, 1997, „Frauen zwischen Bordell und Abschiebung“, Roderer Verlag, Regensburg

Ellermeyer Jürgen (Hg.) : 1986, „Stadt und Hafen“, Hans Christians Verlag, Hamburg

Haspel Jörg, 1987 , „Hamburger Hinterhäuser. Terrassen – Passagen – Wohnhöfe“, Hans Christians Verlag, Hamburg

Urban Alfred, 1927, „Staat und Prostitution in Hamburg“, Verlag Conrad Behre, Hamburg


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